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VERKEHR/680: Jetzt als Zuschuß - 330 Euro für Diesel-Partikelfilter (BMU)


Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - Berlin, 31. August 2009 - Verkehr/Feinstaub

Jetzt als Zuschuss: 330 Euro für Diesel-Partikelfilter

Nachrüstung wird noch attraktiver


Die Bundesregierung macht die Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Partikelfilter noch attraktiver: Ab morgen (1. September) kann jeder, der sein Dieselfahrzeug innerhalb einer bestimmten Frist mit einem Partikelfilter nachrüstet, einen direkten Zuschuss in Höhe von 330 Euro erhalten. Bisher wurde dieser Förderbetrag bei der Berechnung der Kfz-Steuer gutgeschrieben. Die direkte Förderung ist allerdings an zwei Voraussetzungen gebunden: Der Diesel-Pkw muss vor dem 31. Dezember 2006 zugelassen worden sein und die Nachrüstung muss bis zum 31. Dezember 2009 erfolgen. Förderanträge können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) online gestellt werden.

Die Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Filtern trägt dazu bei, dass der Partikelausstoß gesenkt und die Luftqualität in den Innenstädten besser wird. Auch für den Fahrzeughalter lohnt sich der Einbau: Nachgerüstete Diesel-Pkw erhalten eine bessere Umweltplakette und können, je nach Plakette und Ausgestaltung der Umweltzone, auch weiterhin in die vielerorts bestehenden Sperrzonen einfahren. Zudem werden nachgerüstete Fahrzeuge auch vom zeitlich befristeten Kfz-Steuermalus von 1,20 Euro pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum ausgenommen. Die neue Fördermöglichkeit kommt insbesondere schwerbehinderten Fahrzeughaltern zugute, die von der Kfz-Steuer befreit sind oder deren Kfz-Steuer ermäßigt ist. Denn mit der neuen Regelung erhalten auch diese Fahrzeughalter, anders als bisher, den vollen Förderbetrag.

Das Bundesumweltministerium empfiehlt Dieselfahrern, ihre Nachrüstpläne nicht zu lange aufzuschieben. Zuschuss oder Steuerbonus gibt es nur für Nachrüstungen, die bis zum 31. Dezember 2009 erfolgen. Das Förderprogramm hat ein Volumen von 66 Millionen Euro und reicht für etwa 200.000 Nachrüstungen. Ausgezahlt wird in der Reihenfolge der Antragseingänge.

Anträge können unter www.pmsf.bafa.de gestellt werden. Eine Hotline wurde unter Tel. 030-346465480 eingerichtet. Die Förderrichtlinie und weitergehende Informationen zum Thema können unter www.bmu.de/partikelfilter eingesehen werden.


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Quelle:
BMU-Pressedienst Nr. 282/09, 31. August 2009
Herausgeber: Bundesumweltministerium (BMU)
BMU-Pressereferat, Alexanderstraße 3, 10178 Berlin
Redaktion: Michael Schroeren (verantwortlich)
Tobias Dünow, Thomas Hagbeck, Jürgen Maaß, Frauke Stamer
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. September 2009