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VERKEHR/841: Freie Fahrt für Wildtiere - Generalwildwegeplan darf nicht zum Papiertiger werden (BUND BW)


BUND Landesverband Baden-Württemberg - 1. Juni 2011

Freie Fahrt für Wildtiere

Generalwildwegeplan darf nicht zum Papiertiger werden


Stuttgart. Der Bund für Umwelt und Naturschutz in Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg fordert die neue Landesregierung auf den, Generalwildwegeplan zur verbindlichen Grundlage für die weitere Verkehrswegeplanung in Baden-Württemberg zu machen.

Landesgeschäftsführer Berthold Frieß: "Wir müssen in Zukunft besser gewährleisten, dass Tiere wie die Wildkatze Korridore vorfinden, in denen sie sich bewegen können. Dies muss bei allen Planungen von zentraler Bedeutung werden." Die neue Landesregierung muss aus Sicht des BUND deshalb jetzt mit der Umsetzung beginnen und konkrete Zeit- und Maßnahmenpläne entwickeln. Als einen ersten Schritt fordert der BUND die Einrichtung einer landesweiten Stelle, die in der Umsetzung des Generalwildwegeplans berät und diesen befördert.

Vor genau einem Jahr wurde der Generalwildwegeplan des Landes verabschiedet und wurde von der damaligen Regierung als wichtige Hilfe bei der Planung von neuen Straßen und Schienenwegen bewertet. Er soll Wildtieren, die an den Lebensraum Wald gebunden sind, wichtige Ausbreitungsmöglichkeiten planerisch sichern. Diese Lebensraumkorridore sind Teil des landesweiten, nationalen und internationalen bedeutsamen Biotopverbunds. Sie sind damit ein wichtiges Element zum Erhalt von Tierarten und zur Sicherung der Biodiversität. Der BUND hatte 2007 beispielhaft einen bundesweiten Wegeplan für die Wildkatze vorgelegt. Der Generalwildwegeplan für Baden-Württemberg stimmt mit dem Wildkatzenwegeplan in weiten Teilen überein.

Die Umsetzung des Generalwildwegeplans ist um so wichtiger als bundesweit nach Angaben des Deutschen Jagdschutzverbands im Jahr über 250.000 Wildtiere bei Kollisionen getötet und fast 3.000 Menschen bei Wildtierunfällen verletzt werden. Der Sachschaden beziffert sich auf ca. 500 Millionen Euro (Zahlen des DJV beziehen sich auf 2009).

Vor allem der Bau ökologisch sinnvoller Grünbrücken, besonders an den bestehenden konfliktreichen Stellen der Verkehrsinfrastruktur des Landes, muss beschleunigt werden: "Nur so können Tiere wie Wildkatzen, Rothirsche oder Wildschweine Straßen oder Schienen sicher überqueren. Der Vernetzungsplan muss in alle planerischen Ebenen, von der Verkehrsplanung, der Regionalplanung bis hin zu Flächennutzungs- und Bebauungsplänen verbindlich Eingang finden", fordert Frieß.

Da viele Verkehrswege in der Verantwortung der Bundesregierung sind, fordert der BUND die Landesregierung auf, sich für die Weiterführung des Bundesprogramms Wiedervernetzung stark zu machen, das im Koalitionsvertrag der Bundesregierung 2009 angekündigt wurde. Nur mit einem solchen Programm können Konfliktstellen für Wildtiere vor allem an Bundesfernstraßen entschärft werden. Berthold Frieß: "Die Bausünden vergangener Tage müssen nicht nur erkannt, sondern auch soweit wie möglich saniert werden. Es müssen Mittel des Straßenneubaus in die Sanierung von Straßen und zur Umsetzung des Generalwildwegeplans umgeschichtet werden, um Verkehrswege nicht nur für Wildtiere, sondern auch für Kraftfahrzeuginsassen sicherer zu gestalten."


Hintergrundinformation:

Der Generalwildwegeplan wurde 2008 von der damaligen schwarz/gelben Regierungskoalition an die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) in Auftrag gegeben. Er ist eine ökologische Fachplanung und ein wesentlicher Baustein für den landesweiten Biotopverbund. Die FVA hat entlang des Generalwildwegeplans Verkehrsabschnitte in unterschiedlicher Priorität ermittelt, an denen speziell für Wildtiere ausgerichtete Querungshilfen erforderlich sind.

Die Bundesregierung verabschiedete 2007 einen Kabinettsbeschluss zur nationalen Biodiversitätsstrategie, die zur Aufgabe hat, die Biodiversität zur nachhaltigen Nutzung und als Lebensgrundlage der Menschen zu sichern. Dieser Strategie wurde eine hohe Priorität eingeräumt. Dabei ist die Umsetzung des Biotopverbunds eine grundlegende Maßnahme. Das Bundesnaturschutzgesetz schreibt im Paragraf 20 vor, den Biotopverbund auf 10% der Landesfläche umzusetzen.


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Quelle:
Presseinformation, 1. Juni 2011
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz e.V.
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70178 Stuttgart. Paulinenstraße 47
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Juni 2011