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ARTENSCHUTZ/212: Wichtige Vorentscheidungen bei CITES-Konferenz in Johannesburg (BMUB)


Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit - Berlin, 3. Oktober 2016 - Artenschutz/CITES

Hendricks: Welt steht zusammen beim Artenschutz

Wichtige Vorentscheidungen bei CITES-Konferenz in Johannesburg


Bei der Weltartenschutzkonferenz in Johannesburg sind wichtige Vorentscheidungen für den Schutz bedrohter Arten wie Elefanten, bestimmten Reptilien oder Tropenhölzern gefallen. Ihre Bestätigung im Plenum in dieser Woche gilt als Formsache.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: "Die Artenschutzkonferenz hat sich als außerordentlich handlungsfähig erwiesen. Die vielen Gespräche zahlen sich aus: Die Weltgemeinschaft steht zusammen im Kampf gegen das Artensterben. Wir haben alle gemeinsam dem Elfenbeinhandel eine klare Absage erteilt. Das gibt Hoffnung für unseren Einsatz gegen die Wilderei auf Elefanten. Aber auch viele andere bedrohte Arten gehören zu den Gewinnern dieser Konferenz."


Zu den zentralen Vorentscheidungen zählen:

• Eine klare Absage an den internationalen Elfenbeinhandel: Die Vertragsstaaten einigten sich darauf, keine Ausnahmen vom Elfenbein-Handelsverbot zuzulassen. Ein Mechanismus für künftigen Handel wurde verhindert, Beschlüsse für stärkere Beschränkungen nationaler Elfenbeinmärkte erreicht. Zudem gelang es, einen offenen Konflikt zwischen afrikanischen Staatengruppen zu vermeiden. Dieser hätte den weiteren Kampf gegen die Wilderei erschwert.

• Ein ambitionierter Mechanismus zur gemeinsamen Bekämpfung der Elefantenwilderei und des illegalen Elfenbeinhandels: Danach verpflichten sich alle von Wilderei und illegalem Elfenbeinhandel betroffenen Staaten, nationale Elfenbeinaktionspläne zu erstellen und umzusetzen. Dieser Mechanismus hat scharfe Zähne, da für den Fall der Nicht- oder nicht ausreichenden Umsetzung der Sanktionsmechanismus von CITES Anwendung findet, einschließlich möglicher Handelssanktionen.

• Für 55 bedrohte Reptilienarten gelten künftig Handelsbeschränkungen. Dabei geht es vor allem um Arten, die für den europäischen Heimtierhandel geplündert werden. Die Anträge hatten die EU, Deutschland und zahlreiche Herkunftsländer gestellt.

• Der Handel mit seltenen Tropenhölzern ist zukünftig nur noch unter strengen Auflagen möglich. Mehr als 300 Palisanderarten dürfen in Zukunft nur noch gehandelt werden, wenn ihre Nutzung nachhaltig ist. Dabei handelt es sich vorwiegend um Palisanderhölzer, die in den Regenwäldern wachsen. Deutschland und die EU hatten sich stark für den Schutz der Hölzer eingesetzt. Das gleiche gilt für Bubinga, ein Holz aus Zentralafrika: Gabun und Deutschland hatten dazu eine Initiative ergriffen.

• Die stark von Wilderei bedrohten Schuppentiere werden in den höchsten Schutzstatus aufgenommen.

• Die Ausfuhr von Jagdtrophäen wird auf deutschen Vorschlag hin stark eingeschränkt. Sie darf nur noch erfolgen, wenn die Jagd legal ist und sich nicht negativ auf den Bestand der Population auswirkt.

• Der Löwenschutz wird vorangetrieben: Der zunehmende Handel mit Löwenknochen wird eingedämmt und die Ursprungsstaaten haben eine gemeinsame Strategie zum besseren Schutz vereinbart.


Am Dienstag und Mittwoch finden die abschließenden Plenarsitzungen der Artenschutzkonferenz statt.

Weitere Informationen:
http://www.bmub.bund.de/artenschutz

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Quelle:
Pressedienst, 03.10.2016
Herausgeber: Bundesumweltministerium (BMUB)
Arbeitgruppe Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Neue Medien
Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 305-0, Fax: 030/18 305-2044
E-Mail: service@bmub.bund.de
Internet: www.bmub.bund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Oktober 2016

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