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VERKEHR/717: Hafenprivileg - Einigung offenbart grünen Identitätsverlust (BUND HH)


BUND-Landesverband Hamburg e. V. - 11. Februar 2010

Hafen-Privileg: GAL fällt um!

Einigung von BWA und BSU offenbart grünen Identitätsverlust / Investitionssicherheit im Hafengebiet gefährdet


Nach Information des BUND haben sich die Hamburger Wirtschaftsbehörde (BWA) und die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) auf eine Regelung zum so genannten Hafenprivileg verständigt. Danach sollen bestimmte Eingriffe in Natur und Landschaft weiterhin nicht als Eingriff gelten und müssen folglich nicht ausgeglichen werden.

Damit stimmt die grün geführte BSU einer Regelung zu, die als bundesrechtswidrig eingeschätzt wird und von der GAL als Oppositionspartei noch offen kritisiert wurde: In der letzten Legislaturperiode hatte die GAL sogar mit einem eigenen Antrag in der Bürgerschaft die Aufhebung der "dem Bundesrecht widersprechenden Landesregelung" gefordert (Drucksache 18/252).

"Macht verbiegt offenbar auch die Grünen gewaltig - anders kann man dieses Einknicken vor den Interessen der Hafenwirtschaft und der CDU kaum nennen", so Manfred Braasch vom BUND Hamburg. Die Beibehaltung des Hafenprivilegs bedeutet, dass zum Beispiel umfangreiche Zuschüttungen von Hafenbecken nicht ausgleichspflichtig wären. Eine solche Regelung gibt es im ganzen Bundesgebiet nicht, auch andere Hafenstandorte haben nichts Vergleichbares.

Für den Naturschutz und die Einhaltung des Bundesrechts bleibt die letzte Hoffnung nun die Bürgerschaft. Als Legislative muss sie über die Novelle des Hamburger Naturschutzgesetzes und damit über die Regelung zum Hafenprivileg entscheiden. Der BUND Hamburg fordert hier insbesondere die Abgeordneten der Grünen auf, einer solchen Novelle nicht zuzustimmen.

Aus Sicht des BUND wäre die nun zu erwartende Regelung mit deutlichen Risiken für die Investitionssicherheit verbunden. Projekte für die Westerweiterung Eurogate, die neue Tankbrücke im Blumensandhafen oder auch die Entwicklung von Steinwerder (CTS) könnten allein aus diesem Grund rechtswidrig werden.


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Quelle:
Presseinformation Nr. 12, 12.02.2010
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND-Landesverband Hamburg
Lange Reihe 29, 20099 Hamburg
Tel.: 040/600 387-0, Fax: 040/600 387-20
E-Mail: bund.hamburg@bund.net
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Februar 2010