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RECHT/134: EDEKA-Fleischwerk Rheinstetten - Klagebefugnis der Verbände ad absurdum geführt (BUND BW)


BUND Landesverband Baden-Württemberg e.V. - 17. August 2009

EDEKA-Fleischwerk Rheinstetten:

BUND reicht heute Beschwerde gegen Beschluss des Verwaltungsgerichts ein
Umwelt- und Naturschutzrecht werden unterhöhlt


Rheinstetten/Karlsruhe: Der Landesverband Baden-Württemberg des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kann die Entscheidung der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe in Sachen Edeka Fleischwerk nicht nachvollziehen. Das Gericht unterstreiche zwar die Klagebefugnis des BUND gegen die endgültige immissionsschutzrechtliche Genehmigung, ist jedoch der Auffassung, dass der Verband gegen den vorzeitigen Baubeginn nicht klagebefugt sei. "Wenn wir nur gegen den Betrieb, aber nicht gegen die Errichtung der Anlage klagen dürfen, wird damit die gesamte Klagebefugnis der Verbände ad absurdum geführt", be-wertet die BUND-Landesvorsitzende Dr. Brigitte Dahlbender den Gerichtsbeschluss. "Die Zerstörung der Umwelt und die Vernichtung bedrohter Arten beginnt, sobald die Bagger rollen, und nicht erst, wenn die Anlage in Betrieb geht. Wenn gegen solche Bauvorhaben niemand mehr klagen kann, wird das Umweltrecht unterhöhlt." Das Gericht begründet seine Auffassung zwar damit, dass der Bauherr verpflichtet sei, alles in den ursprünglichen Zustand zurück zu ver-setzen, falls die Betriebsgenehmigung nicht erteilt werde. Genau dies bewertet der BUND als unmöglich und hatte deshalb den Eilantrag bei Gericht eingereicht. Wenn durch den Bau der Gebäudehülle Fakten geschaffen werden, ist es für eine Auseinandersetzung über Lebensräume und Artenschutz zu spät. Der BUND wird noch heute gegen den aktuellen Gerichtsbeschluss Beschwerde einlegen.

Das Gericht ist in seiner zehnseitigen Begründung auf den Inhalt der Klage des BUND - die Durchführung einer integrierten Umweltverträglichkeitsprüfung - nicht eingegangen. "Erstaunlich ist, dass Edeka zur Grundsteinlegung für Ende September eingeladen hat, noch bevor dem BUND ein Entscheid des Gerichts zum Eilantrag vorlag. So gesehen ist es bedauerlich, aber nicht überraschend, dass sich das Gericht der Meinung Edekas angeschlossen hat", sagt Kordula Manegold, Sprecherin des Vereins Die Siedler von KA. "Selbstverständlich wird der Verein den BUND bei seiner Beschwerde weiter unterstützen."

Der Anwalt des BUND, Dr. Wilhelm Mecklenburg, erklärte: "Hier geht es um mehr als nur das Edeka Fleischwerk. Es geht um das grundsätzliche Recht der Naturschutzverbände, geltendes Umweltrecht durchzusetzen. Das letzte Wort ist in diesem Verfahren noch nicht gesprochen."


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Quelle:
Presseinformation, 17. August 2009
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz e.V.
Landesverband Baden-Württemberg
70178 Stuttgart. Paulinenstraße 47
Tel.: 07 11/62 03 06-0, Fax: 07 11/62 03 06-77
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. August 2009