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GENTECHNIK/022: 2014 wahrscheinlich neuer Genmaisanbau in der EU (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände
EU-Koordination

EU-News - Donnerstag, 07. November 2013 / Landwirtschaft & Gentechnik

2014 wahrscheinlich neuer Genmaisanbau in der EU



Die Europäische Kommission hat am Mittwoch dem EU-Rat den Zulassungsantrag für den gentechnisch veränderten Mais namens 1507 der US-Firma Pioneer übergeben. Das bedeutet, dass der Mais voraussichtlich im kommenden Frühjahr in EU-Ländern ausgesät werden darf.

Da im Rat vermutlich nicht mit einer Mehrheit für oder gegen die Genehmigung des Pioneer-Genmaises zu rechnen ist, geht die Vorlage dann an die Kommission zurück. Diese ist nach eigenen Angaben "als Hüterin der Verträge dazu verpflichtet, das geltende Recht anzuwenden". Die Richtlinie über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen (2001/18/EG) wurde 2001 von Rat und Parlament verabschiedet, um den Rahmen für die Zulassung für den Anbau von Genpflanzen zu stärken.

Das Dilemma Unentschieden im Rat und Rückspiel an die Kommission wiederholt sich regelmäßig. Daher hatte die Kommission im Juli 2010 auf Wunsch mehrerer Mitgliedstaaten vorgeschlagen die Richtlinie so zu ändern, dass die EU-Länder mehr Autonomie bei der Entscheidung für oder gegen die Anbaugenehmigung einer Genpflanze hätten. Darüber wollen die Vertreterinnen und Vertreter des EU-Umweltrats Mitte Dezember weiter diskutieren.

Die Kommission hatte zudem den Genmais Smartstax als Lebens- und Futtermittel sowie mit dem Mais MON810 kontaminierte Pollen als zulässigen Bestandteil in Lebensmitteln genehmigt.

Die Organisation Testbiotech und weitere Experten aus den Mitgliedstaaten hatten Mängel bei der Risikobewertung von Smartstax festgestellt, die von Monsanto, DowAgroSciences und der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA durchgeführt wurde. Die auch als Supergenmais bezeichnete Sorte Smartstax wurde gentechnisch so verändert, dass sie sechs Insektengifte produziert und resistent gegen zwei Unkrautvernichtungsmittel ist. Trotzdem seien die Kombinationseffekte zwischen den Insektengiften und den Rückständen der Spritzmittel nicht getestet worden, monierte Testbiotech. Die EFSA hatte auch keine Fütterungsversuche mit den Pflanzen zur Untersuchung gesundheitlicher Risiken gefordert. Testbiotech will Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen. [mbu]

EU-Kommission zu Genpflanzenzulassung
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-1038_de.htm

Brief von Textbiotech an die EU-Kommission wegen der Risiken von SmartStax
http://www.testbiotech.org/node/931

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Quelle:
EU-News, 07.11.2013
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. November 2013