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CHEMIE/268: 30.11.2010 - Höchste Zeit für Unternehmen, ihre chemischen Stoffe zu registrieren (KEG)


Europäische Kommission - Brüssel, den 13. September 2010

30. November 2010: Höchste Zeit für Unternehmen, ihre chemischen Stoffe zu registrieren


Die Kommission weist die Unternehmen der chemischen Industrie darauf hin, dass die am häufigsten verwendeten bzw. die gefährlichsten chemischen Stoffe in weniger als 12 Wochen, genauer gesagt bis zum 30. November dieses Jahres, registriert sein müssen. Die Registrierung ist eines der Etappenziele von REACH, der EU-Verordnung über Chemikalien und ihre sichere Verwendung. Ebenso werden die Unternehmen daran erinnert, dass sie bis 3. Januar des kommenden Jahres der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) die Einstufung und Kennzeichnung ihrer chemischen Stoffe melden müssen.

Antonio Tajani, Vizepräsident der Europäischen Kommission und zuständig für die Politikfelder Industrie und Unternehmen, und Umweltkommissar Janez Potocnik äußerten sich wie folgt: "Unsere chemische Industrie muss nachhaltig sein. Aus diesem Grund fordern wir alle betroffenen Unternehmen dazu auf, rechtzeitig vollständige Dossiers zu übermitteln. Sicherlich sind diese Auflagen für die Wirtschaft sehr belastend, aber keineswegs umsonst: Sie sorgen dafür, dass die europäische chemische Industrie führend bleibt. Dieser Einsatz wird sich durch mehr Wettbewerbsfähigkeit, einen Innovationsschub, neue Arbeitsplätze für die Bürger Europas und eine sauberere und gesündere Umwelt bezahlt machen."

Bis zum 10. September wurden rund 4 000 Dossiers bei der ECHA eingereicht und seitdem steigt die Zahl rapide an. Die Wirtschaft muss unbedingt ihre Dossiers so rasch wie möglich fertigstellen und einreichen. Die federführenden Registranten werden aufgefordert, ihre Registrierungen bis zum 30. September vorzunehmen, damit bei etwaigen Problemen ein Spielraum bleibt und die übrigen Registranten genügend Zeit haben, ihre Dossiers bis Ende November vorzulegen. Die Unternehmen sind verpflichtet, ihre Dossiers mit Hilfe des REACH-IT-Tools elektronisch einzureichen.

Sowohl die Kommission als auch die ECHA bemühen sich nach Kräften, die Industrieunternehmen bei dieser Aufgabe zu unterstützen. Einer Gruppe von Spitzenvertretern der Kommission, der ECHA und der Industrieverbände ist es gelungen, den Registrierungsvorgang zu vereinfachen. Die Agentur arbeitet verstärkt an der Veröffentlichung ausführlicher Leitlinien in 22 EU-Sprachen.

Auch der Einsatz der Industrie verdient Anerkennung. Der Termin rückt rasch näher und jetzt gilt es, Foren zum Austausch von Stoffinformationen (SIEF) einzurichten und zu leiten, damit die Unternehmen Daten über chemische Stoffe zu Registrierungszwecken gemeinsam nutzen können.

Dieser Registrierungsprozess betrifft nicht nur die chemische Industrie, sondern auch Akteure, die der Chemiebranche gar nicht direkt angehören, wie beispielsweise die Hersteller von Metall- oder Textilprodukten.

Die Anwender von chemischen Stoffen sind darauf angewiesen, dass die Stoffe auf dem Markt erhältlich sind. Eine rechtzeitige Registrierung liegt daher auch in deren Interesse. Darüber hinaus müssen sie nach der Registrierung die verbesserten Sicherheitsempfehlungen ihrer Lieferanten befolgen oder manchmal eine eigene Risikobewertung für ihre spezifischen Anwendungen vornehmen.


Fristen für die Neuregelung der Einstufung von Stoffen

Die Unternehmen müssen auch bedenken, dass sie die von ihnen verkauften Stoffe nach der neuen Verordnung für die Einstufung und Kennzeichnung bis 1. Dezember 2010 neu einstufen und der Agentur diese Einstufungen bis 3. Januar 2011 melden müssen. Geert Dancet, Direktor der ECHA, ergänzt: "Den Unternehmen, die sich auf die Umsetzung der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen vorbereiten, können wir nur raten, sich um eine rechtzeitige Meldung zu bemühen. Nicht nur die ECHA sondern auch die nationalen Helpdesks stehen der Industrie, insbesondere den KMU, zur Seite, damit sie ihren Verpflichtungen nachkommen können." Die Einstufung ist entscheidend, wenn zu beurteilen ist, ob ein chemischer Stoff die Gesundheit und Umwelt gefährdet; nach ihr richten sich auch die Informationen auf den Etiketten der Produkte, die die Arbeitnehmer und Verbraucher anwenden. Zu beachten ist, dass diese Meldungen auch für chemische Stoffe in geringen Mengen vorgeschrieben sind. Dies bedeutet, dass eine viel größere Anzahl von Unternehmen betroffen ist, darunter auch KMU.


Weitere Informationen:

MEMO/10/400
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/10/400&format=HTML&aged=0&language=EN&guiLanguage=fr

http://ec.europa.eu/enterprise/sectors/chemicals/index_de.htm

http://ec.europa.eu/environment/chemicals/index.htm

http://echa.europa.eu/news/clp_presskit_en.asp

Enabling Grid for eScience, http://www.eu-egee.org/

IP/10/1113


© Europäische Gemeinschaften, 1995-2010


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Quelle:
Pressemitteilung IP/10/1113, 13.09.2010
Europäische Kommission (KEG), Brüssel
Internet: www.ec.europa.eu, www.europa.eu/rapid/


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. September 2010