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STADT/289: BUND Berlin bereitet Klage gegen den Weiterbau der A 100 vor (BUND BE)


BUND Landesverband Berlin e.V. - Pressemitteilung - Berlin, 17. Januar 2011

BUND Berlin bereitet Klage gegen den Weiterbau der A 100 vor

Mitkläger sollen sich beim BUND melden


Ab Montag, 17. Januar 2011 liegt der Planfeststellungsbeschluss für zwei Wochen (bis zum 31. Januar) für den 420 Millionen Euro teuren Neubau der Stadtautobahn von Neukölln bis zum Treptower Park aus. Damit schafft das Land Berlin Planungsrecht für den 3,2 km langen 16. Bauabschnitt. Nach der 14-tägigen öffentlichen Auslegung der Unterlagen wird der Beschluss rechtskräftig. Obwohl der rot-roten Senat in dieser Legislaturperiode mit dem Bau nicht mehr beginnen wird, bedeutet das für den BUND Berlin und die betroffenen Anwohner trotzdem, dass sie innerhalb einer vierwöchigen Frist gegen die A 100 Klage einreichen müssen. Der BUND ruft deshalb insbesondere potentielle Klägerinnen und Kläger auf, ihre Rechtsbetroffenheit geltend zu machen. Wer durch Abgabe von Grundstücksflächen oder die Wohnung in seinem Eigentum betroffen ist oder hohe Lärm- und Schadstoffbelastungen zu befürchten hat, kann klageberechtigt sein. Vorrausetzung dafür ist, dass die Betreffenden eine Einwendung geschrieben haben.

Der BUND bittet alle Anwohner oder Eigentümer einer Wohnung oder eines Gewerbegrundstücks entlang der Trasse (Aaronstr., Dieselstr., Sonnenallee, Straße am Treptower Park, Beermannstr.) die eine Einwendung geschrieben haben und klagen wollen, sich bitte beim BUND Berlin zu melden: Martin Schlegel , Telefon (030) 787900-17 oder per e-mail: mschlegel@BUND-Berlin.de


Infos zur Auslegung:

Eine persönliche Antwort auf Ihre Einwendung müssen die Einwender nicht erhalten, diese ist ggf. verallgemeinert im Planfeststellungsbeschluss zu finden.

Alle Betroffenen, die eine Einwendung geschrieben haben, erhalten Akteneinsicht. Sie können nur jetzt und unter diesen Gegebenheiten in den Unterlagen prüfen, ob und inwieweit ihre Belange berücksichtigt oder "weggewogen" ("Abwägung") wurden.

Die Begründung zum Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können jeweils von Montags-Freitags eingesehen werden:

- Im Rathaus Köpenick, Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin, Raum 159 (Tel.: 90297-2312)
- Im Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, Raum N 6001 (Tel.: 90239-2714)
  Jeweils Mo-Fr 9-16h, Do: 9-17h, Fr: 9-14h. - Sowie in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung im Dienstgebäude Am Köllnischen Park 3, 10179 Berlin, Raum R116, 1. Etage.
Öffnungszeiten: Mo-Fr, 9-14h sowie nach telefonischer Vereinbarung unter 9025-1530, 9025-1552 und 9025-1537.

Es besteht die Möglichkeit für alle Betroffenen und Einwender, den Planfeststellungsbeschluss und dessen Begründung direkt bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (VII E, Am Köllnischen Park 3, 10179 Berlin) auch anzufordern. Dies muss schriftlich bis zum 28. Februar geschehen.

Weitere Infos unter: www.stop-a100.de


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Quelle:
Presseinformation Info 2, 17.01.2010
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
Landesverband Berlin
Crellestraße 35, D-10827 Berlin
Tel. 030/78 79 00-0, Fax: 030/78 79 00-18
E-Mail: kontakt@bund-berlin.de
Internet: www.bund-berlin.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Januar 2011