Schattenblick →INFOPOOL →UMWELT → INDUSTRIE

CHEMIE/205: Farbabbeizmittel für Privatgebrauch künftig ohne Dichlormethan (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände

EU-Koordination - 15.01.2009

Farbabbeizmittel für Privatgebrauch künftig ohne Dichlormethan (DCM)


Nachdem sich die EU-Mitgliedstaaten im Dezember auf ein teilweises Verbot von Dichlormethan einigen konnten, haben nun auch die EU-ParlamentarierInnen zugestimmt. Allerdings konnten sie kein vollständiges Verbot durchsetzen, sondern nur für den Privatgebrauch von Abbeizmitteln. Lizenzierte professionelle Anwender dürfen das Mittel unter bestimmten Bedingungen weiterhin anwenden. Die Europäische Vereinigung für chlorierte Lösungsmittel (ECSA) kritisierte, dass ein Verbot nicht unbedingt zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes führen werde, da die vorhandenen Alternativen noch schädlicher seien.

Dichlormethan ist der letzte Wirkstoff, über den auf Grundlage der Richtlinie 76/769/EWG in Bezug auf Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen entschieden wurde. Künftig werden über chemische Substanzen im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung REACH überprüft. [jg]


Pressemitteilung des EU-Parlaments mit näheren Einzelheiten zur Dichlormethanentscheidung:
http://www.europarl.europa.eu/news/expert/infopress_page/
064-46096-012-01-03-911-20090113IPR46095-12-01-2009-2009-false/default_en.htm


*


Quelle:
Newsletter zur EU-Umweltpolitik
Nr. 01/09, 15.01.2009
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination, 15.01.2009
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Januar 2009