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ATOM/1133: Atomaufsicht muss Neckarwestheim I sofort stilllegen (BUND NRW)


BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. - 21. Januar 2011
Zumeldung zur DUH-Pressemeldung "Sicherheitsrisiko Neckarwestheim I"

BUND: Atomaufsicht muss Neckarwestheim I sofort stilllegen

Sicherheitstechnische Bewertung offenbart gravierende Mängel und Versagen bei der Aufsichtsbehörde


Stuttgart. Mit über 420 meldepflichtigen Ereignissen ist Block I des Atomkraftwerks Neckarwestheim eines der störanfälligsten in Deutschland. "Die Bewertung des Sicherheitsexperten Wolfgang Renneberg zeigt auf erschreckende Weise, dass die Atomaufsicht Sicherheitslücken bewusst in Kauf nimmt. Statt auf Nachrüstungen zu bestehen und den Betrieb an Auflagen zu binden, drückt sie beide Augen zu und vertraut darauf, dass nichts passiert", erklärt der Landesgeschäftsführer des Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) Berthold Frieß.

Die Energie Baden-Württemberg hatte selbst vorgeschlagen, die veraltete Elektro-, Leit- und Sicherheitstechnik von Neckarwestheim I - die zentrale Schwachstellen des Blocks - zu erneuern. Doch als der EnBW untersagt wurde, Reststrommengen auf den Block zu übertragen, unterließ die Betreiberin auch die Nachrüstungen. Umweltministerin Tanja Gönner, die als Verantwortliche für die Atomaufsicht diese Sicherheitsmaßnahmen hätte einfordern müssen, blieb untätig. Frieß: "Frau Gönner hat 'höchste Sicherheitsstandards' als Basis der AKW-Laufzeitverlängerung versprochen - sie hat ihr Wort nicht gehalten. Es ist skandalös, wie sie versucht, die Öffentlichkeit für dumm zu verkaufen. Wenn sie ihre Glaubwürdigkeit beweisen will, muss sie Neckarwestheim I jetzt sofort stilllegen."


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Quelle:
Presseinformation, 21. Januar 2011
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/30 20 05-22, Fax: 0211/30 20 05-26
Redaktion: Dirk Jansen, Pressesprecher
E-Mail: dirk.jansen@bund.net
Internet: www.bund-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Januar 2011