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EUROPA/285: Agrarreform - Zwischenfruchtanbau reicht nicht (BN)


Bund Naturschutz in Bayern e.V. - München, 29. September 2014

EU Agrarreform

Zwischenfruchtanbau reicht nicht



Die EU Agrarreform, die im kommenden Jahr in Kraft tritt, schreibt vor, dass Landwirte, die mehr als fünfzehn Hektar Ackerfläche bewirtschaften, ab 2015 auf 5% dieser Ackerfläche mit Vorrang für die Artenvielfalt wirtschaften müssen, wenn sie weiterhin in den vollen Genuss der EU - Direktzahlungen kommen wollen.

Grund für diese Regelung sind die seit Jahren anhaltenden Artenverluste in agrarisch genutzten Regionen, und das Ziel der EU, zumindest einen weiteren Artenverlust zu stoppen. Damit dies gelingt, gehen Forscher allerdings seit Jahren von mindestens 10% der Agrarfläche aus, die mit Vorrang für die Natur bewirtschaftet werden müssten.

Die jetzt in Deutschland vorgesehene Ausgestaltung des Maßnahmenpakets der EU Agrarreform zum Greening sieht der BN deshalb kritisch, und schätzt, dass ohne weitere Anstrengungen von Seiten der Landwirtschaft die Ziele zum Stopp der Artenverluste verfehlt werden. Dies wiederum hätte den längerfristigen Verlust der Agrarzahlungen an die Landwirte von Seiten der EU zur Folge.

Die Vorsitzende der BN Kreisgruppe Neustadt/Aisch, Frau Karin Eigenthaler, begrüßt daher das vom Amt für Landwirtschaft in Neustadt Aisch gemeinsam mit der Landesanstalt für Wein- und Gartenbau in Veitshöchheim, Imkern und dem Bauernverband initiierte Projekt, Zwischenfrüchte mit besonderer Eignung als Bienenweide bei Beispielsbetrieben anzulegen. Damit werde ganz konkrete Aufklärungsarbeit bei den Landwirten geleistet.

Damit das Greening nicht völlig verwässert wird fordert der BN, über den - ohnehin nach guter fachlicher Praxis vorgeschriebenen - Zwischenfruchtanbau hinaus, die Schaffung von mehr Lebensraum und Vielfalt für Pflanzen, Wildtiere und Insekten durch die Landwirtschaft, auf fünf Prozent der Ackerfläche im Landkreis insbesondere durch
• die Anlage von 2-5 Meter breiten nicht gedüngten, gespritzten und erst spät gemähten Feldrändern
• Randstreifen an Gewässern und Gräben
• dauerhafte ein und mehrjährige Blühstreifen
• Brachestreifen
• Hecken und Landschaftselemente

"Wenn Zwischenfrüchte im Folgejahr mit Herbiziden abgespritzt werden dürfen, hat das mit ökologischem Vorrang nichts zu tun. Ebenso wenig der Anbau von Sojabohnen oder Erbsen, bei dem Pestizide zum Einsatz kommen dürfen", kritisiert Marion Ruppaner, BN Agrarreferentin.

www.bund-naturschutz.de/themen/landwirtschaft.html

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Quelle:
Presseinformation, 29.09.2014
Herausgeber:
Bund Naturschutz in Bayern e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Oktober 2014