Schattenblick → INFOPOOL → UMWELT → FAKTEN


STADT/513: Erschreckende Größenordnung - private Baumfällungen in Hamburg (NABU HH)


NABU Landesverband Hamburg - 26. September 2019

Ab 1. Oktober beginnt die Baumfällsaison

In nur vier Bezirken werden pro Jahr durchschnittlich über 5.000 private Fällgenehmigungen erteilt


Ab 1. Oktober dürfen wieder Bäume gefällt werden. Das Sommerfällverbot aus Artenschutzgründen gilt nur für den Zeitraum von sieben Monaten (März- September). In der letzten Baumfällsaison 2018/2019 wurden rund 980 Straßenbäume gefällt. Der NABU Hamburg hat nun die Kleine Anfrage an den Senat zu "Privaten Baumfällungen in Hamburg" (21/16697) in den letzten vier Jahren ausgewertet. Daraus lassen sich aktuelle Zahlen ableiten, die einen Aufschluss geben, wie groß der Anteil von gefällten Baumen auf privaten Grundstücken ist. Alle Bäume auf Privatgrund sind durch die Baumschutzverordnung geschützt ab einem Durchmesser von 25 cm, in einer Höhe von 1,30m. Für die Fällung muss deshalb zunächst eine Genehmigung eingeholt werden. Die Kleine Anfrage legt nun offen, dass im Zeitraum von 2015-2018 jedes Jahr etwa 5.500 Fällanträge in sechs Bezirken gestellt wurden. Ein Großteil der Anträge hat eine Genehmigung durch die zuständigen Bezirksämter erhalten.

Da ein Antrag die Fällung gleich mehrerer Bäume (z.B. für Bauvorhaben) umfassen kann, hat der NABU Hamburg die Angaben zu den Einzelfällungen genauer ausgewertet. Hierzu geben lediglich vier Bezirke (Mitte, Altona, Nord und Harburg) Zahlen an. Doch allein in diesen Bezirken kommt es zu einem enormen Grünverlust durch über 5.000 Fällgenehmigung durchschnittlich pro Jahr. Neben den Bäumfällungen können gleichzeitig Schnittmaßnahmen auf privaten Grundstücken beantragt werden.

Dr. Katharina Schmidt, Referentin für StadtNatur beim NABU Hamburg, schätzt daher den Baumverlust auf privaten Flächen noch weitaus höher ein: "Die Genehmigungen privater Fällungen aus nur vier Bezirken zeigen eine erschreckende Größenordnung. Da nicht alle Bezirke hier transparente Statistiken führen, muss man davon ausgehen, dass die "Dunkelziffer" der Baumverluste noch größer ist. Neben der jährlichen Fällung von etwa 1.000 Straßenbäumen, bekommt der Grünverlust durch die hohen Genehmigungszahlen bei Privatfällungen eine neue, alarmierende Dimension."

Der NABU Hamburg kritisiert die ungenaue und nicht transparente Datenerfassung privater Baumfällungen. Lediglich der Bezirk Altona geht hier mit gutem Beispiel voran. Hier wird im Grün-Ausschuss monatlich eine Liste der auf Privatgrund gefällten Bäume vorgelegt, die auch öffentlich einsehbar ist. Diese Transparenz fordert der NABU Hamburg auch von den anderen Bezirksämtern.

Mit dem Start der Fällsaison ab 1. Oktober macht der NABU Hamburg auch auf die drohende Rodung von 23.000 Bäumen des Vollhöfner Wald, auf dem 45 ha großen Areal in Altenwerder West, aufmerksam. Auf dieser Fläche plant die Hamburg Port Authority (HPA) neue Logistikflächen. Gegen die Abholzung dieses wichtigen Naturwaldes hat der NABU Hamburg einen Online-Protest #völlibleibt gestartet und fordert Bürgermeister Tschentscher auf, sich für den Erhalt des Waldes im Auftrag des Klimaschutzes und zur Erhaltung der Artenvielfalt einzusetzen. Protest-Mail verschicken unter: www.voellibleibt.de

Was können Bürger*innen tun?

Der NABU appelliert an die Hamburger Bevölkerung, sich über anstehende Baumfällungen zu informieren, und geplante Fällungen gegebenenfalls bei den Bezirksämtern zu hinterfragen. Die NABU Baumschutz-Checkliste hält Informationen bereit, was man gegen Fällungen unternehmen kann und zeigt mögliche Handlungsschritte auf, die bei einer drohenden Baumfällung hilfreich sein können. Sie ist zu finden unter:
https://hamburg.nabu.de/tiere-und-pflanzen/baumschutz/17366.html

*

Quelle:
Pressemitteilung, 26.09.2019
Naturschutzbund Deutschland (NABU)
Landesverband Hamburg e.V.
Klaus-Groth-Straße 21, 20535 Hamburg
Tel.: 040/69 70 89-0, Fax: 040/69 70 89-19
E-Mail: info@NABU-Hamburg.de
Internet: www.NABU-Hamburg.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. September 2019

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang