Schattenblick →INFOPOOL →UMWELT → INDUSTRIE

VERBAND/030: NRW-Wahl - Atomausstieg, EEG-Novelle, Vorläufige Inbetriebsetzung von PV-Anlagen (SFV)


Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV) - Rundmail - Donnerstag, 6. Mai 2010

1. Am 9. Mai - Wahlentscheidung in Nordrhein-Westfalen (NRW) - für oder gegen die Atomenergie
2. Antwort der Parteien in NRW auf landesspezifische Fragen zur Energiepolitik
3. Campact wendet sich wegen Atomenergie an Abgeordnete von CDU und FDP
4. Bundestag verabschiedet Novelle des EEG mit einschneidenden Vergütungskürzungen für Solarstrom
5. Vorläufige Inbetriebsetzung von PV-Anlagen ohne Netzanschluss vor dem 01.07. möglich


1. Wahlentscheidung in NRW - für oder gegen die Atomenergie

Am 9. Mai wird in Nordrhein-Westfalen gewählt. Diese Wahl entscheidet möglicherweise über den Atomausstieg in Deutschland. Die schwarz/gelbe Bundesregierung will die Atomlaufzeiten verlängern. Dies setzt aber voraus, dass die neue NRW-Landesregierung im Bundesrat zustimmt. So hängt also die Verlängerung der Atomlaufzeiten maßgeblich davon ab, ob eine neue schwarz/gelbe Regierungsmehrheit in NRW zu Stande kommt. Wer für Schwarz oder Gelb, d.h. wer für für CDU oder FDP stimmt, unterstützt - ob er es will oder nicht - die Laufzeitverlängerung der Atomenergie.

Der Solarenergie-Förderverein Deutschland warnt vor einer Verlängerung der Atomenergie nicht nur wegen ihrer großen Gefährlichkeit, sondern auch weil Atomenergie und Kohlekraftwerke die falschen Partner für den Ausbau von Wind- und Solarenergie sind. Wir sehen uns in dieser Hinsicht bestätigt durch den Sachverständigenrat der Bundesregierung für Umweltfragen (SRU), der in einer Stellungnahme mit der eindeutigen Überschrift

100% erneuerbare Stromversorgung bis 2050: klimaverträglich, sicher, bezahlbar

öffentlich darauf hinweist, dass es zu technischen Unverträglichkeiten zwischen den Erneuerbaren Energien und den schwer regelbaren Atom- oder Kohlekraftwerken kommen wird.
http://www.umweltrat.de/cae/servlet/contentblob/1001596/publicationFile/63817/2010_05_Stellung_15_erneuerbareStromversorgung.pdf

Die Wähler in NRW stehen somit vor einer Systementscheidung: Lebensverlängerung für die 'alte Energiewirtschaft' oder mutiger Ausbau der Energieversorgung aus Erneuerbaren Energien unter maßgeblicher Einbeziehung der Bürger.

Wir wissen, dass es auch in den Regierungsparteien Politiker gibt, die sich für die Erneuerbaren Energien einsetzen. Doch leider wird jede Stimme, die unter den jetzigen Umständen für Schwarz/Gelb abgegeben wird, den offiziellen Atomverlängerungskurs der Bundesregierung stärken.


2. Antwort der Parteien in NRW auf landesspezifische Fragen zur Energiepolitik

Für den Solarenergie-Förderverein war die Wahl in NRW der Anlass zu einer Befragung der Parteien zu speziellen Energiefragen, in denen das Land NRW maßgeblichen Einfluss nehmen kann. Unter http://www.sfv.de/artikel/nrw-parteien_zur_energiepolitik.htm veröffentlichen wir die bei uns eingehenden Stellungnahmen.


