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VERKEHR/1148: Neue Abgastests und weitere Fahrverbote (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen e.V.
EU-Koordination

EU-News - 06.09.2018 / Verkehr

Neue Abgastests und weitere Fahrverbote


Seit dem 1. September müssen alle Neufahrzeuge neue Emissionstests bestehen, bevor sie in Europa zugelassen werden können. Die Tests sind seit September 2017 bereits für neue Automodelle vorgeschrieben und werden nun auf alle neuen Fahrzeuge ausgeweitet.

Die neuen Emissionstests (Emissionsmessung im praktischen Fahrbetrieb - Real Driving Emissions, RDE) sowie verbesserte Laboruntersuchungen (nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge - 'World Harmonised Light Vehicle Test Procedure', WLTP) sollen zuverlässigere Daten liefern, wie viele und welche Schadstoffen in die Luft gepustet werden. Das WLTP ersetzt den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFC), der die heutigen Fahrbedingungen und Fahrzeugtechnologien nicht mehr angemessen widerspiegelt. Das WLTP wird EU-weit und national CO2- und Kraftstoffverbrauchswerte liefern, die den tatsächlichen Fahrbedingungen eher entsprechen. Die Hoffnung ist, dass dies einen stärkeren Anreiz zum Einsatz von kraftstoffeffizienten und kohlenstoffarmen Technologien schafft.

Der Stadtverkehr ist mitverantwortlich für die Verschmutzung der Luft in zahlreichen Gegenden. Schadstoffe in der Luft verursachen in der EU jedes Jahr 400.000 vorzeitige Todesfälle und führen zu Atemwegserkrankungen und erheblichen Gesundheitskosten.

Anfang September entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden über ein Fahrverbot für ältere Dieselautos in Frankfurt am Main. Demnach sind zunächst von Februar 2019 an Dieselfahrzeuge mit Euro-4-Motoren sowie Benziner der Schadstoffklassen 1 und 2 betroffen, wie der Vorsitzende Richter Rolf Hartmann in seiner Urteilsbegründung sagte. Vom 1. September 2019 an sollen auch Euro-5-Diesel nicht mehr fahren dürfen.

Bereits Ende Juli urteilte Verwaltungsgericht Stuttgart, dass die Landesregierung Dieselfahrverbote für Euro 5 Diesel-Pkws und Nutzfahrzeuge in ihren Luftreinhalteplan aufnehmen muss.

Beide Gerichte reagierten mit ihren Urteilen auf Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Im Fall von Stuttgart beantragte die DUH jetzt die Festsetzung eines Zwangsgeldes für 'Saubere Luft' in Stuttgart gegen die baden-württembergische Landesregierung, weil diese einen nur "unzureichenden Luftreinhalteplan" vorgelegt habe. Auch in München setzt sich die DUH für saubere Luft ein. Im dortigen Verfahren hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof Ende August 2018 angekündigt, die Frage der Zwangshaft durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) klären zu lassen. [mbu]


EU-Kommission zu neuen Abgastests (Englisch)
https://ec.europa.eu/growth/content/clean-mobility-new-emissions-tests-become-mandatory-all-new-cars-1-september-2018_en

DUH zu Stuttgart und München
https://www.duh.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/180903-deutsche-umwelthilfe-stellt-antrag-auf-festsetzung-eines-zwangsgeldes-fuer-saubere-luft-in-st/

DUH zu Frankfurt
https://www.duh.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/deutsche-umwelthilfe-gewinnt-klage-gegen-das-land-hessen-fuer-saubere-luft-in-frankfurt-am-main-k/

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Quelle:
EU-News, 06.09.2018
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. September 2018

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