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AGRARINDUSTRIE/064: Unkontrollierte Trockenkot- und Gülle-Flut aus Agrarfabriken enthüllt (AbL Ni)


Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V. - Landesverband Niedersachsen
Pressemitteilung vom 2. März 2012

AbL enthüllt unkontrollierte Trockenkot- und Gülle-Flut aus Agrarfabriken


Auf eine wachsende Flut von Gülle und Geflügelmist aus Agrarfabriken, die bislang weitgehend unkontrolliert verteilt und ausgebracht werde, verweist die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). Den niedersächsischen Agrarbehörden lägen hierzu offenbar intern seit längerem besorgniserregende Zahlen und Fakten vor, die jetzt endlich umfassend veröffentlicht werden müssten und aus denen rasch Schlussfolgerungen zu ziehen seien. Dies betreffe sowohl die Höhe der Nährstoff-Überschüsse aus neuen Großmastanlagen und Groß-Biogasanlagen als auch den Umfang legaler und illegaler Transporte aus den Niederlanden. Aus internen Unterlagen der Landwirtschaftskammer gehe nach Aussage von Insidern zudem hervor, dass derzeit kaum systematisch kontrolliert werde, welche Flächen doppelt mit Gülleausbringung belegt seien.

In Niedersachsen sei zwischen 2007 und 2010 die Zahl der Schweine um 800.000, die der Masthühner um 14 Millionen und die der Puten um 900.000 augestockt worden - im wesentlichen in Großanlagen und in ohnehin schon viehintensiven Regionen. Rechne man die Nährstoff-Überschüsse aus den Biogasanlagen hinzu, dann fehlten zu deren sinnvollen Verwendung als Dünger allein im Weser-Ems-Raum etwa 90.000 Hektar, in den Landkreisen Emsland und Grafschaft Bentheim 84.000 Hektar. Durch Klärschlämme erhöhten sich die regional nicht unterzubringenden Nährstoff-Überschüsse zusätzlich noch einmal erheblich.

Hinzu kämen noch 2 Millionen Tonnen von Gülle- und Trockenkot-Exporten aus den Niederlanden nach Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, die zusätzlich 230.000 Hektar belegten. Trotz scharfen Überwachungsdrucks in den Niederlanden gingen Experten davon aus, dass mindestens jeder zweite Transport illegal erfolge. Kontrollen durch deutsche Behörden erfolgten - wenn überhaupt - nur über Stichproben. Viele LKWs seien zudem massiv überladen, was zu zahlreichen Unfällen führe.

Während ein Vertreter der Landwirtschaftskammer Niedersachsen jüngst beim 12. Forum Emsländischer Landwirte das Problem als noch lösbar bezeichnete, diese Nährstoff-Überschüsse (für zusammen 600.000 Hektar Fläche) aus dem Westen Niedersachsens sinnvoll zur Düngung in die Ackerbaugebiete Ostniedersachsens zu "exportieren", sollen der Kammerspitze angeblich ganz andere Einschätzungen vorliegen: Demnach gibt es erhebliche Probleme und strukturelle Defizite bei der ordnungsgemäßen Ausbringung der überschüssigen Nährstoffe auf eigenen und außerbetrieblichen Flächen sowie bei deren Abgabe an Vermittler oder Verteiler (wie z.B. Güllebörsen).

Laut Aussage von Insidern werde derzeit kaum systematisch kontrolliert, ob die Düngungs-Grenzwerte bei der regionalen und besonders der überregionalen Verbringung und Ausbringung eingehalten würden - insbesondere durch gewerbliche und flächenlose Tierhaltungs- und Biogasanlagen. Dies gelte auch für die Kontrolle der "Qualifizierten Flächen-Nachweise" (QFN) für den Verbleib von Gülle, Hühnertrockenkot oder Biogassubstrat, den Investoren vor der Genehmigung ihrer Anlagen eigentlich erbringen müssten. Wenn die Nährstoffe an einen Vermittler wie eine Güllebörse abgegeben würden, dann sei bisher lediglich ein bloßer Abnahmevertrag anstelle eines wirklichen QFN erforderlich. Eine wirkliche Kontrolle, so eine kammerinterne Einschätzung, finde nur in wenigen Landkreisen statt.

Die Einhaltung der Düngeverordnung werde zwar formal durch die Landwirtschaftskammer überwacht, allerdings routinemäßig nur mit Stichproben von 2 bis 2,5% - und selbst diese Zahl könnten die überlasteten Prüfdienste nicht einhalten. Verstöße würden häufig gefunden. Dies liege auch an der wachsenden Zahl nicht der Düngeverordnung unterliegender (gewerblicher, flächenloser) Tierhaltungs- und Biogasanlagen, die durch den bisherigen Kontrollansatz nicht erfasst würden. Wenn bei Stichproben festgestellt werde, dass die Verwertung nicht gemäß den Vorgaben der Baugenehmigung erfolgte, werde von Baubehörden in der Regel oft nur ein neuer QFN mit neuem Abnahmevertrag gefordert. Über die Zuständigkeiten der Genehmigungsbehörden nach der Erstellung der Genehmigung bestünden hinsichtlich der Überwachung und Kontrolle oftmals Zuständigkeits-Probleme.

In Kammer und Agrarministerium gebe es deshalb offenbar Überlegungen, die Nachweispflichten bei der Baugenehmigung von Ställen und Biogasanlagen zu verschärfen. Durch eine Neuregelung von § 42 der Niedersächsichen Bauordnung könne die bisherige Verbringungsverordnung (mit Aufzeichnungs- und Meldepflichten der Gülle- und Mist-Ströme) ergänzt werden durch eine koordinierte Kontrolle der Bau- und Dünge-Behörden über die Aufbringung auf wirklich geeigneten Flächen. Eine Verordnungs-Ermächtigung könnte zudem auch alle bereits genehmigten Anlagen in ein Prüfsystem der Düngebehörden einbeziehen - was für viele gewerbliche Großanlagen erhebliche Probleme bringen könnte.

AbL-Landesvorsitzender Martin Schulz forderte die niedersächsische Landesregierung auf, nunmehr rasch für ein funktionierendes Kontrollsystem zu sorgen. Alles andere gehe zu Lasten der Umwelt und damit auch des Ansehens der Landwirtschaft, begünstige den weiteren Bau flächenunabhängiger Agrarfabriken und benachteilige die vielen ordnungsgemäß wirtschaftenden und düngenden Landwirte. "Es ist ein Skandal", so Schulz, "dass man bisher eine Flut von agrarindustriellen Großmastanlagen genehmigt hat, ohne wirklich den Verbleib der anfallenden Trockenkot- und Güllemengen zu kontrollieren!" Ohne den dauerhaft überprüfbaren Nachweis, dass diese Nährstoffe auf eigenen oder anderen Flächen ordnungsgemäß eingesetzt werde, dürfe nun keine flächenunabhängige Großmastanlage mehr genehmigt werden. Die bisher erteilten Genehmigungen für Agrarfabriken seien entsprechend zu überprüfen. Dies wäre ein weiterer Schritt zu einem Verbot der Agrarfabriken und der darin praktizierten agrarindustriellen Qualhaltung - hin zu einer artgerechten Tierhaltung in mittelständischen, bäuerlichen Strukturen mit Flächenbindung und betrieblichen und regionalen Nährstoff-Kreisläufen.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 02.03.2012
Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V.
Landesverband Niedersachsen
Pressesprecher: Eckehard Niemann
Varendorferstr. 24, 29553 Bienenbüttel
Telefon: 0151 - 11 20 16 34
E-Mail: eckehard.niemann@freenet.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. März 2012