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CHEMIE/014: Gefährliche Chemikalien - Neue Verordnung regelt Ein- und Ausfuhr (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände
EU-Koordination

EU-News - Mittwoch, 01. August 2012 / Chemie & Nanotechnologie

Gefährliche Chemikalien: neue Verordnung regelt Ein- und Ausfuhr



Die Neufassung der Verordnung über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien (EU Nr. 649/212) ist im Europäischen Amtsblatt erschienen. Sie setzt das Rotterdamer Übereinkommen auf EU-Ebene um und schreibt Regeln für die vorherige Information über diese Substanzen (PIC-Verfahren) im internationalen Handel vor.

Bei den gefährlichen Chemikalien, die besonderen Kontrollen unterliegen, handelt es sich beispielsweise um Arsenverbindungen, Cadmium und Strychnin. Nicht nur die Behörden im Exportland, sondern auch im Zielland müssen über die in der Verordnung aufgelisteten Substanzen informiert werden. Ähnliche Pflichten gelten für Durchfuhrländer. Die Mitgliedstaaten sind für die Kontrolle der Ausführer zuständig. Übergeordnete Behörde ist die Europäische Chemikalienagentur, hier sollen die wichtigsten Informationen zusammenlaufen. Alle drei Jahre soll es einen Bericht über "das Funktionieren der in dieser Verordnung vorgesehenen Verfahren, einschließlich gegebenenfalls Angaben über Zollkontrollen, Verstöße, Sanktionen und Abhilfemaßnahmen" geben.

Die neue Verordnung gilt ab dem 1. März 2014 und tritt zwanzig Tage nach ihrem Erscheinen im Amtsblatt in Kraft. [jg]

Text im Amtsblatt
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2012:201:0060:0106:DE:PDF

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Quelle:
EU-News, 01.08.2012
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. August 2012