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VERKEHR/758: Feinstaubminderung - Rote Karte für Autos mit roter Plakette greift zu kurz (BUND BW)


BUND Landesverband Baden-Württemberg - 29. Juni 2010

Rote Karte für Autos mit roter Plakette greift zu kurz

BUND fordert schärfere Umweltzonen und generelles Tempolimit


Stuttgart. Vom 1. Juli an ist die Stuttgarter Umweltzone für Fahrzeuge mit roter Plakette tabu. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg, sieht dieses erweiterte Fahrverbot als unzureichend an. "Mit dem Durchfahrtsverbot für Lastwagen und der roten Karte für Autos mit roter Plakette in der Umweltzone haben wir in Stuttgart zwar erste Schritte in Richtung Feinstaubminderung unternommen. Sie reichen allerdings nicht aus, um die gefährlichen Partikel auf den geltenden Grenzwert zu reduzieren", urteilt Berthold Frieß, Landesgeschäftsführer des BUND. Er verweist darauf, dass schon jetzt der zulässige Grenzwert am Stuttgarter Neckartor um fast das Doppelte überschritten sei. Um das Negativ-Image als deutsche Feinstaubhochburg loszuwerden, müssten zügig weitere Maßnahmen ergriffen werden. "Der Flickenteppich der Umweltzonen in der Region Stuttgart muss dringend bereinigt und eine großräumige Umweltzone für die gesamte Region geschaffen werden", fordert Frieß. Notwendig seien in dieser großen Umweltzone auch einheitliche und schärfere Fahrverbote wie beispielsweise in Berlin, wo nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette fahren dürfen. So rasch wie möglich - und nicht erst 2012 - müssten nun auch Dieselfahrzeuge mit gelben Umweltplaketten aus dem Verkehr gezogen werden. Frieß: "Nicht nur in Stuttgart, sondern auch in Leonberg, Ludwigsburg und Markgröningen sind die Feinstaubgrenzwerte schon zur Jahresmitte deutlich überschritten worden - dies mahnt zu sofortigen und energischeren Maßnahmen.

Allzu zaghaft geht das Regierungspräsidium nach Ansicht des BUND auch mit Tempolimits um. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 statt bisher 60 km/h auf der B 14 sei zwar ein erster Einstieg, gehe aber längst nicht weit genug. "Wir fordern eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 km/h auf allen Hauptverkehrsstraßen in Stuttgart und auf 30 km/h auf den Nebenstrecken", sagt Frieß. "Es ist unverständlich, dass das Regierungspräsidium laut Aktionsplan Tempo 40 auf Hauptverkehrsstraßen wiederum nur prüfen will. Geprüft wird schon seit 2005. Hier entsteht der Eindruck, dass diese wichtige Maßnahme zur Luftreinhaltung nur verschleppt werden soll." Der BUND weist auf die große Bedeutung von Tempolimits für die Luftreinhaltung hin. Durch niedrigere Geschwindigkeiten wird der Verkehrsfluss gleichmäßiger, die Fahrdynamik nimmt ab, es entstehen weniger Abgase, Feinstaub und Lärm.


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Quelle:
Presseinformation, 29. Juni 2010
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz e.V.
Landesverband Baden-Württemberg
70178 Stuttgart. Paulinenstraße 47
Tel.: 07 11/62 03 06-0, Fax: 07 11/62 03 06-77
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Juli 2010