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RECHT/134: Vattenfall erkundet CO2-Speicher mit juristischen Tricks & teilweise illegal (GRÜNE LIGA)


GRÜNE LIGA Umweltgruppe Cottbus - Sonntag, 4. Juli 2010

GRÜNE LIGA Umweltgruppe Cottbus schrieb am 02.07.2010:
Vattenfall erkundete Untergrund ohne Erlaubnis von Grundeigentümern


Der Vattenfall-Konzern hat bei Kerkwitz offenbar Erkundungsarbeiten für den Braunkohlentagebau auf Grundstücken durchgeführt, deren Eigentümer dem Unternehmen das Betreten untersagt hatten. Das Unternehmen sprach von einem Versehen. Betroffene Grundeigentümer bemerkten jedoch in einer ganzen Reihe von Fällen nicht genehmigte Arbeiten auf ihren Grundstücken. Sie schließen nun rechtliche Schritte gegen das Unternehmen nicht aus. Die Erkundung mit mobilen Messgeräten soll laut Vattenfall der Verbesserung des Grundwassermodells dienen. Anfang des Jahres hatten zahlreiche Bewohner der Orte Grabko, Kerkwitz und Atterwasch die Zustimmung zu Erkundungsarbeiten auf ihren Grundstücken verweigert. Sie fordern unter anderem den Beweis, dass damit nicht die Abbaggerung ihrer Dörfer durch den Tagebau Jänschwalde-Nord vorbereitet wird. Dieser wurde von Vattenfall bisher nicht erbracht. Bereits im Jahr 2005 kam es zu zweifelhaften Versehen bei der Vorbereitung des Vattenfall-Tagebaus. Damals hatten Subunternehmer Bäume im Garten des letzten Bewohners des Dorfes Horno gefällt, während dieser sich noch gegen den Verkauf des Grundstückes wehrte.


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Beeskow widerspricht CCS-Erlaubnis für Vattenfall

Pressemitteilung der Stadt Beeskow, 28.06.2010

Die Stadt Beeskow hat heute juristische Schritte gegen die von Vattenfall geplante Kohlendioxidablagerung im Raum Beeskow eingeleitet. Das haben Bürgermeister Steffen und Rechtsanwalt Hartmut Gaßner heute im Rahmen einer Pressekonferenz erläutert.

Das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) hatte Vattenfall am 23.10.2009 eine bergrechtliche Erlaubnis zur Aufsuchung von Sole im Erlaubnisfeld Birkholz-Beeskow erteilt. Mit dieser Erlaubnis will sich Vattenfall ein ca. 556 km² großes Gebiet um Beeskow sichern, um den Untergrund auf seine Eignung zur Kohlendioxidablagerung zu untersuchen und später vorrangigen Zugriff auf Ablagerungsrechte zu erhalten.

Die Stadt Beeskow sieht darin eine unzulässige Umgehung des geltenden Rechts. Das Speicherrecht steht den Grundstückseigentümern zu und darf, anders als das Recht zur Aufsuchung von Sole, nicht von staatlichen Behörden verliehen werden. Die Erlaubnis des LBGR ist damit eine rechtswidrige Enteignung der Grundstückseigentümer. Außerdem sieht sich die Stadt Beeskow in ihrem Rechtsanspruch auf Erteilung von Bergrechten für die Erdwärmenutzung beeinträchtigt. Die Stadt Beeskow hat im Januar 2010 einen entsprechenden Antrag gestellt. In seiner Stellungnahme dazu hat das LBGR kritisiert, dass die geplanten Erkundungsmaßnahmen von Vattenfall nicht ausreichend berücksichtigt würden.

Die letzte Bundesregierung ist 2009 damit gescheitert, mit einem sogenannten CCS-Gesetz (CCS = Carbon Capture and Storage, Kohlendioxidabscheidung und -lagerung) eine gesetzliche Grundlage für Untersuchungs- und Ablagerungsrechte zu schaffen. Dieses Jahr soll ein erneuter Versuch gestartet werden. Da solche Rechte bisher nicht verliehen werden können, hat Vattenfall kurzerhand die Erlaubnis zur Aufsuchung des Bodenschatzes Sole auf Grundlage des Bergrechts beantragt und erhalten.

Mit dem Widerspruch gegen die Erlaubnis geht die Stadt Beeskow nun in die Offensive. Sie wird vertreten durch die umweltrechtliche Spezialkanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll. aus Berlin. Die Kanzlei hat schon früh auf die Rechtswidrigkeit solcher Scheinerlaubnisse zur Aufsuchung von Sole, die in Wirklichkeit der Kohlendioxidablagerung dienen, hingewiesen.


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Quelle:
GRÜNE LIGA Umweltgruppe Cottbus - 4. Juli 2010
c/o Straße der Jugend 94, 03046 Cottbus
0355-4837815, 0151-14420487
E-Mail: umweltgruppe@web.de
www.lausitzer-braunkohle.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Juli 2010