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RECHT/148: "Trianel-Kohlekraftwerk Lünen weiterhin nicht genehmigungsfähig" (BUND NRW)


BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. - 10. Februar 2011

"Trianel-Kraftwerk Lünen weiterhin nicht genehmigungsfähig"

BUND und BI bezweifeln Ergebnisoffenheit des Verfahrens und mahnen neutrale Führung des Erörterungstermins an
Antrag für 6. Teilgenehmigung "nicht zulassungsfähig"


Düsseldorf, 10.02.2011 - Im Vorfeld des am Montag (14.02.2011) beginnenden Erörterungstermins zum Antrag der Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH auf eine 6. Teilerrichtungsgenehmigung für das umstrittene Kraftwerk bekräftigten BUND und Bürgerinitiativen ihre Kritik an dem Vorhaben. "Die nachgelieferten Unterlagen beseitigen nicht die grundlegenden genehmigungsrechtlichen Hürden für das Kraftwerk", sagte Dirk Jansen, Geschäftsleiter des NRW-Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland. "Auch wenn wir Zweifel an der Ergebnisoffenheit des Verfahrens für die nachgeschobene 6. Teilgenehmigung haben, erwarten wir von der Bezirksregierung Arnsberg eine neutrale Führung des Erörterungstermins." Jetzt ergebe sich die "pikante Situation", dass die Genehmigungsbehörde ein ergebnisoffenes [Verfahren] garantieren muss, gleichzeitig aber bereits Beklagte in dem Hauptsacheverfahren sei. Trianel gehe mit dem Bau des Kraftwerks weiterhin das hohe Risiko ein, im Falle der Rechtswidrigkeit der Genehmigung mit dem Kraftwerk nicht ans Netz gehen zu können. Die Klage des BUND gegen die von der Bezirksregierung bereits am 6. Mai 2008 erteilte Kraftwerksgenehmigung (Vorbescheid) wird erst nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über den Umfang der Klagerechte des BUND wieder aufgenommen.

Der BUND hatte im Dezember 2010 nochmals detailliert massive Fehler bei der Berechnung und Beurteilung der für Mensch und Natur schädlichen Kraftwerksemissionen nachgewiesen. Auch die nachgeholte Verträglichkeitsprüfung für die geschützten Fauna-Flora-Habitat-Gebiete genügt danach nicht den gesetzlichen Anforderungen. Nach deutschem und europäischem Recht müsse die Verträglichkeitsprüfung vor der Genehmigung erfolgen, weil ansonsten keine sachgerechte und ehrliche Abwägung möglich sei.

"Die Bezirksregierung Arnsberg muss deshalb den Antrag zurückweisen", fordert Rechtsanwalt Dirk Teßmer, der den BUND in diesem Verfahren vertritt. "Keinesfalls kann dem Trianel-Antrag auf Gestattung der sofortigen Vollziehung stattgegeben werden. Vielmehr ist es geboten, die Vollziehbarkeit bis zur Beendigung der gerichtlichen Auseinandersetzung zum Vorbescheid auszusetzen."

Den Erörterungstermin wird der BUND gemeinsam mit einem Team aus Juristen, Gutachtern und BUND-Experten bestreiten. Auch die Lüner Bürgerinitiative Kontra-Kohle-Kraftwerk (BI KKK) wird kompetent vertreten. Der BI KKK liegt dabei besonders der Schutz der Bevölkerung vor den schädlichen Schadstoffimmissionen des Kraftwerks am Herzen. Angesichts der eklatanten Vorbelastung verbiete sich jede weitere Zusatzbelastung. "Das Lüner Schadstoff-Klo ist nicht nur schon lange voll, es läuft bereits über, und das schon seit vielen Jahren", sagte BI-Sprecher Thomas Matthée. "Jedem halbwegs einsichtigen Menschen müsste eigentlich einleuchten, dass man da selbst ein kleines Geschäft nicht mehr reinmachen kann."

Alle Infos zum Kraftwerk Lünen:
http://www.bund-nrw.de/themen_und_projekte/energie_klima/kohlekraftwerke/kraftwerksplanungen_nrw/luenen_trianel/


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Quelle:
Presseinformation, 10. Februar 2011
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/30 20 05-22, Fax: 0211/30 20 05-26
Redaktion: Dirk Jansen, Pressesprecher
E-Mail: dirk.jansen@bund.net
Internet: www.bund-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Februar 2011