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MELDUNG/092: BMELV erörtert gesetzliches Erhaltungsgebot für landwirtschaftliche Flächen (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 5. November 2012

BMELV erörtert gesetzliches Erhaltungsgebot für landwirtschaftliche Flächen

DBV-Umweltbeauftragter Decker zum Expertengespräch im BMELV



Um dem Flächenverbrauch stärker Einhalt zu gebieten und die Bedeutung landwirtschaftlicher Flächen in Planungsverfahren stärker herauszustellen, will das Bundeslandwirtschaftsministerium ein Erhaltungsgebot für landwirtschaftliche Flächen prüfen und vorschlagen. Friedhelm Decker, Umweltbeauftragter des Deutschen Bauernverbandes (DBV), begrüßte die Ankündigung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), die im Rahmen der Plattform "Schutz der natürlichen Ressource Boden - Rechtliche Regelung und Intelligentes Flächenmanagement" diskutiert wurde. Der Parlamentarische Staatssekretär beim BMELV, Peter Bleser, hatte zu der Plattform eingeladen.

Decker betonte, dass der von der Plattform des BMELV zum Schutz der natürlichen Ressource Boden erarbeitete Maßnahmenkatalog wichtige Schritte zur Reduzierung des Flächenverbrauchs enthalte. Diese sollten jetzt zügig in Angriff genommen werden, betonte Decker. Der Berufsstand erwartet jedoch mehr von der Politik als laufende Gesetzgebungsverfahren wie die Novelle des Baugesetzbuches und die Kompensationsverordnung zu nutzen. Dies sei zwar wichtig, werde aber nicht ausreichen, um eine Trendwende beim Flächenverbrauch zu erreichen, betonte Decker.

Im parlamentarischen Verfahren zum Baugesetzbuch sei die Schärfung der Vorgaben zur Innenentwicklung von Ortschaften erforderlich, so Decker weiter. Die Kommunen sollten dazu verpflichtet werden, zunächst ihre innerörtlichen Potenziale für weitere Bautätigkeiten auszunutzen, bevor neue Baugebiete auf der "Grünen Wiese" geplant würden.

Der Entwurf der Kompensationsverordnung bleibe bisher weit hinter den Erwartungen der Landwirtschaft zurück, zeigte sich Decker enttäuscht. Insbesondere innovative Kompensationsmaßnahmen, wie produktionsintegrierte Maßnahmen etwa in Form von Blühstreifen, dürfen nicht als Kompensation zweiter Klasse angesehen werden. Vor allem aber werde das in der Kompensationsverordnung vorgesehene Biotopwertverfahren nicht zu flächenschonenden Kompensationsmaßnahmen führen, sondern vielleicht sogar das Gegenteil zur Folge haben. Decker erinnerte daran, dass die Entsiegelung ehemalig genutzter Flächen stets der beste Ausgleich für die Versiegelung eines Ackers sei. Diesen Sachzusammenhang sehe er bisher aber nicht ausreichend in der Kompensationsverordnung berücksichtigt.

Für den anstehenden Netzausbau sind nach Deckers Einschätzung die Netzbetreiber gefordert, die Entsiegelung im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung jetzt tatsächlich voranzubringen. Fest stehe, dass der Eingriff in das Landschaftsbild durch Leitungstrassen nicht ausgleichbar sei und daher Ersatzgeld gezahlt werden müsse. Das Ersatzgeld umfasse nach Schätzung des DBV zwischen 500 Millionen Euro und 1 Milliarde Euro und solle vorrangig für die Entsiegelung von Flächen genutzt werden. Ausgeschlossen werden müsse der Aufkauf von Flächen mit diesem Ersatzgeld. Der Bauernverband fordere daher eine Selbstverpflichtung der Netzbetreiber, Ersatzgelder in die Entsiegelung zu lenken. Auf diese Weise würde die Akzeptanz des Netzausbaus erhöht und der Flächenverbrauch spürbar gesenkt.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 5. November 2012
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. November 2012