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FISCHEREI/128: Kampf gegen illegale Fischerei (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzverbände e.V.
EU-Koordination

EU-News - Mittwoch, 16. Dezember 2015 / Wasser & Meere

Kampf gegen illegale Fischerei


Vergangene Woche hat die EU-Kommission ein neues System zur Erteilung und Verwaltung von Fanggenehmigungen vorgeschlagen. Dieses soll den zuständigen Behörden sowohl die Überwachung von EU-Fischereifahrzeugen, die außerhalb der Unions-Gewässer fischen, als auch von internationalen Schiffen, die innerhalb der EU Fischfang betreiben, ermöglichen.

Der Vorschlag der EU-Kommission soll dazu dienen, die reformierte Gemeinsame Fischereipolitik weiter auszubauen. Der Ansatz der Kommission zielt darauf ab, das Überwachungssystem zu vereinheitlichen und zu vereinfachen, um nachhaltige Fischerei zu fördern und gegen illegale Einsätze vorzugehen. Mit dem Vorschlag der EU-Kommission sollen EU-Schiffe erst in Drittstaaten oder auf hoher See eingesetzt werden, wenn sie zuvor durch den jeweiligen Mitgliedstaat zugelassen worden sind, unter dessen Gesetzgebung das Schiff registriert oder lizenziert ist. Um die Zulassung zu erhalten, müssen bestimmte EU-Kriterien erfüllt werden. Dazu zählen die Zuordnung einer Nummer, durch die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO), der Besitz einer gültigen Fischereilizenz sowie die Freiheit von Rechtsverstößen. Der "Flaggenmitgliedstaat" muss unter Beaufsichtigung der Kommission die Einhaltung der Kriterien prüfen und die Informationen in ein offizielles Register einspeisen. Die Informationen zu einzelnen Flotten sollen der Öffentlichkeit zugänglich sein und den BürgerInnen daher bessere Einsicht gewähren, wo und wie Fisch gefangen wur de.

Der Ansatz der EU-Kommission soll nach eigenen Angaben dazu dienen, gegen illegale Fischerei vorzugehen und neue internationale Standards zur Kontrolle und zum Management von externen Flotten setzen. Die vorgeschlagene Verordnung würde die aktuelle Gesetzgebung ersetzen und erweitern. Sollten das Europäische Parlament und der Rat zustimmen, tritt die Richtlinie voraussichtlich 2017 in Kraft. [ab]



Pressemitteilung der Kommission
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6266_en.htm

Fragen und Antworten der Kommission
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-6267_en.htm?lang=de

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Quelle:
EU-News, 16.12.2015
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Dezember 2015

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