3. Campact wendet sich an Abgeordnete von CDU und FDP

Allen Freunden der Erneuerbaren Energien bundesweit empfehlen wir eine Teilnahme an einer fantasievollen Campact-Aktion, die sich brieflich an einzelne Abgeordnete von Schwarz/Gelb wendet: http://www.campact.de/atom2/wk1/wkmail


4. Bundestag verabschiedet Novelle des EEG mit einschneidenden Vergütungskürzungen für Solarstrom

Der Umweltausschuss des Bundestages hat den Koalitionsentwurf zur Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (siehe http://www.sfv.de/pdf/EEGpdf.pdf) für die Erzeugung von Strom aus Solarenergie mit der Mehrheit von CDU/CSU und FDP angenommen. Die Opposition aus Grünen, Linksfraktion und SPD stimmte am Mittwochvormittag geschlossen gegen den Antrag. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, die Vergütung für Photovoltaik-Anlagen für Anlagen oder an Gebäuden zum 1. Juli 2010 einmalig um 16 Prozent abzusenken. Bei Anlagen auf Freiflächen soll es eine Absenkung um 15 Prozent, ebenfalls zum 1. Juli 2010 geben. Im Gegensatz zum ersten Gesetzentwurf wurde entsprechend der angenommenen Änderungsanträge (17/1663 bis 17/1666) die Definition der Konversionsflächen verändert und die Schwankungsmöglichkeiten für die Absenkung der Vergütung (Degression) verringert. Zudem soll es einen Bonus für eigenverbrauchten Strom geben und der Vertrauensschutz für Freiflächenanlagen ausgeweitet werden.

Nähere Infos unter http://www.bundestag.de/presse/hib/2010_05/2010_141/01.html

Im Bundestag fand heute ab 15.15 Uhr die 2. und 3. Lesung zur EEG-Novelle statt. Erwartungsgemäß wurde sie unverändert verabschiedet.

Der Bundesrat wird Anfang Juni über die EEG-Novelle beraten. Sollte der Bundesrat Einwände oder Änderungswünsche äußern, so kann der Bundestag diese überstimmen.


5. Vorläufige Inbetriebsetzung von PV-Anlagen ohne Netzanschluss vor dem 01.07. möglich

Nach § 3 Nr. 5 EEG 2009 geht man immer dann von einer Inbetriebnahme aus, wenn eine "erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage nach Herstellung ihrer technischen Betriebsbereitschaft" erfolgt ist.

Wenn Anlagenbetreiber die Inbetriebsetzung der PV-Anlage noch vor dem Stichtag des Inkrafttretens der EEG-Novelle durch einen konzessionierten Elektroinstallateur auf den Weg bringen, könnte somit die derzeit bestehende Vergütungsregelung greifen. Dabei ist aus unserer Sicht folgendes zu beachten: Da jedes einzelne Solarmodul nach Wortlaut des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes eine PV-Anlage darstellt, müssen alle Module der PV-Anlage technisch betriebsbereit sein und - wenn auch nur für kurze Zeit - Strom erzeugt haben. Die Inbetriebsetzung der Solarmodule kann jeweils einzeln oder in ihrer Gesamtheit erfolgen. Sollte noch kein Wechselrichter vorhanden sein, ist auch eine Inbetriebsetzung im Gleichstrombereich denkbar. Im EEG ist im Zusammenhang mit der Inbetriebsetzung der PV-Anlage nicht erwähnt, dass sie im Wechselstrombereich erfolgen muss.

Die Netzbetreiber N-ERGIE und Pfalzwerke haben uns schriftlich bestätigt, dass sie diese Verfahrensweise auch in diesem Jahr wieder akzeptieren werden.

Die Clearingstelle EEG bestätigte heute nochmals, dass man an einem Hinweisverfahren zur Frage der Inbetriebsetzung einer Anlage arbeite. Mit Abschluss des Verfahrens soll noch vor Inkrafttreten des neuen EEG zu rechnen sein.


*


Quelle:
SFV-Rundmail, 06.05.2010
Herausgeber:
Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV)
Frère Roger Straße 8-10, 52062 Aachen
Tel.: 0241/51 16 16, Fax: 0241/53 57 86
E-Mail: zentrale@sfv.de
Internet: http://www.sfv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Mai 2010