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VERBAND/322: Wakenitz-Brücke Rothenhusen - Zur Einweihung einer halbfertigen Brücke (BUND SH)


BUND Landesverband Schleswig-Holstein e.V. - Kiel, 3. April 2009

Wakenitz-Brücke Rothenhusen: Einweihung einer halbfertigen Brücke


Die nach siebenwöchiger Verzögerung erfolgte Einweihung einer halbfertigen Brücke ist nach Meinung des BUND mit erheblichen Mängeln behaftet und kein Ruhmesblatt der zuständigen Behörden. Erfreulich sei im Ergebnis nur, dass die Pendler wieder freie Fahrt haben und keine langen Umwege mehr in Kauf nehmen müssen.

"Statt die Brücke, wie vertraglich vereinbart, fristgemäß fertigzustellen, haben die örtlichen Behörden versucht, öffentlich dem BUND die Schuld für die Verzögerungen anzulasten." stellt die schleswig-holsteinische BUND-Landesvorsitzende Sybille Macht-Baumgarten fest."Der Baustopp war eine Konsequenz aus dem Vertragsbruch, besser wäre die vereinbarte Herstellung einer Behelfsüberfahrt gewesen. Doch das haben die Behörden abgelehnt und die berechtigte Empörung der Pendler missbraucht, um vom eigenen Versagen abzulenken!"

Bei einer konsequenten Bauaufsicht hätte die Brücke schon im Januar fertig sein können, meint der BUND. Das Wakenitztal ist als "Amazonas des Nordens" ein besonders schützenswertes Kerngebiet des europäischen Naturschutzes. Deshalb kritisiert der BUND besonders, dass die wichtigsten Maßnahmen zum Naturschutz an der Brücke bisher nicht oder nur unvollständig durchgeführt wurden. So sind Fischotterzäune, ottergerechte Bermen und die Amphibienleitanlage nicht fertiggestellt, der Oberboden entgegen behördlicher Auflagen ausgebracht.

"Durch die siebenwöchige Bauverlängerung mitten in die Brutzeit und den Beginn der Vegetationsperiode ist genau das eingetreten, was laut Vertrag ausgeschlossen sein sollte. Zudem sind nur die wesentlichen verkehrlichen Maßnahmen halbwegs fertiggestellt, die Maßnahmen zugunsten der Natur sind unfertig." ergänzt die BUND-Landesgeschäftsführerin Mecklenburg-Vorpommern, Corinna Cwielag. "Auch rechtlich haben die Kreise ihre Aufgaben nicht gemacht, so sind die Anträge für die erforderlichen Planänderungen noch in keiner genehmigungsfähigen Form eingereicht."

Der BUND wird weiter darauf drängen, dass die Behörden die Verträge und rechtlichen Vorgaben einhalten und dass nicht der Naturschutz in einem Kerngebiet des internationalen Naturschutzes auf der Strecke bleibt.


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Quelle:
Presseinformation, 03.04.2009
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Schleswig-Holstein
Lerchenstr. 22, 24103 Kiel
Tel.: 0431/66060-0, Fax: 0431/66060-33
E-mail: bund-sh@bund-sh.de
Internet: www.bund-sh.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. April 2009