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MELDUNG/057: Erwiderung zur neuen Wasserrechtlichen Erlaubnis für Kraftwerk Moorburg (BUND HH)


BUND-Landesverband Hamburg e. V. - 13. Oktober 2010

Erwiderung zur BSU-Meldung zur neuen Wasserrechtlichen Erlaubnis
Kraftwerk Moorburg


Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt hat heute eine Pressemeldung zur neuen Wasserrechtlichen Erlaubnis herausgegeben und auf die öffentliche Auslegung verwiesen. In der Pressemeldung wird folgende Behauptung aufgestellt:

"Anders als bisher ist die Durchlaufkühlung nicht erst bei 3,0 mg O2/l vollständig einzustellen, sondern künftig bereits bei einer Konzentration von 4,0 mg O2/l. Die Grenze der Entnahme zu Kühlzwecken schon bei 4,0 mg O2/l zu setzen, war auch eine der zentralen Forderungen der Umweltverbände im Erörterungsverfahren der ursprünglichen Erlaubnis."

Diese Darstellung ist falsch und unvollständig: Bezieht man in die Vorgabe der WE vom 30.09.2008 die tatsächliche Regelfähigkeit des Kraftwerkes im Lastbereich (Regelfähigkeit: 35 - 103 %, siehe Antrag auf Genehmigung vom 27.10.2006) mit ein, sind die Vorgaben unterhalb von 35 % Kraftwerksleistung faktisch hinfällig. Dies bedeutet, dass bereits bei einem Sauerstoffgehalt von knapp 3,6 mg O2/l das Kraftwerk stillsteht. Weitere Details dazu in der Anlage.

Fazit: Es besteht bezüglich der Vorgaben zum Sauerstoff nur eine marginale Verbesserung gegen über der alten Wasserrechtlichen Erlaubnis. Die Verbände hatten zudem gefordert, bereits ab 7 mg O2/l eine Kraftwerksdrosselung vorzunehmen sei, dies wurde nicht aufgegriffen.

Entscheidend ist aber die neue Regelung zur Begrenzung der Kühlwasserentnahme in Bezug auf den Oberwasserzulauf. Statt wie bisher an 281 Tagen pro Jahr mit Betriebseinschränkungen rechnen zu müssen (Bezug: Durchschnitt 2005 - 2009, Pegel Neu Darchau), gibt es nach der neuen Regelung nur noch Einschränkungen an durchschnittlich 100 Tagen. Für den Winterbetrieb ist zusätzlich ein Drittel mehr Kühlwasser möglich. Viele weitere Parameter sind zugunsten von Vattenfall angepasst worden (größere Abwassermengen, höhere Grenzwerte, weichere Auflagen zum Stint etc.), Dazu weitere Angabe in der Anlage.

Die neue Wasserrechtliche Erlaubnis ist ein erhebliches Zugeständnis an Vattenfall. Frau Hajduk hat 2008 folgendes geäußert:

"Aus ökologischen Gründen sind beim Betrieb des Kraftwerks erhebliche Einschränkungen nötig, so dass die wasserrechtliche Erlaubnis teilweise abgelehnt worden ist. Insbesondere die von Vattenfall beantragte Entnahme von Kühlwasser aus der Elbe für das Kohlekraftwerk Moorburg greift erheblich in das Ökosystem ein, den wir wasserrechtlich zum Schutz des Flusses mit größter Sorgfalt zu bewerten hatten", sagte die Senatorin für Umwelt und Stadtentwicklung Anja Hajduk.

Pressemeldung der BSU vom 30.09.2008
http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/615922/2008-09-30-bsu-kraftwerk-moorburg.html

Von dieser Aussage ist die BSU mit der neuen Wasserrechtlichen Regelung abgerückt. Offenbar hat das Säbelrasseln Vattenfalls (OVG-Klage und Weltbank-Klage) die grüne Behördenleitung ausreichend eingeschüchtert.


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Quelle:
Presseinformation, 13.10.2010
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND-Landesverband Hamburg
Lange Reihe 29, 20099 Hamburg
Tel.: 040/600 387-0, Fax: 040/600 387-20
E-Mail: bund.hamburg@bund.net
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Oktober 2010