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ATOM/1365: Erörterungstermin zur 2. Abbaugenehmigung für AKW Neckarwestheim 1 (BBU)


Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e.V. - Bonn, 5. Februar 2019

Mittwoch (6.02.19) beginnt der Erörterungstermin zur zweiten Abbaugenehmigung (AG) für das Atomkraftwerk Neckarwestheim Block 1 (GKN 1)


(Bonn, Neckarwestheim, Stuttgart, 05.02.2019) Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) hat Anfang November 2018 beim Umweltministerium in Stuttgart fristgerecht Einwendungen im Genehmigungsverfahren zur zweiten Abbaugenehmigung für das bereits stillgelegte Atomkraftwerk Neckarwestheim 1 gemäß õ 7 Absatz 1 der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung (AtVfV) eingereicht. Der BBU weist darauf hin, dass jetzt der Erörterungstermin zu den im Verfahren erhobenen Einwendungen am Mittwoch, 6. Februar 2019, um 10.00 Uhr in der Reblandhalle Neckarwestheim, Reblandstraße 31, 74382 Neckarwestheim, beginnt. Einlass ist ab 9.00 Uhr. Falls erforderlich, soll die Erörterung am 7. und 8. November 2018 fortgesetzt werden. Teilnehmen können alle Personen und Organisationen, die im Herbst fristgerecht Einwendungen erhoben haben. Auch BBU-Vorstandsmitglied Gertrud Patan wird an der Erörterung teilnehmen.

BBU: Dauerhafte Beteiligung der Öffentlichkeit ist notwendig

Nach der zweiten Abbaugenehmigung soll es für den Block 1 des AKW Neckarwestheim keine weitere Abbau-Genehmigung mehr geben. Für den noch in Betrieb befindlichen Block 2 des AKW Neckarwestheim ist insgesamt nur eine einzige Abbaugenehmigung vorgesehen. Damit wäre der aktuelle Erörterungstermin die letzte Öffentlichkeitsbeteiligung für das Atomkraftwerk Neckarwestheim, obwohl der Rückbau der beiden AKW-Blöcke voraussichtlich erst in etwa 20 Jahren zu Ende gehen wird und die Gebäude wohl noch länger stehen bleiben. Für langjährige Projekte wie den Abbau von Atomkraftwerken hält es der BBU für sinnvoll und notwendig, die Öffentlichkeit auch im weiteren Verlauf, z. B. alle 5 Jahre, einzubeziehen.

Der BBU fordert von der zuständigen Behörde, dem Umweltministerium in Stuttgart, für den Abbau des AKW Neckarwestheim Transparenz zu den Abbaumethoden und -maßnahmen, zu den zu erwartenden Transporten von radioaktivem Material sowie zum Verbleib des Atommülls und des weiteren Abbaumaterials. Nachdem die Lagerung von Atommüll seit Beginn des Jahres in Staatshand übergegangen ist, erwartet der Verband auch Offenheit zu den Kosten, die damit auf die SteuerzahlerInnen zukommen.

"Mit Blick auf das Minimierungsgebots der Strahlenschutzverordnung fordert der BBU die Senkung der Ableitung von radioaktiven Stoffen aus dem Schornstein und den Abwasserrohren des Atomkraftwerks. Außerdem lehnt der BBU die Weitergabe von radioaktiv belastetem Abbaumüll auf Deponien, an Verbrennungsanlagen und zur Weiterverwertung ab", betont BBU-Vorstandsmitglied Gertrud Patan. Eine Verteilung von künstlich erzeugten radioaktiven Stoffen in die Umwelt würde eine zusätzliche Gesundheitsgefährdung für die Bevölkerung bedeuten. Nicht zuletzt hält der BBU die bestmögliche Sicherung gegen Störfälle auch beim AKW-Rückbau für notwendig.

Demonstration in Neckarwestheim am 10. März 2019

Grundsätzlich fordert der Umwelt-Verband die sofortige Abschaltung des AKW Neckarwestheim 2 und aller Atomkraftwerke einschließlich der Atomfabriken in Gronau und Lingen, um die davon ausgehenden Risiken und Gefahren zu vermindern und den Atommüllberg nicht immer weiter wachsen zu lassen. Schon jetzt rufen Anti-Atomkraft-Initiativen und der BBU zur Teilnahme an einer Demonstration auf, die anlässlich des 8. Jahrestages der Fukushima-Katastrophe (11.3.2011) am 10.3.2019 am AKW Neckarwestheim stattfinden soll.


Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen, Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken. Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen die gefährliche CO2-Endlagerung, gegen Fracking und für umweltfreundliche Energiequellen.


Die Einwendungen des BBU zum Rückbau des AKW Neckarwestheim 1 sind einzusehen unter
https://bbu-online.de.
Direktlink: https://bbu-online.de/Einwendungen/Einwendung%202.%20AG%20Neckarwestheim%201.pdf

Weitere Informationen zum AKW Neckarwestheim und zur geplanten Demonstration am 10. März:
http://www.bbmn.de/wp,
https://neckarwestheim.antiatom.net,
https://www.endlich-abschalten.de/home,
https://www.atomerbe-neckarwestheim.de

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Quelle:
BBU-Pressemitteilung, 05.02.2019
Herausgeber:
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e.V.
Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn
Internet: www.bbu-online.de
Facebook: www.facebook.com/BBU72


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Februar 2019

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