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MELDUNG/182: CO2-Verpressung in Erdöl- und Ergasfelder nur durch Bergrechtänderung zu verhindern (VSR)


VSR-Gewässerschutz e.V. - 23. April 2012

CO2-Verpressung in Erdöl- und Ergasfelder kann nur durch Änderung des Bergrechts verhindert werden



Auch in Deutschland soll in Zukunft wie schon in anderen Ländern Kohlendioxid (CO2) in Erdgas- und Erdölfelder zur Erhöhung der Ausbeute eingepresst werden. Dabei verbleibt das CO2 dann weitgehend im Untergrund. Es treten für die Umwelt dann die gleichen Gefahren wie bei der CO2-Endlagerung auf, obwohl geringere rechtliche Anforderungen bestehen. Der VSR-Gewässerschutz fordert daher dringend eine entsprechende Ergänzung im Bundesberggesetz. Für die Verpressung von Kohlendioxid zur Stimulation in Erdöl- und Erdgaslagerstätten sind nach heutigem Recht die Bergbehörden der Länder zuständig. "Diese müssen weder den Politikern im jeweiligen Bundesland noch der Bundesregierung Informationen über eine CO2-Verwendung zur besseren Ausbeutung von Erdgas-und Eröllagerfeldern übermitteln. Es liegt noch nicht einmal eine Mengenbeschränkung im Verhältnis zur Erhöhung der Gas- und Ölausbeute vor. Dies ist ein unglaublicher Zustand," so Susanne Bareiß-Gülzow, Vorsitzende im VSR-Gewässerschutz. Ob allein Ergänzungen im Entwurf für ein CCS-Gesetz dies zukünftig verhindern können ist eher unwahrscheinlich.

Bereits seit Jahrzehnten wird weltweit Kohlendioxid bei der Erdölförderung eingesetzt. Lässt der natürliche Lagerstättendruck nach, so dass der Erdölfluss zu versiegen droht, kann durch das Einpressen von CO2 der Druck erhöht werden. Der Ölfluss wird wieder angekurbelt und die Ausbeute des Erdölfeldes erhöht. Dieses Verfahren wird "Enhanced Oil Recovery" (EOR) genannt. Auch bei der Erdgasförderung lässt sich mit Hilfe von Kohlendioxid die Fördermenge erhöhen. Bisher war das hierfür extra produzierte CO2 allerdings sehr teuer. Daher wurde das Verfahren nur selten eingesetzt. Da die CO2-Verpressung in Erdöl- und Erdgaslagerstätten nicht durch die Richtlinie der Europäischen Union über die geologische Speicherung von Kohlendioxid erfasst wird, besteht die Gefahr, dass auch das deutsche CCS-Gesetz dazu keine Regelungen vorgibt.

Außer dem Konzern GDF-Suez, der CO2 zur Erhöhung der Gasausbeute in der Altmark einsetzen will, könnten verschiedene andere erdöl- oder erdgasfördernde Konzerne Interesse am abgeschiedenen CO2 aus Kraftwerken haben. In Mecklenburg-Vorpommern sowie in Brandenburg suchen bereits einige Firmen nach Öl. Hier sind die kanadische Firma Central European Petroleum (CEP) und die britische Celtique Energy aktiv.

Es wird behauptet, dass sich heutzutage aufgrund des hohen Ölpreises auch die Ausbeutung kleinerer Öllagerstätten lohnt. Doch der VSR-Gewässerschutz sieht einen anderen Zusammenhang: Bisher ist es teuer, die Ausbeutung eines Ölfeldes mittels CO2 zu erhöhen. Da das Kohlendioxid inzwischen in Kraftwerken als Abfallprodukt anfällt, wird die Verwendung für die Erdölindustrie lukrativ werden. Auch RWE Dea könnte zusammen mit der BASF-Tochter Wintershall auf eine höhere Erdölausbeute ihrer Förderfelder in der Nordsee mittels CO2 setzen. Neue Anträge zur Erweiterung der Erdölförderung wurden schon gestellt. Je größer die Lagerstätten, umso mehr CO2 passt rein. Aus Sicht eines Konzerns wie RWE mit den Kohlekraftwerken seiner Tochter RWE Power und den Erdölfeldern seiner Tochter RWE Dea kann das sehr lukrativ sein. Während die Betriebe damit ihre Gewinne maximieren, müssen die Bürger dann mit den Auswirkungen für das Trinkwasser sowie für die Fluss- und Meeresökologie leben.

Wenn eine Landesregierung allerdings von solchen Planungen erfährt, hat sie die Möglichkeit Informationen einzuholen und in das Genehmigungsverfahren einzugreifen. So konnte die Regierung von Sachsen-Anhalt die CO2-Verpressung in das Erdgasfeld in der Altmark vorläufig stoppen, nachdem sie Informationen von Umweltverbänden über die bergbaulichen Planungen in der lokalen Presse erhielten. Ansonsten würde GdF-Suez das CO2 von Vattenfall aus dem brandenburgischen Spremberg bereits verpressen. GdF-Suez brauchte nach aktueller Rechtslage nicht auf das CCS-Gesetz warten, sondern war zwecks Genehmigung mit dem zuständigen Bergamt in Halle zur Injektion des abgeschiedenen CO2 schon in Verhandlungen. Der Konzern rechnete fest mit der Genehmigung. Die oberirdischen Anlagen zur CO2-Injektion waren bereits genehmigt und errichtet worden. Da die Konzerne auch in Zukunft auf solche Genehmigungen der Landesbergämter hinarbeiten, weist der VSR-Gewässerschutz darauf hin, dass neben der kritischen Beobachtung der Entwicklung der CCS-Gesetzeslage dringend auch die Bergbehörden zwecks Genehmigungen von vorbereitenden Maßnahmen für die CO2-Injektionen nach Bergrecht kontaktiert werden müssen.

Geldern, den 23. April 2012

Weitere Informationen zu der der CO2-Speicherung in Erdgas- und Erdöllagerfelder:
Artikel in der Waterkant 1/2012: von unserer Mitarbeiterin Susanne Bareiß-Gülzow:
CO2-Abscheidung ist trotz erfolgreichen Widerstands hierzulande noch lange nicht erledigt
- Durch CCS winken satte Gewinne in Export und Ölförderung
http://www.vsr-gewaesserschutz.de/resources/Waterkant+2012-01_32.pdf
Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der Grünen:
CO2 Verpressung zur Stimulation von Erdgasbohrungen in Niedersachsen:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/049/1704967.pdf

Weitere Informationen über unsere Arbeit finden Sie unter
www.VSR-Gewaesserschutz.de

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Quelle:
Pressemitteilung vom 23.04.2012
VSR-Gewässerschutz
Egmondstr. 5, 47608 Geldern
Tel.: 02831/980281, Fax: 02831/976526
E-Mail: VSR-Information@VSR-Gewaesserschutz.de
Internet: www.VSR-Gewaesserschutz.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. April 2012