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RECHT/205: Juristen verurteilen "Bessere Umweltrechtsetzung" der EU-Kommission (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzverbände e.V.
EU-Koordination

EU-News - Dienstag, 13. Januar 2015 / Politik & Recht

Juristen verurteilen "Bessere Umweltrechtsetzung" der Kommission



Ein Zusammenschluss führender Umweltrechtsexperten aus ganz Europa, die Avosetta Gruppe, hat in einer Stellungnahme ihre Bedenken zur Rechtmäßigkeit des im Dezember veröffentlichten Arbeitsprogramms der EU-Kommission und der Entwicklung der EU-Umweltpolitik geäußert. Die Entscheidung der Kommission, die Vorschläge zu Luftreinhaltung und Abfall zurückzuziehen und modifiziert wieder vorzulegen, sei rechtlich fragwürdig.

Die 17 Professoren für Umweltrecht stellen sich die Frage, ob die neue Kommission Umwelt- und Gesundheitsschutz zu den kleinen Dingen zählt, die die Kommission nicht mehr vorwärtstreiben möchte. Auch bezweifeln die Umweltrechtsexperten die Legitimität des exklusiven Initiativrechts der Kommission im Gesetzgebungsprozess, sofern diese nur noch Gesetzgebungsvorschläge initiiert, die Jobs, Wachstum und Wettbewerb dienen. Eine progressive Politik zur Luftreinhaltung und ein effizientes Kreislaufwirtschaftspaket gehören zu den Schlüsselzielen des 7. Umweltaktionsprogramms, das im November 2013 rechtsverbindlich von Rat und EU-Parlament angenommen wurde. Aus demokratischen Gesichtspunkten sei es zweifelhaft, dass eine Exekutivagentur in der Lage sein soll, einfach so beschlossene Ziele fallen zu lassen. Die Vorschläge der Kommission müssten eigentlich das 7. Umweltaktionsprogramm unterstützen. Außerdem weisen die Juristen darauf hin, dass es konterproduktiv für den Binnenmarkt sei, ambitionierte Umweltpolitiken zurückzuziehen. Denn die EU würde von einer einheitlichen Gesetzgebung profitieren.

Im Artikel 3 des Vertrags der Europäischen Union (EUV) sind die Ziele der EU festgelegt. Demnach soll sie auf eine nachhaltige Entwicklung Europas sowie auf ein hohes Maß an Umweltschutz und eine Verbesserung der Umweltqualität hinarbeiten. In Artikel 11 im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) heißt es: "Die Erfordernisse des Umweltschutzes müssen bei der Festlegung und Durchführung der Unionspolitiken und -maßnahmen insbesondere zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung einbezogen werden." Das von der Kommission verfolgte Konzept der Besseren Rechtsetzung müsse im Einklang mit den Europäischen Verträgen stehen. Ein Rückzug der Luft- und Abfallpakete würde dem Grundsatz der Zusammenarbeit zwischen den Organen widersprechen (Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit [1]).

Um das 7. Umweltaktionsprogramm umzusetzen, können Rat und Parlament die Kommission auffordern, einen Gesetzesvorschlag vorzulegen. Außerdem können sie die Kommission daran erinnern, dass ein Rückzug von existierenden Gesetzesvorschlägen gegen das Prinzip der loyalen Kooperation verstoßen, raten die Umweltrechtsexperten in ihrer Stellungnahme. [bv]



www.avosetta.org
http://www.avosetta.org/

Stellungnahme Avosetta
http://www.eeb.org/EEB/?LinkServID=B11369A3-5056-B741-DBDAB4A21F3AC958

[1] http://europa.eu/legislation_summaries/institutional_affairs/decisionmaking_process/l10125_de.htm

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Quelle:
EU-News, 13.01.2015
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Januar 2015


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