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FINANZEN/070: Schäferei erhält zusätzlichen Schadensausgleich aus Wolfsgarantiefonds (NABU SH)


NABU Landesverband Schleswig-Holstein - 27. Januar 2016

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Wolfsgarantiefond Schleswig-Holstein

Schäferei Siebels erhält zusätzlichen Schadensausgleich aus dem Wolfsgarantiefonds der Naturschutzorganisationen


27. Januar 2016 - Anfang 2015 wurde die Herde des Schäfereibetriebs Jan Siebels aus Blumenthal, Kreis Rendsburg-Eckernförde, gleich zweimal von Wölfen attackiert. Dabei wurden etliche Schafe gerissen oder so schwer verletzt, dass sie getötet werden mussten. Bei vielen anderen Mutterschafen führte der Stress zu Fehlgeburten. Für den hohen wirtschaftlichen Verlust erhielt Herr Siebels vom Umweltministerium 15.000 Euro. Da damit der entstandene Schaden noch nicht vollständig ausgeglichen war, bekam Herr Siebels nun aus den Mitteln des Wolfsgarantiefonds zusätzlich 3.877 Euro.

Zum Hintergrund:

Nach einer EU-Vorgabe, der so genannten De-minimis-Regelung, darf das Land einem Tierhalter innerhalb von drei Jahren maximal 15.000 Euro an Schadensausgleich zahlen. Alles, was darüber hinaus geht, gilt nach der EG-Verordnung Nr. 1860 / 2004 als unerlaubte Subvention und darf damit seitens der öffentlichen Hand nicht gezahlt werden - egal ob der Schaden dadurch ausgeglichen worden ist oder nicht. Daraufhin haben sich 2010 die Naturschutzorganisationen Freundeskreis freilebender Wölfe, Klara-Samariter-Stiftung, NABU Schleswig-Holstein, Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein, Wildpark Eekholt und der WWF Deutschland gemeinsam den Wolfsgarantiefonds gegründet, um die durch die De-minimis-Regelung zwangsläufig begrenzten Entschädigungen des Landes gegebenenfalls ergänzen zu können. Denn nach Ansicht dieser sechs Naturschutzorganisationen dürfen die Tierhalter nicht im Regen stehen gelassen werden. Nachweislich durch Wolfsangriffe verursachte Schäden sollten in vollem Umfang finanziell ausgeglichen werden.

Seitdem auch in Schleswig-Holstein regelmäßig Wölfe auftauchen und immer wieder Schafsrisse vermeldet worden sind, müssen sich die Schafhalter jedoch auch auf verbesserte Schutzmaßnahmen für ihre Tiere einstellen. Dafür kommen in erster Linie mobile stromführende Gitternetze, so genannte Euro-Netze, in Frage. Diese schützen nicht nur vor Wölfen, sondern auch vor Übergriffen durch Hunde, denn gut zwei Drittel aller gerissenen Schafe, bei denen erst Wölfe als Verursacher vermutet worden sind, entpuppten sich nach genetischer Analyse als Opfer wildernder Hunde.

Ein oder zwei gespannte Elektro-Litzen, wie es häufig zu sehen ist, halten zwar die Schafe auf der Koppel, bilden aber für Hunde oder Wölfe kein Hindernis. Deshalb haben die Träger des Wolfsfonds in ihrem Zuwendungsbescheid Herrn Siebels mitgeteilt, dass er bei einem weiteren Schadensfall nur dann erneut Geld aus dem Fonds erwarten könne, wenn er die vom Umweltministerium vorgeschlagenen Präventionsmaßnahmen ergriffen habe.

Vom Ministerium erwarten die Naturschutzorganisationen vereinbarungsgemäß, dass es sich gegenüber Brüssel für eine Ausnahmegewährung bei der De-minimis-Regelung einsetzt. Dass dies möglich ist, hat sich in Sachsen gezeigt, wo die Obergrenze für den finanziellen Ausgleich von Wolfsschäden aufgehoben werden konnte.

Weitere Informationen im Internet unter
www.NABU-SH.de

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Quelle:
Presseinformation, 27.01.2016
Herausgeber: Naturschutzbund Deutschland e.V.
NABU Schleswig-Holstein
Färberstr. 51, 24534 Neumünster
Tel.: 04321/53734, Fax: 04321/59 81
E-mail: info@NABU-SH.de
Internet: www.NABU-SH.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Januar 2016

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