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EUROPA/127: Klimaschützer begrüßen Kommissionsvorschlag zur Begrenzung von Kompensationsprojekten (FUE)


Forum Umwelt & Entwicklung - 25. November 2010, Cancún, Mexiko/London, Großbritannien.

Klimaschützer begrüßen Kommissionsvorschlag zur Begrenzung von Kompensationsprojekten


Die EU-Kommission hat heute ihren lange erwarteten Vorschlag über Qualitätskriterien für Kompensationsprojekte mit Industriegasen im EU-Emissionshandelssystem veröffentlicht. Der Vorschlag ist die Reaktion auf eine Reihe von Skandalen mit erschwindelten CDM-Emissionsgutschriften. Klimaschützer haben den Vorschlag als ersten Schritt begrüßt, damit das EU-Emissionshandelssystem nicht zu einer Müllhalde minderwertiger Emissionsgutschriften wird, mit denen die globalen Gesamtemissionen erhöht werden.

Der heute vorgestellte Verordnungs-Entwurf sieht vor, Emissionsgutschriften aus Projekten mit HFC-23 und N2O aus der Beseitigung von Adipinsäure im EU-Emissionshandelssystem ab dem 1. Januar 2013 komplett auszuschließen.

"Wir gratulieren der EU-Kommission zu diesem mutigen Schritt. Der heutige Vorschlag zur Begrenzung von Gutschriften aus HFC-23 und N2O aus Adipinsäure im EU-Emissionshandelssystem ist ein Meilenstein zur Beseitigung von Schwindel-Gutschriften aus dem System und trägt zur Verbesserung der umweltpolitischen Wirkung des Emissionshandelssystems bei," sagte Eva Filzmoser, Programmdirektorin von CDM Watch.

Keine Schonfrist für die Industrie auf Kosten des Klimas In den letzten Wochen wurde der Vorschlag auf Druck einer kleinen, aber lautstarken Minderheit von Industrieakteuren verzögert, die mit massivem Lobbying versuchten, diese Begrenzungen so lange wie möglich hinauszuzögern. "Die Kommission ist standhaft geblieben und hat umweltpolitische Integrität über Industrieinteressen gesetzt, was ein gutes Zeichen für den europäischen Politikprozess ist ," sagte Fionnuala Walravens, Campaignerin bei der Environmental Investigation Agency. "Der Vorschlag, den die Kommission heute vorgelegt hat, entspricht den Ankündigungen von Kommissarin Hedegaard."

Der Vorschlag lässt keine Übertragung alter Emissionsgutschriften zu Mit dem Ausschluss von Industriegas-Gutschriften ab dem Januar 2013 geht der Vorschlag auf die Befürchtung ein, dass Gutschriften aus der laufenden Phase des Emissionshandelssystems (2008-2012) in die nächsten Phase (2013-2020) übertragen werden könnten. Klimaschützer haben wiederholt betont, dass die Begrenzungen nur Wirkung entfalten können, wenn dazu auch ein Verbot der Übertragbarkeit gehört.

"Wir fordern nun die EU-Mitgliedsstaaten auf, diesen Vorschlag in seiner Substanz beizubehalten " sagte Eva Filzmoser. Der Entwurf für eine Verordnung stellt fest, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen in Übereinstimmung mit der Meinung des Ausschusses stehen. Die Mitgliedsstaaten werden voraussichtlich im Dezember den Kommissionsvorschlag beraten.


Hinweis an die Redaktionen:

Als Reaktion auf wachsende Besorgnis über Emissionsgutschriften aus Projekten zur Zerstörung von Industriegasen unter dem Clean Development Mechanism hat die EU-Klimaschutzkommissarin Connie Hedegaard im August 2010 angekündigt, dass die Kommission einen Vorschlag für Qualitätskriterien für Emissionsgutschriften aus Industriegasprojekten unterbreiten werde. Die vielfachen Probleme im Zusammenhang mit Industriegasprojekten unter dem CDM stehen seit langem in der Kritik von Klimaschützern.

Ein Antrag von CDM Watch an den Executive Board des CDM im März diesen Jahres (1) legte den weitreichenden Betrug dar, mit dem die Betreiber von HFC-23-Projekten in China und Indien Lücken des Systems ausnutzen, und zeigte die perversen Anreize auf, die in der Berechnungsmethodologie angelegt sind und die zur Überproduktion von HCFC-22 und HFC-23 führen. Dies führt zur Ausstellung von Millionen von Phantomgutschriften, die in die Emissionshandelsmärkte gelangen, ohne dass tatsächliche Emissionsreduktionen stattfinden.

Eine neuere Studie über N2O aus Adipinsäure (2) zeigte dass diese Art von CDM-Projekten zu einer "carbon leakage" geführt haben ð einer Produktionsverlagerung einschließlich insgesamt steigender Emissionen ð sowie der Ausstellung von etwa 13.5 Millionen Phantom-Emissionsgutschriften.

Dokumentenverweis: Der Verordnungsentwurf und alle damit zusammenhängenden Dokumente sind abrufbar unter http://ec.europa.eu/clima/news/index_en.htm

Weitere Informationen siehe die Eingaben von CDM Watch und EIA an die Europäische Kommission über Strukturfragen der Qualitätskriterien für die Verwendung von Emissionsgutschriften aus Industriegasprojekten http://www.eia-international.org/cgi/reports/reports.cgi?t=template&a=211 und hier http://www.cdm-watch.org/?p=1311

Sie können auch unsere Fragen und Antworten zu Industriegasen hier abrufen http://www.cdm-watch.org/?p=1387

(1) http://cdm.unfccc.int/methodologies/PAmethodologies/revisions/58215
(2) http://sei-us.org/publications/id/353


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Quelle:
Pressemitteilung, 25.11.2010
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. November 2010