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FISCHEREI/244: EU - Anlandepflicht von Fischbeifang wird Gesetz (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzverbände e.V.
EU-Koordination

EU-News - Freitag, 30. Januar 2015 / Wasser & Meere

Anlandepflicht von Fischbeifang wird Gesetz


Rat und Europäisches Parlament haben sich im Trilogverfahren auf einen Verordnungstext, der Fischer verpflichtet, Beifang anzulanden und nicht mehr über Bord zu werfen geeinigt. Schwierigkeiten gibt es bei der Umsetzung.

Obwohl das Rückwurfverbot seit dem 1. Januar 2015 im Rahmen der reformierten Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) gilt, konnte es bisher nicht umgesetzt werden. Die neue GFP steht konträr zu bestehenden Verordnungen über Mindestanlandegrößen, Vorschriften über die Fangzusammensetzung und Beifangregelungen. Bevor das Rückwurfverbot in Kraft treten kann, müssen noch eine Reihe älterer Verordnungen aufgehoben oder geändert werden, da sie die Fischer zwingen, Fische zurückzuwerfen.

Die sogenannte "Omnibus"-Verordnung muss noch offiziell vom Rat und dem Parlament verabschiedet werden. Ferner ist die EU-Kommission von den anderen beiden EU-Institutionen aufgerufen, Vorschläge zur Veränderung der älteren Verordnungen einzubringen. [mk]


Vorschlag des Rates und des EU-Parlaments zur Anlandeverpflichtung
http://register.consilium.europa.eu/doc/srv?l=de&f=ST%2018021%202013%20INIT

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Quelle:
EU-News, 30.01.2015
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Februar 2015

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