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VERKEHR/1089: Bundesverkehrswegeplan - "Autobahnbrücke im Kölner Süden nicht machbar" (BUND NRW)


BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. - 4. November 2016

Bundesverkehrswegeplan: "Autobahnbrücke im Kölner Süden nicht machbar"

BUND will "Monsterbrücke" verhindern


Düsseldorf, 04.11.2016 | Die geplante Rheinquerung mit Autobahnquerspange im Kölner Süden bei Wesseling/Langel würde am Umwelt- und Naturschutzrecht scheitern. Das ist die Kernaussage einer vom nordrhein-westfälischen Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) vorgelegten Studie zum Vorhaben. Auch ein verkehrlicher Bedarf ist danach wegen vorhandener Alternativen nicht darstellbar.

Wenn es nach den Plänen von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt und NRW-Verkehrsminister Michael Groschek geht, soll zwischen Wesseling und Langel eine vierspurige Autobahnbrücke gebaut werden. So steht es im Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes. "Dieser Planungsvorschlag beruht aber auf gravierenden fachlichen und politischen Fehleinschätzungen", sagte der BUND-Landesvorsitzende Holger Sticht. "Angesichts streng geschützter Umweltgüter und wertvoller Naturräume ist das Projekt nicht mit bestehendem Recht vereinbar."

Die BUND-Studie zeigt jetzt die Knock-out-Kriterien für das Vorhaben auf. Danach würde die Planung bereits an der europäischen Wasserrahmenrichtlinie scheitern. Deren Schutz erstreckt sich nicht nur auf den Rhein selbst, sondern auch auf die Ufer und den dazugehörigen Entwicklungskorridor. Hier gilt das sogenannte »Verschlechterungsverbot«, das vom Europäischen Gerichtshof streng ausgelegt wird. Selbst kleinste Verschlechterungen sind beim aktuellen Zustand des Rheines unzulässig. "Dass die Autobahnpläne schwerwiegende Eingriffe erfordern, bestreiten nicht einmal die Befürworter der Brücke", so Sticht.

Den Planungen stehen ferner Naturschutzgebiete und Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Schutztypen entgegen, darunter ein europäisches FFH-Gebiet. Betroffen wäre sogar der prioritär geschützte Lebensraumtyp des »Weichholz-Auenwaldes«. Nach geltendem Recht darf dort nur bei Notständen oder bei ausdrücklicher Freigabe durch die EU-Kommission eingegriffen werden. Hinzu kommt, dass es sich hier um einen bedeutenden nationalen Korridor für Feuchtlebensräume und ein geschütztes Überschwemmungsbiet handelt. Auch würden geschützte Arten wie Pirol und Rauhautfledermaus, Feldlerche, Rebhuhn in einem der letzten großen Offenlandbereiche in der Rheinschiene durch das Vorhaben unzulässig beeinträchtigt.

Auch einen verkehrlichen Bedarf für eine weitere Autobahnbrücke vermag der BUND nicht zu erkennen. So stehen in Köln und Bonn bereits mehrere Rheinquerungen mit Autobahnquerspangen zur Verfügung, die nächste nur sechs Kilometer entfernt. Die aktuell prekäre Verkehrslage liege an der miserablen Instandhaltung der bestehenden Verkehrswege - wie zum Bespiel der Leverkusener Brücke. Dringend benötigt werde allerdings eine bessere Infrastruktur für den rechtrheinischen öffentlichen Nahverkehr zwischen Köln und Bonn.

Abgesehen davon sind die Autobahnbrückenpläne nach BUND-Ansicht ohnehin nicht finanzierbar. "Typisch für Großvorhaben, für die die Steuerzahler aufkommen sollen, wurden die Kosten unrealistisch gering veranschlagt, um das Projekt durchzuboxen", konstatierte BUND-Chef Sticht. Auch im Bundesverkehrswegeplan gelte »Erhalt vor Neubau«. Das Budget müsse daher für die Instandhaltung eingesetzt werden, damit die marode Infrastruktur nicht vollends zusammenbricht und mit ihr der Verkehr.


Die 17-seitige BUND-Studie zur Rheinquerung Wesseling/Langel finden Sie hier:
http://www.bund-nrw.de/fileadmin/bundgruppen/bcmslvnrw/PDF_Dateien/Themen_und_Projekte/Verkehrspolitik/BVWP2015/2016_11_03_Machbarkeitsstudie_Rheinbruecke_Wesseling.pdf

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Quelle:
Presseinformation, 04.11.2016
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/30 20 05-22, Fax: 0211/30 20 05-26
Redaktion: Dirk Jansen, Pressesprecher
E-Mail: dirk.jansen@bund.net
Internet: www.bund-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. November 2016

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