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MEDIEN/014: aid-Heft "Sichere Weidezäune" (aid)


aid-PresseInfo Nr. 3/10 vom 20. Januar 2010

Sichere Weidezäune

Haftungsfragen und Rechtsgrundlagen


(aid) - "Ausgebrochene Rinderherde verursacht schweren Verkehrsunfall". Wer als Tierhalter solche oder ähnliche Schlagzeilen vermeiden möchte, sollte bei der Installation seiner Weidezäune auf möglichst ausbruchsichere Zäune achten. Denn für Schäden durch ausgebrochene Tiere haftet der Halter. Es sei denn, der landwirtschaftliche Tierhalter kann nachweisen, dass er bei der Beaufsichtigung der Tiere die erforderliche Sorgfalt beachtet hat oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden wäre. Dazu zählt nicht nur ein zum Gefährdungspotenzial der Umgebung und der Tierart sowie Tierkategorie entsprechender Zaun. Die Funktion des Zaunes muss täglich kontrolliert und dokumentiert werden. Natürlich müssen die Tiere auf der Weide auch ausreichend mit Futter und Wasser versorgt sein. Beunruhigungen der Herde (z. B. Herdenumstellung) sollten auf ein Mindestmaß reduziert, besser noch vermieden werden. Welche technischen Details vorgeschrieben sind, ist gesetzlich nicht klar geregelt. Es heißt, dass Tierhalter "den Stand der Technik" beachten müssen. Als eine der wenigen Quellen erläutert das aid-Heft "Sichere Weidezäune" diesen geforderten Standard. Es informiert über die speziellen Anforderungen, die für die Weidezäune von Rindern, Pferden, Schafen, Ziegen, Wild und Geflügel gelten. Elementar ist das Kapitel zu den rechtlichen Grundlagen mit Tierhalterhaftung und aktuellen Gerichtsentscheidungen.

aid, Dr. Elisabeth Roesicke

Weitere Informationen:
aid-Heft "Sichere Weidezäune", 76 Seiten, Bestell-Nr. 1132, 3,00 EUR, www.aid-medienshop.de


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Quelle:
aid-PresseInfo Nr. 3/10 vom 20. Januar 2010
Herausgeber: aid infodienst
Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz e. V.
Heilsbachstraße 16
53123 Bonn
Tel. 0228 8499-0
E-Mail: aid@aid.de
Internet: www.aid.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Januar 2010