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EUROPA/253: BfN fordert verbindliches Greening - Kein "weiter so!" (BfN)


Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Pressemitteilung - Bonn, 26. Februar 2013

Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP)

BfN fordert verbindliches Greening - Kein "weiter so!"
- Gegenleistung für Subventionen - öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen
- Europäisches Parlament sollte Chance für echte Reform nutzen



Brüssel/Bonn, 26. Februar 2013: Bei der heutigen Veranstaltung im Europäischen Parlament wies das Bundesamt für Naturschutz (BfN) auf die aktuellen Ergebnisse eines Forschungsvorhabens zur GAP-Reform hin. Die vom BfN geförderte Studie legt dar, dass eine Ökologisierung der GAP in der bevorstehenden Finanzperiode (2014-2020) für die Erreichung der Biodiversitätsziele in der Europäischen Union zwingend notwendig ist. Der Verlust an biologischer Vielfalt in unseren Agrarlandschaften sei weiterhin ungebrochen, dies zeigten die dramatischen Bestandsrückgänge charakteristischer Feldvögel und Arten des Dauergrünlands, sagte das BfN bei der Vorstellung der Studie.

Die Greening-Maßnahmen können laut Studie jedoch nur dann Erfolge zum Erhalt der biologischen Vielfalt erzielen, wenn sie - wie im Oktober 2011 von der EU-Kommission vorgeschlagen- verbindlich an den Erhalt von Direktzahlungen geknüpft und nicht verwässert werden. Der Agrarausschuss des europäischen Parlaments hat am 25.01.2013 Änderungsvorschläge zum Kommissionsvorschlag beschlossen, die eine Abschwächung des Kommissionsvorschlags zum Greening bedeuten. Nach Ansicht des BfN sollte sich das Plenum des europäischen Parlaments bei seiner Entscheidung davon leiten lassen, eine möglichst flächendeckende ökologische Wirksamkeit des Greenings zu erzielen. Richtschnur sollte die inzwischen in Europa durchgängig anerkannte Devise: "Öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen" sein.

"Wichtigstes Instrument im Rahmen des Greenings ist die verpflichtende Bereitstellung von mindestens sieben Prozent ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) pro Betrieb", so Dr. Rainer Oppermann vom Institut für Agrarökologie und Biodiversität (Ifab). Nach den Ergebnissen der Studie muss deshalb bei ÖVF keinesfalls eine pauschale Stilllegung erfolgen. Vielmehr sollte ein Teil der ÖVF im Sinne der Biodiversität auch landwirtschaftlich nutzbar sein, wenn dabei ein mindestens gleich großer Nutzen für Natur und Umwelt entsteht. Auch die Greening-Anforderung zum Erhalt des Grünlands muss verpflichtend und ohne Ausnahmen gestaltet werden, damit tatsächlich Synergien zwischen Natur-, Gewässer- und Klimaschutz erreicht werden können. Nur bei klaren Vorgaben für alle Betriebe und in allen Regionen kann es eine echte Reform der EU-Agrarpolitik geben, ein "Weiter so" ist keine Option.

Hinweis:
Das F&E Projekt "Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2013 und Erreichung der Biodiversitäts- und Umweltziele" wird durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) gefördert. Federführend: Institut für Agrarökologie und Biodiversität (R. Oppermann, J. Gelhausen), Mitautoren: Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung Müncheberg (B. Matzdorf, M. Reutter) und Hochschule für Forstwissenschaft Rottenburg (R. Luick, S. Stein).

Die Broschüre "Gemeinsame Agrarpolitik ab 2014: Perspektiven für mehr Biodiversitäts- und Umweltleistungen der Landwirtschaft?" mit ihren zusammengefassten Kernforderungen, kann auf der Internetseite des BfN unter folgendem Link, als Pdf-Dokument abgerufen werden:
http://www.bfn.de/0313_veroe.html.

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Quelle:
BfN-Pressemitteilung, 26.02.2013
Herausgeber: Bundesamt für Naturschutz
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Konstantinstraße 110, 53179 Bonn
Telefon: 0228/8491-4444, Fax: 0228/8491-1039
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Internet: www.bfn.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Februar 2013