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RECHT/090: E.On-Steinkohlekraftwerk Datteln - Eilantrag auf weitergehenden Baustop (BUND NRW)


BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. - 17. September 2009

E.On-Steinkohlekraftwerk Datteln

BUND will mit Eilantrag weiter gehenden Baustopp erzwingen


Düsseldorf, 18.09.2009 - Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat am gestrigen Abend beim Oberverwaltungsgericht in Münster einen Eilantrag für einen weiter gehenden Baustopp des E.On-Steinkohlekraftwerks in Datteln eingereicht. Dieser war notwendig geworden, da die Bezirksregierung Münster dem BUND-Antrag auf Stopp aller auf den Teilgenehmigungen 3-5 beruhenden Baumaßnahmen nur teilweise nachgekommen ist. Darüber hinaus endet heute auch die Frist zur Entscheidung über den vom BUND beantragten vollständigen Baustopp.

Anders als der Münsteraner Regierungspräsident hält der BUND die Klageerweiterung auf die Teilgenehmigungen 3 und 4 für nicht verfristet und damit zulässig. Der BUND rechnet mit einer kurzfristigen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts. Wie das OVG inzwischen mitteilte, wurde der Bezirksregierung eine Frist zur Stellungnahme bis zum 22.09.2009 eingeräumt; die E.On-Kraftwerke GmbH wurde beigeladen. Gibt das Gericht dem Eilantrag statt, müssen auch die Bauarbeiten z.B. für die Dampfkesselanlage, die Elektrofilter, an den Treppentürmen und Gleisanschlüssen eingestellt werden

Ein Weiterbau des Kraftwerks würde nach Ansicht des BUND den Rechtsstaat und damit auch das Fundament des Wirtschaftsstandorts NRW untergraben. Das oberste Verwaltungsgericht des Landes habe eine solche Fülle von gravierenden Rechtsverstößen bei der Kraftwerksplanung aufgezeigt, dass ein Baustopp unausweichlich ist und eine Fehlerheilung ausgeschlossen erscheint.

"Es geht um den Schutz der Bevölkerung in der Region, um eine andere Art der Energieerzeugung, um Klima- und Naturschutz. Wer jetzt das Gespenst der Deindustrialisierung an die Wand malt, hat nichts begriffen. Es gibt in NRW tausende Industrieunternehmen, die sich an die Gesetze halten und mit großen Kosten und viel Engagement den Schutz von Mensch und Umwelt beachten. Es ist nicht nachvollziehbar, dass es für E.On Ausnahmen zu Lasten der Anwohner und der Umwelt geben soll. Wirtschaftsministerin Christa Thoben darf sich jetzt nicht zur Handlangerin von E.On machen", sagt Paul Kröfges, Landesvorsitzender des BUND. Aus dem Urteil ergebe sich, dass es sich bei dem Kraftwerk um einen Schwarzbau handelt. Für die Fehlplanung sei auch die Landesregierung verantwortlich. Als Konsequenz dürften nicht die Gesetze zum Schutz von Mensch und Umwelt verbogen werden, sondern die Fehlplanung von E.On müsse korrigiert werden - bis hin zu einem Rückbau.

Der BUND appellierte an die Landesregierung, das OVG-Urteil ernst zu nehmen und endlich eine auf Erneuerbare Energien und effiziente Energiespartechnologien basierende Energiepolitik einzuleiten. Das schaffe neue Arbeitsplätze und stärke den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen. Die Häufung von neuen großen Steinkohlekraftwerken in der Region ist hingegen ein weithin sichtbares Zeichen für klimapolitische Rückständigkeit und ein großer Standortnachteil für die Ansiedlung zukunftsfähiger Arbeitsplätze.


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Quelle:
Presseinformation Nr. 67, 17. September 2009
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/30 20 05-22, Fax: 0211/30 20 05-26
Redaktion: Dirk Jansen, Pressesprecher
E-Mail: dirk.jansen@bund.net
Internet: www.bund-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. September 2009