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RECHT/108: Klagen vor BVerfG gegen Castortransport sind erfolgreich (Greenpeace)


Greenpeace - Presseerklärung vom 29. Januar 2009

Bundesverfassungsgericht stärkt Bürgerrechte gegen Gefahren durch Atomindustrie

Von Greenpeace unterstützte Klagen gegen Castortransport sind erfolgreich


Karlsruhe / Hamburg, 29.1.2009 - Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Rechte der Bürger gegen die Atomindustrie gestärkt. Künftig müssen Klagen von Anwohnern der Atommülltransportstrecke nach Gorleben zugelassen werden. In der Vergangenheit hatte das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg regelmässig entsprechende Klagen mit der Begründung abgelehnt, dass das Atomrecht nicht zum Schutz der Bürger angewendet werden könne. Im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht hatte die Bundesregierung ein Zurückweisen der Klagen beantragt. Dies haben die Verfassungsrichter heute in ihrer Urteilsverkündung als Verstoss gegen die Grundrechte der Kläger gewertet.

"Endlich können sich Bürger auch rechtlich gegen die unzureichend gesicherten Atomtransporte wehren. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg muss künftig Streckenanwohnern die Möglichkeit zu Klage gegen die Transporte geben", sagt Thomas Breuer, Leiter der Klima- und Energieabteilung bei Greenpeace. "Das Urteil ist damit auch eine schallende Ohrfeige für das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg, das mit seinen Entscheidungen die Grundrechte der Kläger verletzt hatte."

Das heutige Urteil geht auf zwei von Greenpeace unterstütze Klagen zurück. Eine Anwohnerin der Atommülltransportstrecke nach Gorleben, sowie ein Anwohner der Verladestation hatten vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg geklagt. Die Klägerin wohnt in ihrem Haus acht Meter von der Strecke entfernt, der Kläger wohnt nahe der Verladestation. Beide hatten versucht, gegen ihre Gefährdung durch die strahlenden Castorbehälter und potentielle Terrorangriffe auf den Transport zu klagen.

Bereits im vergangenen Jahr wurden die Rechte von Anwohnern von Atomkraftwerken und Atomanlagen gestärkt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte damals entschieden, dass Anwohner von Atomanlagen auch wegen der Gefahren durch Terrorangriffe klagen können.


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Quelle:
Presseerklärung, 29.01.2009
Herausgeber: Greenpeace e.V., Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Januar 2009