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MELDUNG/140: CCS-Gesetz berücksichtigt Eigentumsrechte völlig ungenügend (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 8. Juli 2011

CCS-Gesetz berücksichtigt Eigentumsrechte völlig ungenügend

DBV: Auswirkungen der CO2-Speicherung auf die Landwirtschaft nicht absehbar


Nach der Beschlussfassung des Bundestages zum Gesetz zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid (CCS-Gesetz) muss der Deutsche Bauernverband (DBV) feststellen, dass die Eigentumsrechte der betroffenen Grundstückseigentümer und Grundstücksnutzer völlig unzureichend gewahrt werden. Die langfristigen Auswirkungen der Kohlendioxid-Speicherung auf die Landwirtschaft seien weiterhin nicht absehbar, teilt der DBV mit.

Aus Sicht des DBV stelle die Kohlendioxid-Endlagerung nur eine von mehreren Klimaschutzoptionen dar und sei daher nicht als eine für die Gesellschaft notwendige Daseinsvorsorge anzusehen, die Enteignungen an Grund und Boden im öffentlichen Interesse rechtfertige. Im Grunde handelt es sich um eine Form der Abfallentsorgung und diene überwiegend einem unternehmerischen Interesse, so der DBV.

Durch Speicherung des Kohlendioxid, als auch durch den Bau der Transportleitungen, werden die Grundeigentümer und Landnutzer in Ihren Rechten erheblich eingeschränkt. Nicht zuletzt könnten Einschränkungen bei der Vermarktung von Produkten, die von betroffenen Flächen kommen, nicht ausgeschlossen werden. Daher hatte der DBV eine Regelung gefordert, die für die CO2-Speicherung und für die CO2-Transportleitungen eine privatrechtliche Einigung zwischen den Energieversorgern und den Grundeigentümern sowie Landwirten vorsehe. Alle anfallenden Kosten und Schäden müssten den Grundeigentümern und Landwirten entschädigt werden.

Da nun das Enteignungsrecht für Kohlendioxid-Transportleitungen dennoch zur Anwendung komme, stellen die bisherigen Entschädigungsgrundsätze für die Inanspruchnahme von Grundstücken für Energieleitungstrassen keinen sachgerechten Ausgleich dar. Der DBV fordert daher weiterhin auch für diese Transportleitungen neue wiederkehrende und angemessene Vergütungsregelungen, die an den Wert der Dienstbarkeiten für die Energieunternehmen anknüpfen und zeitlich befristet werden.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 8. Juli 2011
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Juli 2011