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ENERGIE/084: Vermaisung und Biogas - "Die Grenzen des Wachstums sind erreicht!" (BBU WASSER-RUNDBRIEF)


BBU-WASSER-RUNDBRIEF Nr. 964 vom 04. Jan. 2011 - 30. Jahrgang

regioWASSER e.V. - Freiburger Arbeitskreis Wasser im Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. (BBU)

Nachdem im RUNDBR. 963 die Positionierungen von Wasserversorgern zum stark expandierenden Maisanbau im Gefolge des Biogasbooms vorgestellt worden sind, werden in diesem RUNDBR. die Stellungnahmen der Bundesländer Niedersachsen und Schleswig-Holstein zitiert und kommentiert.

Vermaisung und Biogas: "Die Grenzen des Wachstums sind erreicht!"


Am 17.12.10 hat das Land Niedersachsen einen Antrag in den Bundesrat eingebracht, das Erneuerbaren Energiengesetz (EEG) so zu reformieren, dass eine weitere Vermaisung der Landschaft gestoppt werden kann. In der Begründung zur Bundesrats-Drs. 806/10 wird u.a. festgestellt, dass 2009 rund 5.000 Biogasanlagen mit einer Gesamtleistung von 1.800 MW in Betrieb waren.

"Rund 90% der Anlagen werden mit Energiepflanzen - vorrangig Mais - und Gülle betrieben. In 2010 wurde in Deutschland rd. 640.000 ha oder 35% der 1,8 Mio. ha großen Energiepflanzenanbaufläche für Biogas genutzt. In einigen Regionen Deutschlands ist deutlich geworden, dass die Grenzen des Wachstums bereits erreicht sind. Insbesondere in den intensiven Veredelungsregionen hat sich die Konkurrenzsituation um landwirtschaftliche Nutzflächen deutlich verschärft."

Mit seinem Antrag zu einer "Entschließung des Bundesrates zur Steuerung des weiteren Ausbaus der Nutzung von Biomasse zur Biogaserzeugung" will Niedersachsen erreichen, das die EEG-Förderung von Biogasanlagen so umgestaltet wird, dass sich nur noch Anlagen lohnen, die den Wärmeüberschuss auch tatsächlich effizient nutzen. Statt der Verwertung von Mais soll künftig ein Einsatz definierter Bioabfälle gefördert werden. Mit einer Bevorzugung von landwirtschaftlichen Abfällen, Grünschnitt und Landespflegematerial soll erreicht werden, "einen weiteren Ausbau der Biogaserzeugung mit verringerter Flächenkonkurrenz zu ermöglichen". Niedersachsen drängt auf "eine möglichst schnelle Überarbeitung" des EEG und warnt: "Andernfalls werden die bereits erkennbaren negativen Auswirkungen der Biogaserzeugung über weitere Jahre festgeschrieben."

Niedersachsen: "Beherzt" gegen die Vermaisung vorgehen Auf der Sitzung des Bundesrates am 17. Dez. 2010 begründete HANS-HEINRICH SANDER (FDP) unter dem Tagesordnungspunkt 64 den zuvor genannten Antrag zur Eindämmung der Vermaisung. Sander wies zunächst auf eine wachsende Flächenkonkurrenz in den "Veredelungsregionen" hin. "Große Flächen stehen bereits heute durch den Anbau von Energiepflanzen nicht mehr für die Produktion von Nahrungsmitteln zur Verfügung. Auf den Gewässerschutz, auf den Bodenschutz, aber auch auf die Artenvielfalt müssen wir negative Auswirkungen erwarten und daher vorbeugen. Der Gesetzgeber ist in der Verantwortung, schnellstmöglich zu handeln", appellierte SANDER an seine KollegInnen aus den anderen Bundesländern. Anschließend verwies SANDER darauf, dass zum Ende des Jahres 2010 bundesweit 6.000 Biogasanlagen Strom produzieren würden. Bei den derzeitigen Rahmenbedingungen des EEG sei zu erwarten, dass weitere Anlagen in immer schnellerem Tempo dazukommen würden. "Dass wir in einigen Gebieten durch die Steigerung der Zahl der Biogasanlagen eine Produktion von Mais auf fast 60% der Ackerfläche haben, macht wohl allen deutlich - auch denen, die im ländlichen Raum nicht so bewandert sind -, dass hier Handlungsbedarf besteht."

