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MELDUNG/366: Nachbesserungen zum Entwurf des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes (BUND SH)


BUND Landesverband Schleswig-Holstein e.V. - Kiel, 31. Januar 2019

BUND fordert Nachbesserungen zum Entwurf des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes

Der Novellierungsentwurf zum Dauergrünlanderhaltungsgesetz wird den Anforderungen an eine nachhaltige Landwirtschaft nicht gerecht. Er muss dringend nachgebessert werden


Dauergrünland ist nicht nur Basis eines wichtigen Futtermittels für die Landwirtschaft. In Schleswig-Holstein ist das Grünland landschaftsprägend und somit ein für den Tourismus wichtiges Element. Darüber hinaus ist es für einen leistungsfähigen Naturhaushalt, für Klima-, Boden-, Gewässer- und Artenschutz essenziell. Für das 2013 erlassene und auf 5 Jahre befristete Dauergrünlanderhaltungsgesetz hat das Landwirtschaftsministerium im September 2018 einen Gesetzentwurf zwecks Fortschreibung vorgelegt. Dieser Gesetzentwurf beinhaltet aus Sicht des BUND gravierende Mängel. Sowohl hinsichtlich quantitativer als auch qualitativer Zukunftssicherung des Dauergrünlands.

"Der BUND fordert die jetzige erfolgreiche Grünlandschutz-Regelung auf allen Flächen in Schleswig-Holstein beizubehalten" erklärt BUND-Landesgeschäftsführer, Ole Eggers. So soll nach dem Gesetzentwurf der Dauergrünlandschutz nicht mehr das gesamte Grünland erfassen, sondern nur etwa die Hälfte in besonderen Schutzkulissen. Dies wird mit EU-Regelungen begründet, die angeblich für den Schutz der restlichen Flächen sorgen sollen.

"Aus Sicht des BUND sind wesentliche Nachbesserungen im Gesetzesentwurf erforderlich", bestätigt Martin Redepenning, Sprecher des Arbeitskreises Landwirtschaft beim BUND Schleswig-Holstein. "Die momentanen EU-Bestimmungen greifen schon jetzt nicht für alle Landwirtschaftsbetriebe. Sie gelten außerdem nicht für Flächenbesitzer, die keine EU-Förderprämien beantragen", so Redepenning weiter. "Ebenso bleibt unklar, wie die EU-Regelungen in der neuen Förderperiode nach 2020 ausgestaltet werden."

"Ein grundsätzliches Verbot des Einsatzes von Totalherbiziden auf Dauergrünland ist im Gesetzentwurf nicht beinhaltet. Maßnahmen und Anreize zur qualitativen Verbesserung der Artenvielfalt des Grünlands fehlen. Das ist nicht vermittelbar!", sagt Eggers. "Entsprechende Leistungen zur Artenvielfalt sollten für Landwirte vergütet werden." Die SPD sowie der SSW haben die Forderungen des BUND in einen Änderungsantrag aufgenommen. Der BUND Schleswig-Holstein unterstützt diesen Antrag ausdrücklich.

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Quelle:
Presseinformation, 31.01.2019
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Schleswig-Holstein
Lorentzendamm Nr. 16, 24103 Kiel
Tel.: 0431/66060-0, Fax: 0431/66060-33
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Februar 2019

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