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EUROPA/233: BUND kritisiert Haltung Deutschlands in der EU-Chemiepolitik (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände

EU-Koordination - 03.08.2009

BUND kritisiert Haltung Deutschlands in der EU-Chemiepolitik


Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat der Bundesregierung vorgeworfen, sich unzureichend für den Schutz der VerbraucherInnen vor gefährlichen Chemikalien einzusetzen. Zur heute endenden Frist hätten die EU-Mitgliedstaaten lediglich 14 Stoffe für ein Verbot vorgeschlagen. Insgesamt steige die Zahl der als besonders besorgniserregend eingestuften Stoffe damit auf 29. Umwelt-, Frauen-, Gesundheitsverbände sowie der Europäische Gewerkschaftsbund fordern dagegen Verbote für 484 schädliche Chemikalien, die unter die Kriterien der europäischen Chemikalienverordnung REACH fallen. Die EU-Kommission und die Verbände schätzten, dass sogar zwischen ein- und zweitausend gefährliche Stoffe in Produkten eingesetzt würden. Dazu gehörten Fluorchemikalien, die in Produkten wie wasserabweisenden Outdoor-Textilien und antihaft-beschichtetem Kochgeschirr zu finden seien und im Verdacht stünden, Fortpflanzungsstörungen zu verursachen. Der BUND forderte die Bundesregierung auf, sich umgehend für ein Verbot dieser Stoffe einzusetzen. Ohne politischen Druck würde die Industrie nicht damit beginnen, vorhandene Alternativen, die Umwelt und Gesundheit weniger belasten, einzusetzen.

Die BUND-Expertin für Chemiepolitik Patricia Cameron forderte: "Die Bundesregierung steht in der Pflicht, die Verbraucher vor gefährlichen Chemikalien zu schützen, und muss bis Februar 2010 deutlich mehr Stoffe für ein Verbot melden." Die Bundesregierung hatte bereits Di-isobutylphthalat (DiBP), das im Tierversuch fruchtbarkeits- und entwicklungsschädigend wirkt, für die sogenannte Kandidaten-Liste nominiert. Die Stoffe auf der erwähnten Liste müssen laut REACH-Verordnung ein Verbotsverfahren durchlaufen beziehungsweise werden sie in ihrer Verwendung stark eingeschränkt. Doch die bisher nominierten Stoffe reichen aus Sicht des Umwelt- und des Arbeitsschutzes noch lange nicht aus.

Die EU-Chemikalienverordnung REACH (=Registrierung, Evaluierung, Autorisierung von CHemikalien) verpflichtet die Unternehmen, VerbraucherInnen Auskunft darüber zu geben, ob ein Produkt besorgniserregende Stoffe enthält. Eine Musteranfrage und weitere Informationen zu REACH gibt es beim BUND [1] . [jg]

Informationen zu den von Verbänden vorgeschlagenen Stoffen finden Sie hier [2].

Weitere Informationen:
Patricia Cameron,
BUND-Expertin für Chemikalienpolitik,
Tel. 030-275 86-422

[1] http://www.bund.net/bundnet/themen_und_projekte/chemie/reach/reach_fuer_verbraucher/
[2] http://www.bund.net/bundnet/themen_und_projekte/chemie/reach/reach_in_der_praxis/kandidatenliste/


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Quelle:
Newsletter zur EU-Umweltpolitik
Nr. 28/09, 13.08.2009
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination, 03.08.2009
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. August 2009