Der niedersächsische Umweltminister rief deshalb seine BR-KollegInnen nochmals eindringlich dazu auf, "das EEG schnellstmöglich, vor dem 1. Januar 2012", zu reformieren. Im Hinblick auf den Bestandsschutz bestehender Biogasanlagen stellte Sander anschließend klar, dass sich die von Niedersachsen gewünschte EEG-Reform nur auf neu zu bauende Anlagen beziehen könne. Am Ende seiner Rede steigerte sich SANDER zu seinem Schlussappell:

"Meine Damen und Herren, wir müssen die Schäden an Natur und Umwelt, die sich abzeichnen, vermeiden. Nur durch beherztes frühzeitiges gesetzgeberisches Handeln kann den Fehlentwicklungen im Bereich der energetischen Biomassenutzung begegnet werden. Anderenfalls setzen sie sich über 20 Jahre weiter fort. Deshalb ist es unbedingt notwendig, dass das EEG verändert wird, dass wir insbesondere zu einer Vergütungsstruktur kommen, bei der Biomasse eingesetzt wird, die nicht in Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion steht."

Der niedersächsische Antrag wurde anschließend den zuständigen Ausschüssen des Bundesrates zugewiesen - und zwar dem federführenden Umweltausschuss sowie mitberatend dem Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz sowie dem Wirtschaftsausschuss.


"Mehr Grundwasserschutz bei Energie- UND Lebensmittelpflanzen!"

Auch der schleswig-holsteinischen Umweltministerin Dr. JULIANE RUMPF (CDU) geht die Vermaisung der norddeutschen Agrarlandschaft inzwischen gehörig gegen den Strich. In einer Sitzung des Kieler Landtags am 17. Dez. 2010 begrüßte RUMPF einen interfraktionellen Antrag für eine entsprechende Bundesratsinitiative. Zugleich erinnerte Rumpf an Initiativen ihres Ministeriums mit gleicher Stoßrichtung im Rahmen sowohl der Agrar- als auch der Umweltministerkonferenz der Länder und des Bundes. Die Umweltministerin bedauerte die jüngste Ankündigung der Bundesregierung, dass der so genannte Erfahrungsbericht, der die Grundlage der kommenden EEG-Überarbeitung sein soll, nicht vor Mai 2011 vorliegen werde. Eigentlich war das Jahresende 2010 in Aussicht gestellt worden. Wegen dieser Verzögerung und weil das neue EEG schon mit Jahresbeginn 2012 in Kraft treten solle, müssten die Eckpunkte der Gesetzesnovelle bereits jetzt erörtert werden. Nach Auffassung von Rumpf sollten beispielsweise gezielte Anreize gesetzt werden für die Wärmenutzung (Kraft-Wärme-Kopplung) und den verstärkten Einsatz von Gülle und biogenen Reststoffen wie etwa Stroh und Landschaftspflegematerial in Biogasanlagen. "Keine gesonderten Anreize soll es künftig geben für den Einsatz nachwachsender Rohstoffe wie Mais." Ähnlich wie ihr niedersächsischer Kollege SANDER bekannte sich auch RUMPF zum Bestandsschutz für bereits bestehende Anlagen hinsichtlich der EEG-Vergütungssätze.

"Um aber die Umweltwirkung der landwirtschaftlichen Biomasseerzeugung auf ein unvermeidbares Maß zu reduzieren, werde ich mich für eine Anpassung der so genannten guten fachlichen Praxis im Maisanbau an neueste wissenschaftliche Erkenntnisse und zwar unabhängig von Energie- und Futtermais einsetzen", kündigte die Ministerin an. Auch wenn Silomais auf absehbare Zeit bei der Biogasproduktion "hinsichtlich des energetischen Flächenertrags, der agronomischen Vorteile und auch der Klimabilanz" alternativlos sei, müssten "die negativen Auswirkungen unter anderem auf die Grundwasserqualität und die biologische Vielfalt" vermieden werden. Die hierfür erforderlichen Regeln "müssten aber auch für die Erzeugung von Futter- und Lebensmitteln gelten" postulierte Umweltministerin RUMPF.


Biogaslobby: Wir sind unschuldig an der Vermaisung!

