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RECHT/110: Steinkohlekraftwerk Lünen - BUND reicht weitere Kraftwerksklage ein (BUND NRW)


BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. - 11. Dezember 2009

Wasserrechtliche Erlaubnis auf dem juristischen Prüfstand

Steinkohlekraftwerk Lünen - BUND reicht weitere Kraftwerksklage ein


Düsseldorf, 11.12.2009 - Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat heute beim Oberverwaltungsgericht Münster eine weitere Klage gegen das in Bau befindliche Trianel-Kohlekraftwerk in Lünen eingereicht. Die Klage richtet sich gegen die wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser aus dem Kraftwerk. Bereits im Juni 2008 hatte der BUND eine Klage gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Steinkohlekraftwerks eingereicht und einen ersten Teilerfolg erzielt. Im Frühjahr 2010 wird sich der Europäische Gerichtshof mit dem Fall beschäftigen.

Die neue Klage richtet sich gegen einen Bescheid der Bezirksregierung Arnsberg, der dem Stadtbetrieb Abwasserbeseitigung Lünen AöR die Einleitung von kraftwerksbetrieblichem Abwasser aus dem Kühlturm und der Rauchgasentschwefelungsanlage in die Lippe gestattet. Pro Stunde dürfen danach bis zu 495 m3 Abwasser in die Lippe abgeführt werden, obwohl der Fluss in weiten Teilen unter dem Schutz der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) steht.

Paul Kröfges, Landesvorsitzender des BUND: "Die Kraftwerksabwässer sind mit Schwermetallen wie Quecksilber und anderen Schadstoffen belastet. Dazu würde die bereits stark durch andere Kraftwerke belastete Lippe durch zusätzliche Abwärmefrachten beeinträchtigt. Dies alles ist erlaubt worden, ohne die gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Umwelt- und FFH- Verträglichkeitsprüfung vorzunehmen. Insofern rechnen wir uns in diesem Verfahren sehr gute Chancen aus." Neben "klaren Verstößen" gegen den FFH-Gebietsschutz kritisiert der BUND auch die "massive Missachtung" der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Diese sieht die Herstellung eines guten ökologischen und chemischen Zustandes der Lippe bis spätestens 2027 vor und verbietet nachteilige Veränderungen. "Mit der Abwassereinleitung wird das Verschlechterungsverbot unterlaufen", sagte BUND-Chef Kröfges. "Wir gehen davon aus, dass das Gericht wegen der gravierenden inhaltlichen und formalen Mängel die wasserrechtliche Erlaubnis aufhebt." Ohne eine solche aber könne ein Kraftwerk nicht betrieben werden.

Das von der Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH und Co. KG geplante Steinkohlekraftwerk soll nach der bisherigen Planung noch 2012 ans Netz gehen. Das Kraftwerk würde bei einer Feuerungswärmeleistung von 1.705 Megawatt jährlich etwa 5,7 Millionen Tonnen Kohlendioxid ausstoßen. Die Nutzung der Prozesswärme durch Kraft-Wärme-Kopplung ist nicht vorgesehen. Wegen der anhängigen Klagen baut Trianel auf eigenes Risiko. Setzt sich der BUND vor Gericht durch, droht das Kraftwerk als Bauruine zu enden.

Mehr Infos zum Kraftwerk unter http://www.bund-nrw.de/themen_und_projekte/energie_klima/kohlekraftwerke/kraftwerksplanungen_nrw/luenen_trianel/


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Quelle:
Presseinformation, 11. Dezember 2009
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/30 20 05-22, Fax: 0211/30 20 05-26
Redaktion: Dirk Jansen, Pressesprecher
E-Mail: dirk.jansen@bund.net
Internet: www.bund-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Dezember 2009