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MASSNAHMEN/314: Deutsches Emissionshandelsregister - Sicher und für alle Transaktionen zugelassen (UBA)


Umweltbundesamt - Presse-Information vom 3. Februar 2011

Deutsches Emissionshandelsregister: Sicher und für alle Transaktionen zugelassen

Sicherheitsprüfung der Europäischen Kommission in Deutschland ohne jede Beanstandung


Deutschland ist eines der ersten Länder in Europa, in denen ab morgen wieder Emissionszertifikate transferiert werden können. Die Europäische Kommission (KOM) hatte am 19. Januar 2011 alle nationalen und internationalen Transaktionen unterbunden, nachdem es zu Sicherheitsvorfällen in einigen europäischen Registern gekommen war. Deutschland war nicht betroffen. Nationale Register sollten erst nach Prüfung der Sicherheitsstandards der IT-Systeme wieder vollständig online gehen. "Wir freuen uns, dass das deutsche Register die europäischen Sicherheitstests ohne jede Beanstandungen erfüllt und ab dem 4. Februar 2011 wieder für alle Transaktionen zur Verfügung stehen wird. Der Emissionshandel ist und bleibt eines der wichtigsten Instrumente im nationalen und europäischen Klimaschutz. Kriminellen Aktivitäten müssen alle EU-Mitgliedstaaten mit erhöhten Sicherheitsstandards begegnen. Daher unterstützen wir die Europäische Union in ihren Bemühungen für mehr Sicherheit", sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamts.

Das Umweltbundesamt (UBA) hatte für sein nationales Register bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) bereits im November 2010 ein smsTAN-Verfahren als Zwei-Faktor-Authentifikation eingeführt: Kontobevollmächtigte benötigen für alle sicherheitsrelevanten Aktionen im Register eine Transaktionsnummer (TAN), die sie von der DEHSt per Kurzmitteilung (sms) auf ein zuvor dort registriertes Mobiltelefon erhalten. Dieses Verfahren schützt vor Daten-Diebstahl und wird sowohl von der Europäischen Kommission als auch dem UN-Klimasekretariat (UNFCCC) als Sicherheitsstandard gefordert. Auch viele Banken arbeiten mit dieser Methode.

Stichwort "Emissionshandelsregister": Nationale Emissionshandelsregister sind ein wesentlicher Bestandteil des Emissionshandels. Sie geben Auskunft darüber, wer im Besitz welcher Emissionszertifikate ist. Dies ist möglich, weil jedes Zertifikat eine eindeutige Seriennummer besitzt, die bei Transaktionen übermittelt wird. Jede Transaktion, die in einem nationalen Register durchgeführt werden soll, muss von dem europäischen Zentralregister, dem Community Independent Transaction Log (CITL), sowie dem Zentralregister der Vereinten Nationen (ITL) überprüft und bestätigt werden. Das nationale Register führt die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt); sie ist Teil des Umweltbundesamtes. Der Handel von Emissionsberechtigungen hingegen findet unabhängig davon an Börsen oder direkt zwischen Käufer und Verkäufer statt. Die Parteien legen individuell Preise und Rahmenbedingungen für die Transaktionen fest.

Dessau-Roßlau, 03.02.2011


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Quelle:
UBA-Presse-Information Nr. 07/2011, 03.02.2011
Herausgeber:
Umweltbundesamt (UBA)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Februar 2011