Angesichts der niedersächsischen Bundesratsinitiative zur Eindämmung der Vermaisung sah sich auch die Biogaslobby zu einer Positionierung gezwungen. Der Biogasrat (einer der beiden konkurrierenden Biogaslobbyverbände) erkannte zwar Fehlentwicklungen, diese würden aber "schlicht unredlich" der Biogasbranche in die Schuhe geschoben. Der Biogasrat räumte am 16.12.10 ein, dass "es in wenigen Veredelungsregionen eine sehr hohe Dichte an Großvieh, Maisanbau und Biogasanlagen" geben würde. Dies sei "jedoch nicht Ergebnis der Biogasförderung und erst Recht kein deutschlandweites Problem, sondern Ergebnis mangelhafter Steuerung durch die Landwirtschaft, ihrer Selbstverwaltung und der (niedersächsischen) Landesregierung selbst". Der Biogasrat erklärte, dass "die wenigen Maismonokulturen" das "Ergebnis von Regionalversagen" seien. Wenn Maisanbau dominieren würde, sei dies nicht auf Biogasanlagen, sondern vorwiegend auf die Produktion von Futtermais zurückzuführen. Im Übrigen würde der größte Teil der Produktion von Energiepflanzen in die Agrotreibstoffproduktion gehen - und nicht in die Biogasproduktion (siehe Kasten auf S. 3). Der Biogasrat warnt auch davor, das Kind mit dem Bade auszuschütten: "Eine Absenkung des Niveaus der Biogasförderung insgesamt - wie von Niedersachsen gefordert - würde jeden weiteren Zuwachs an Biogas- und Biomethanerzeugung verhindern."

In seiner Presserklärung vom 16.12.10 veröffentlichte der Biogasrat einen ganzen Katalog von Forderungen zur anstehenden EEG-Novelle - u.a. sollte es künftig mehr Anreize zur Vergärung landwirtschaftlicher Reststoffe geben: "Das große Potenzial an biogenen Reststoffen zur Biogaserzeugung muss durch eine geeignete Förderstruktur gehoben werden, auch um die Bedeutung der NawaRo zu relativieren."

Weitere Auskunft zur Meinung des Biogasrat e.V.:
Janet Hochi
Tel.: 030/20143133
E-Mail: geschaeftsstelle@biogasrat.de


"Wenn schon Vermaisung, dann ganz bestimmt nicht wegen Biogas!"

Der Biogasrat vermischt geschickt Mais und die Gesamtheit von Energiepflanzen. Zu den Energiepflanzen gehört beispielsweise auch Raps, der u.a. zur Produktion von Agrodiesel genutzt wird. Indem der Blick vom Mais auf die Gesamtheit der Energiepflanzen geweitet wird, lässt sich die Vermaisung im Gefolge des Biogasbooms kleinreden: "In 364 von 413 Landkreisen in Deutschland liegt der Anteil des Maisanbaus an den Ackerflächen bei ca. 12,6 Prozent, in 175 Landkreisen sogar unter 10 Prozent. Lediglich in 15 Landkreisen liegt der Anteil bei über 50 Prozent, regelmäßig aber gepaart mit einem überdurchschnittlichen Grünlandanteil. Diese fraglos sehr dichten Maiskulturen werden jedoch ausschließlich [...] durch die Futtermittelproduktion getrieben und nur mit einem unterdurchschnittlichen Anteil durch Energieerzeugung. Im Übrigen wird der größte Anteil der Flächen, auf denen Energiepflanzen angebaut werden für Biokraftstoffproduktion (80 Prozent) genutzt und weniger für die Biogaserzeugung (20 Prozent), (...). Insgesamt werden überhaupt nur 2 Mio. Hektar von insgesamt 12 Mio. Hektar Ackerfläche für den Anbau von Energiepflanzen genutzt." Zudem würden "Biogasanlagenbetreiber in der Summe nur drei Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche für den Anbau von Biogaspflanzen zur Biogaserzeugung nutzen."


