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MELDUNG/371: Standortentwicklungsgesetz ist Wunschkonzert der Konzerne (Global 2000)


GLOBAL 2000 / Friends of the Earth Austria - Wien, 4. Juli 2018

GLOBAL 2000: Standortentwicklungsgesetz ist Wunschkonzert der Konzerne

Mutwilliger Angriff auf die Umweltrechte würde heute Hainburg oder Zwentendorf ermöglichen


Heute wird das so genannte Standortentwicklungsgesetz im Ministerrat auf den Weg gebracht. GLOBAL 2000 kritisiert den medial kolportierten Vorschlag scharf als verfassungs- und europarechtswidrig und auch als sachlich unbrauchbar. Geht es nach den Wünschen von Ministerin Schramböck, sollen auch die größten Bauvorhaben Österreichs, auch mit den potenziell gravierendsten Auswirkungen auf Umwelt- und AnrainerInnenrechte in Zukunft per gesetzlichem Automatismus genehmigt werden können, selbst wenn das zugehörige Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren (UVP) noch nicht abgeschlossen ist, indem sie als besonders standortrelevant definiert werden.

"Ein Genehmigungsautomatismus per Fristablauf ist ein Angriff auf rechtstaatliche Verfahren, den wir bisher in Österreich so noch nicht gekannt haben. In letzter Konsequenz heißt das für die Logik eines Projektwerbers: nehme ich für mein Investment nur genug Geld in die Hand um auf die Liste der standortrelevanten Projekte zu kommen, muss ich mir nicht mehr viele Sorgen machen - solange das Verfahren nur lange genug dauert" so Leonore Gewessler, Geschäftsführerin der Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000. "Nach dieser Logik hätte Österreich das Atomkraftwerk Zwentendorf und das Großwasserkraftwerk in Hainburg gebaut. Diese Regelung führt uns in die Zeit der großen Umweltkonflikte zurück. Rechtsstreitigkeiten über Projekte nach diesem Gesetz sind vorprogrammiert, weil AnrainerInnen- und Umweltinteressen ohne vollständige Verfahren nicht mehr ausreichend geschützt werden können."

"Dass die Bundesregierung den Vorschlag nach umfassender Kritik und trotz eklatanter legistischer Mängel durchpeitschen will, zeigt, dass es ihr offenbar nicht um die beste Lösung zur Verfahrensbeschleunigung geht, sondern um die einseitige Bevorzugung von Interessen von Großinvestoren," so Gewessler weiter. "Denn für diesen mutwilligen Angriff auf die Umweltverträglichkeitsprüfung gibt es inhaltlich keinerlei Begründung." UVP-Verfahren dauern ab Vollständigkeit der Unterlagen in Österreich im Durchschnitt 7 Monate. Es dauert jedoch in der Regel mehr als 10 Monate, bis Projektwerber die Unterlagen für das Verfahren vollständig haben. Wenn es der Bundesregierung also tatsächlich um eine Verbesserung der Verfahrensqualität ginge, müssten vor allem Ressourcen der Behörden erhöht werden, so dass Unternehmen auch vor der Antragstellung unterstützt werden können und die folgenden Verfahren damit in noch höherer Qualität durchgeführt werden können.

Die Qualität der UVP ist ein wesentlicher Pfeiler zur Minimierung der Auswirkungen von Großprojekten auf die Umwelt und damit für die Lebensqualität der Menschen in Österreich. Die UVP erhöht auch die Rechtssicherheit, liegt doch die Genehmigungsquote nach der UVP bei fast 100%; jedoch bei oftmals deutlich verbesserten Projekten. Davon profitiert ohne Zweifel auch der Standort Österreich. "Gute Projektanträge, starke Behörden und mit genügend Ressourcen ausgestattete Gerichte sind die Antwort, um Verfahren zu beschleunigen - nicht die Entmündigung der UVP-Behörden. Umweltministerin Köstinger ist gefragt, um diesem sachlich unbrauchbaren Angriff auf Grundpfeiler des Umweltrechtes Einhalt zu gebieten. Hier steht nämlich ganz offenbar nicht die Verbesserung von Verfahren im Fokus, sondern das Durchpeitschen von Projekten unabhängig von ihrer Qualität," so Gewessler abschließend.

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Quelle:
Presseinformation, 04.07.2018
Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000
Neustiftgasse 36, A-70 Wien
Tel: +43/1/812 57 30, Fax: +43/1/812 57 28
E-Mail: office@global2000.at
Internet: www.global2000.at


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Juli 2018

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