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FISCHEREI/140: Neue Maßnahmen der EU-Kommission zur nachhaltigen Befischung von Seehecht (KEG)


Europäische Kommission - Brüssel, den 17. März 2009

Fischerei: Neue Maßnahmen der Kommission zur nachhaltigen Befischung von Seehecht


Die Europäische Kommission hat heute einen langfristigen Plan zur weiteren Auffüllung der Seehechtbestände in den nördlichen Gewässern der EU beschlossen. Er tritt an die Stelle des Bestandserholungsplans von 2004, mit dem die Bestände vor dem drohenden Zusammenbruch gerettet werden und wieder auf die wissenschaftlich empfohlene sichere Größe anwachsen konnten. Mit dem neuen Plan soll dieser positive Trend weitergeführt und die Nachhaltigkeit der Seehechtbestände langfristig gesichert werden. Konkrete Vorteile dieses Plans sind größere Fangmengen, niedrigere Kosten, geringere Auswirkungen auf die Meeresumwelt und weniger Rückwürfe von Jungfischen. Dies wird insbesondere der langfristigen Rentabilität des auf diese Bestände spezialisierten Fischereisektors zugute kommen.

Hierzu erklärte Joe Borg, EU-Kommissar für Fischerei und maritime Angelegenheiten: "Es besteht Einigkeit darin, dass für diese Bestände ein neuer Wiederauffüllungsplan notwendig ist, um weitere Fortschritte zu erzielen. Die Kommission hat alle Beteiligten aufmerksam angehört. Der neue Plan ist Teil des Engagements der Kommission für eine nachhaltige Fischerei, die dazu beiträgt, eine rentable Fischwirtschaft zu fördern, die die europäischen Bürger mit gesunden Nahrungsmitteln versorgt."

Als nächster Schritt soll nach dem vorgeschlagenen neuen Plan die Bestandsgröße bis zur Erreichung des höchstmöglichen Dauerertrags (1) gesteigert werden, also bis zu dem Punkt, an dem sich kontinuierlich die größtmöglichen Fangmengen erzielen lassen, ohne dass die Bestände dezimiert werden. Mithilfe des Konzepts des größtmöglichen Dauerertrags lassen sich langfristig die Bestandsgrößen erhöhen, die Erträge der Fischer steigern und die Fangmengen stabilisieren.

Hierfür sind in dem Plan verschiedene Maßnahmen vorgesehen. So werden neue Ziele gesetzt, um langfristig für die größtmöglichen Fangmengen zu sorgen. Durch den flexiblen Ansatz können die Fangmengen außerdem an den biologischen Zustand des jeweiligen Seehechtbestands angepasst werden. Ferner wird die fischereiliche Sterblichkeit - also der Anteil eines Bestands, der durch die Fischerei entnommen wird - von Jahr zu Jahr reduziert, bis der angestrebte Sollwert erreicht ist. Damit die Kontinuität bei der Fangtätigkeit jedoch gewahrt bleibt, werden künftige Änderungen der zulässigen Gesamtfangmengen begrenzt.

Für den Fall, dass der Kommission nicht genügend wissenschaftliche Daten und Gutachten vorliegen, enthält der Plan außerdem anstelle der bisherigen Ad-hoc-Regelungen eindeutige Leitlinien zur fischereilichen Sterblichkeit. Hierdurch wird mehr Klarheit für die Entscheidungsfindung geschaffen.

Außerdem sollen nach dem neuen Vorschlag in Übereinstimmung mit der neuen Kontrollverordnung (2) die Überwachung und Kontrolle der Fischereifahrzeuge verstärkt werden.

Der europäische Seehecht ist seit langer Zeit eine wichtige Nahrungsquelle. Seehecht ist eine Kabeljauart, die in der Tiefsee lebt und hauptsächlich mit pelagischen Netzen oder Grundschleppnetzen gefangen wird. Der nördliche Seehecht findet sich in den Meeresgebieten Kattegat und Skagerrak entlang der norwegischen, schwedischen und dänischen Küste, in der Nordsee, im Ärmelkanal, in den Gewässern westlich Schottlands, in allen Gewässern um Irland und im Golf von Biskaya. Der erste Plan wurde durchgeführt, weil der Bestand an ausgewachsenem Seehecht vor dem Zusammenbruch stand.

Der neue Plan der Kommission stützt sich auf Beiträge der Interessengruppen und wissenschaftliche Gutachten des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) (3) und des Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschusses für die Fischerei (STECF) (4) der Kommission.


(1) http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/06/268&format=HTML&aged=0&language=EN&guiLanguage=en
(2) http://ec.europa.eu/fisheries/cfp/control_enforcement/reform_control_en.htm
(3) http://www.ices.dk/indexnofla.asp
(4) http://ec.europa.eu/fisheries/cfp/governance/stecf_de.htm


http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/09/408&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en

© Europäische Gemeinschaften, 1995-2008


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Quelle:
Pressemitteilung IP/09/408, 17.03.2009
Europäische Kommission (KEG), Brüssel
Internet: www.ec.europa.eu, www.europa.eu/rapid/


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. März 2009