Die Fallstricke in der Biogas-NawaRo-Debatte

Es ist offenkundig, dass hinter der niedersächsischen Initiative zur Eindämmung der Vermaisung nicht nur hehre Umwelt- und Landschaftsschutzabsichten stecken. Der mehrfache Hinweis auf die zunehmende Flächenkonkurrenz in den "Veredelungsregionen" (also in den Regionen mit Massentierhaltung) weist auf die wahren Hintergründe. Die Schweine-, Hühner- und Rindviehbarone wollen sich nicht länger von den Betreibern der Biogasanlagen die Pacht- und Viehfutterpreise in die Höhe treiben lassen. Wenn immer mehr Mais in den Biogasanlagen verwertet wird, landet immer weniger heimischer Mais in den Futtertrögen. Stattdessen muss das Agrobusiness, das sich in der "Veredelungsbranche" engagiert hat, in noch größerem Umfang als bislang auf Sojaschrot und anderes Kraftfutter aus Übersee zurückgreifen. Der zunehmende Import von Kraftfutter treibt allerdings nicht nur die Preise - sondern führt auch zu enormen Nährstoffüberschüssen in den Regionen mit Massentierhaltung. Insofern ist ein Zurückschrauben des EEG-Bonus für Nachwachsende Rohstoffe - also hauptsächlich für Mais - auch aus Grundwasserschutzaspekten zu begrüßen. Das Zurückfahren des NawaRo-Bonus allein wird aber einen Umstieg auf landwirtschaftliche Abfallprodukte zur Biogaserzeugung kaum voranbringen. Im Vergleich zum mästigen Mais ist die Energiebilanz von landwirtschaftlichen Abfällen, Grünschnitt und Landschaftspflegematerial lausig schlecht. Wer seine Biogasanlage damit füttert, kommt auf keinen grünen Zweig. Zudem gibt es immer mehr Konkurrenten, die ebenfalls auf die landwirtschaftlichen Abfälle ein begehrliches Auge werfen. Von den Apologeten der "Agrotreibstoffe der zweiten Generation" (BtL) bis zu den Anhängern von Terra Preta jagen alle den Abfällen hinterher. Da die landwirtschaftlichen Abfälle nicht einmal ausreichen, um den Biomassebedarf des gegenwärtigen Bestandes an Biogasanlagen zu decken, stößt man auch hier an die Grenzen des Wachstums. Da sich SANDER und RUMPF zudem für einen Bestandsschutz für bestehende Biogasanlagen ausgesprochen haben, bleibt auch die Frage offen, wie bei einer Sicherung des Status quo das jetzt schon bestehende Übermaß an Maisanbauflächen wieder zurückgefahren werden kann.  -ng-


Tierische Abfälle statt Mais zu Biogas?

Der niedersächsische Antrag gegen eine weitere Expansion des Maisanbaus empfiehlt an Stelle der Nutzung von Mais eine "Ausweitung des Einsatzes definierter Bioabfälle". Wenn damit tierische Abfälle gemeint sind, müsste gesichert werden, dass keine pathogenen Keime über die Gärreste aufgebracht werden, die dann letztendlich wiederum den Grundwasserschutz gefährden könnten. Ferner ist auch um tierische Abfälle, insbesondere um Fette, ebenfalls schon ein Konkurrenzkampf entbrannt. Denn auch die Betreiber der kommunalen Kläranlagen sind auf die energiereichen Abfallfetten scharf. Die Fette taugen hervorragend zur Covergärung in den Faultürmen der Kläranlagen. Bei tierischen Abfällen ist zudem immer die Gefahr gegeben, dass man chemisch kontaminierte Restprodukte untergeschoben bekommt. Deshalb gilt für alle Biogasanlagen, die neben reinen NawaRos auch Abfälle mitvergären wollen, dass die Anlagen nicht nur nach EEG, sondern auch nach Abfallrecht genehmigt und überwacht werden müssen (s. RUNDBR. 838/4). Das höchst aufwändige Genehmigungsverfahren für eine "Abfallentsorgungsanlage" bekommen aber nur die großen Anlagenbetreiber gebacken. Ein landwirtschaftlicher Betreiber würde wohl schon im Vorfeld des bürokratischen Genehmigungsverfahrens resignieren.  -ng-

Anmerkung der Schattenblick-Redaktion:
s.a. Schattenblick.de → Umwelt → Wasser →
DEBATTE/009: Der Biogasboom und das Grundwasser (BBU WASSER-RUNDBRIEF)


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Quelle:
BBU-WASSER-RUNDBRIEF - Nr. 964/2011
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© Freiburger Ak Wasser im BBU


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. April 2011