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RECHT/184: Überraschendes Urteil - Trianel Kohlekraftwerk Lünen bleibt (BUND NRW)


BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. - 17. Juni 2016

Trianel Kohlekraftwerk Lünen bleibt Streitfall

Überraschendes Urteil: Kohlekraftwerk darf vorerst weiterlaufen


Düsseldorf | Nachdem der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster gestern die Klage des NRW-Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen das Trianel Kohlekraftwerk Lünen abgewiesen hat, kündigte der Umweltverband eine sorgsame Prüfung der Urteilsbegründung an. "Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig", sagte der stellvertretende BUND-Landesvorsitzende Thomas Krämerkämper. "Das Kraftwerk schädigt im Zusammenwirken mit weiteren neuen Anlagen das schon vorgeschädigte Schutzgebiet der Cappenberger Wälder erheblich." Zudem sei noch eine weitere BUND-Klage gegen die wasserrechtliche Genehmigung für das Kraftwerk anhängig.

Das für viele Prozessbeobachter überraschende Urteil ist für den BUND nicht nachvollziehbar. Nach monatelanger aufwändiger Beweisführung der massiven Rechenfehler in den Trianel-Gutachten hatte das Gericht die Position des BUND anerkannt, dass die zusätzliche Schadstoffbelastung des FFH-Gebiets Cappenberger Wälder deutlich über der Erheblichkeitsschwelle liegt. Nach den Bewertungsmaßstäben des Gerichts wäre damit die Zusatzbelastung durch das Kohlekraftwerk unzulässig gewesen. Anstatt aber der BUND-Klage stattzugeben, wurde eine Sonderfallregelung konstruiert. Angeblich liege in den Cappenberger Wäldern die nicht berücksichtigte Ausnahme-Situation vor, dass wegen der besonderen Beschaffenheit der Böden und der hydrologischen Verhältnisse die übermäßige Schadstoffbelastung nicht zu einer Beeinträchtigung des Schutzgebiets führe. "Dabei sind eben diese Verhältnisse in die genauen Berechnungen eingegangen und durch die vom Gericht bestellten Gutachter bestätigt worden", so Krämerkämper. "Die Begründung des Gerichts ist schon sehr verblüffend."

Trotz der Klageabweisung bezeichnete der BUND-Mann es als "wichtigen Teilerfolg", dass das Gericht in anderen wesentlichen Punkten die künftigen Maßstäbe für immissionsschutzrechtliche Genehmigungen entlang der Kritik des BUND festgelegt habe. Sowohl die Anforderungen an die Plausibilität der Gutachten der Vorhabensträger seien verschärft worden, als auch die Methoden zur Berechnung und Summationsbetrachtung verschiedener Schadstoffquellen. Diese Verbesserungen gingen aber ins Leere, wenn am Ende jede wissenschaftliche und systematische Bewertung durch Sonderfallregelungen ausgehebelt werden kann. Es ist für den BUND nicht erkennbar, welche Einschränkungen das Gericht für solche Sonderfallregelungen ansetzt bzw. ob es überhaupt Grenzen setzt. Im vorliegenden Fall hatte sogar der vom Gericht bestellte Fachgutachter die Anwendbarkeit von Sonderfallregelungen verneint. "Durch diese Urteilsbegründung hat der Senat die Rechtsunsicherheit erhöht", so Krämerkämper.

Als "Totalausfall" bezeichnete der BUND die Rolle der Bezirksregierung Arnsberg. Obwohl die Genehmigungsbehörde beklagte Partei ist, habe sie das Feld allein Trianel als Beigeladener überlassen. Das lasse massive Zweifel aufkommen, ob die erforderliche kritische Distanz von staatlicher Behörde und Vorhabensträger existiere. Auch andere Landesbehörden hatten sich selbst dann noch äußerst unkritisch gegenüber dem Vorhaben gezeigt, als die erheblichen Fehler der Gutachten herausgearbeitet waren.

Der BUND kündigte an, jetzt die schriftliche Urteilsbegründung abwarten zu wollen. Dann werde über eine mögliche Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision entschieden.

Aktenzeichen: 8 D 99/13.AK

Alle Infos: www.bund-nrw.de/trianel_luenen

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Quelle:
Presseinformation, 17.06.2016
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/30 20 05-22, Fax: 0211/30 20 05-26
Redaktion: Dirk Jansen, Pressesprecher
E-Mail: dirk.jansen@bund.net
Internet: www.bund-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Juni 2016

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