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RECHT/133: Willkürliche Verhaftung einer Kletteraktivistin soll Nachspiel haben (Cécile Lecomte)


Cécile Lecomte - Pressemitteilung - Dienstag, 12. August 2009

Willkürliche Verhaftung einer Kletteraktivistin in Gießen soll Nachspiel haben

Kletteraktivistin erstattet Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung und Rechtsbeugung gegen Polizeibeamten und Richterin


"Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden." Heißt es im Grundgesetz. Doch, der Schutz dieser Grundrechte ist für manche Mitglieder der Gießener Polizei und Justiz scheinbar keine Selbstverständlichkeit - wie der Fall von Kletteraktivistin Cécile Lecomte es zeigt.

Cécile Lecomte, ehemalige Frankreichmeisterin im Sportklettern, setzt gerne ihrer Fähigkeiten bei kreativen Aktionen für politische Ziele, für die Umwelt ein: Schutz von Wäldern, Protest gegen die Atomkraft, gegen Gentechnik...

Am 15. Juli 2009 wurde der Prozess gegen zwei GenfeldbefreierInnen eröffnet. Aus diesem Anlass versammelten sich vor und nach der Verhandlung zahlreiche GentechnikgegnerInnen, darunter Kletteraktivistin Cécile Lecomte vor dem Gerichtsgebäude. Nach der Verhandlung wollten sie eine kleine Abschiedsbotschaft an der Wand des Gießener Landgerichts hinterlassen. Cécile Lecomte kletterte wenige Meter an der Fassade hoch und zeichnete ein paar Worte mit der Kreide auf. Anschließend kam sie selbstständig herunter. Der Vorgang dauerte ca. 3 Minuten an.

Die anwesenden Polizeibeamten schienen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie das Grundgesetz nicht zu kennen. Sie nahmen die Aktivistin fest und verbrachten sie zu Polizeiwache. Die Ingewahrsamnahme erfolgte auf Anordnung von EPHK Klingelhöfer. Auf Anfrage von der Betroffenen und von umstehenden Menschen weigerte er sich einen Grund für die Maßnahme zu nennen. Aktenkundig ist jedoch, dass die "Ingewahrsamnahme zur Verhinderung weiterer politisch motivierter Aktionen" erfolgte (Az. 7 T 255/09 beim Landgericht Gießen). Einen Anwalt durfte Lecomte zudem nicht benachrichtigen, weil gegen sie, so die verantwortlichen Beamten, kein Verfahren liefe. Die Polizei hatte selber eingesehen, dass Kreidemalen keine Straftat ist! Um so willkürlicher kommt die Verhaftung vor. Auf die Rechtswidrigkeit der Maßnahmen wies Lecomte während ihrer Freiheitsentziehung immer wieder hin. Richterlich wurde sie nicht angehört, obwohl die Festnahme in ummitellbare Nähe vom zuständigen Amtsgericht erfolgte.

"Es ging nicht - wie im Gesetz vorgeschrieben - um die Verhinderung von unmittelbar bevorstehenden Straftaten, denn es hat keine einzige Straftat im Raum gestanden. Das war eine illegale Bestrafung für vom Staatsschutz als kritisch angesehenes Verhalten, das obendrein von den Grundrechten der Versammlungs- und Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt war. Daher habe ich mich nun dafür entschieden, eine Anzeige gegen die beteiligten Polizeibeamten zu erstatten" kommentiert die in Lüneburg wohnende Aktivistin.

Ihre Anzeige (Anzeige am heutigen Tag eingereicht, Az. des Ermittlungsverfahren noch nicht bekannt) richtet sich ebenfalls gegen Amtsrichterin Fouladfar, weil sie ihre Aufgabe, der polizeilichen Maßnahme einen effektiven richterlichen Kontrolle zu unterziehen, nicht wahrnahm. Im Gegenteil, sie machte die Fortsetzung der Freiheitsberaubung möglich und ordnete die Fortdauer der Ingewahrsamnahme bis zum nächsten Tag 6:00 Uhr an. Ihren Beschluss verfasste sie ohne der Betroffenen überhaupt rechtliches Gehör zu gewähren - rechtliches Gehör ist ebenfalls ein Grundrecht! Gegen diesen Beschluss legte Lecomte - zusätzlich zu ihrer Strafanzeige gegen die Amtsrichterin - sofortige Beschwerde ein (Az. 7 T 255/09).

"Da das Instrument des Gewahrsams während der Nazizeit äußerst massiv missbraucht wurde, sollte es durch die Tatbestandsmerkmale ' unerlässlich' und ' unmittelbar bevorstehend' rechtlich unmöglich gemacht werden, dass die Vorschrift zu einer Ermächtigung zum sog. Vorbeugegewahrsam (früher: Schutzhaft) ausgeweitet wird." Urteilte das OLG Frankfurt in einem anderen Fall aus Gießen am 18.06.07.

"Wie oft muss noch darauf hingewiesen werden?" Fragt sich die gebürtige Französin.

Mit ihrer Anzeige prangert Lecomte ebenfalls die Misshandlungen im polizeilichen Gewahrsam: gewaltsames völliges Entkleiden in Hör- und Sichtweite männlicher Polizeibeamter zuzüglich der permanenten Videoüberwachung der Betroffenen in der Gewahrsamszelle ; Schlafentzug durch nicht ausschalten des Lichtes und Verweigerung von Matratze und Decke; Begleitung von Toilettengänge bis in die Klokabine, etc.

Wo ist die Verhältnismäßigkeit? Wo ist die Menschenwürde? Fragt sich Cécile Lecomte.

Was erhofft sich Cécile Lecomte mit ihrer Anzeige? " Ich zweifele daran, dass die Gießener Justiz fähig ist, neutral zu ermitteln und in den eigenen Reihen aufzuräumen. Es ist mir jedoch wichtig, dass die Justiz sich mit dem Vorgang beschäftigen muss. Zudem möchte ich aufrütteln und Öffentlichkeit über diese willkürliche Vorgänge schaffen."

Wortlaut der Anzeige (PDF)
http://www.eichhoernchen.ouvaton.org/deutsch/repression/Anzeige120809-Schutzhaft-Giessen.pdf


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Quelle:
Pressemitteilung, 12.08.2009
Cécile Lecomte
Internet: www.eichhoernchen.ouvaton.org


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. August 2009