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EUROPA/067: "Fitness-Check" darf nicht zum Naturschutz-Abbau führen - Erholungslandschaft Weinberg (NABU)


Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. - Pressedienst, 29. Mai 2015

NABU: Erholungslandschaft Weinberg von Wetzlar dank EU-Naturschutzrichtlinien

Bedeutender Naturschatz in Europa - "Fitness-Check" darf nicht zum Naturschutz-Abbau führen


Berlin/Wetzlar - Die Naturschutzgesetzgebung der EU soll auf den Prüfstand: Bis zum 24. Juli haben alle Bürgerinnen und Bürger in den Mitgliedstaaten die Gelegenheit, sich im Internet zur Bedeutung und zu einer möglichen "Modernisierung" der zwei wichtigsten EU-Gesetze für den Natur- und Artenschutz zu äußern: der Fauna-Flora-Habitat- (FFH-)- und der Vogelschutzrichtlinie. Mit der Aktion "Naturschätze retten" stellt der NABU jede Woche unter www.NABU.de/naturschaetze ein Gebiet, eine Art oder einen Lebensraum vor, die vom Schutz der EU profitieren oder ohne diesen verloren gehen könnten.

"Alle hoch gehaltenen Ziele, den teilweise enormen Rückgang der Vielfalt zu stoppen und umzukehren, sind bisher gescheitert. Das zeigt auch der aktuelle Artenschutz-Report des Bundesamtes für Naturschutz. Wenn nun die EU-Kommission in einem angeblichen "Fitness-Check" das europäische Naturschutzrecht beleuchtet, dann steht dahinter die Absicht, es zu deregulieren. Ich warne vor einem weiteren Abbau des Schutzes der Natur. Naturschutz und Landwirtschaft sind kein Gegensatz", so Häusling. Vielmehr sei die extensive Landwirtschaft der Garant für den Erhalt des Gebietes. Schäferei sei aber ohne Naturschutz-Fördermittel nicht mehr aufrecht zu erhalten. Die Vermarktung von Lämmern erbringt nur 36 Prozent des Umsatzes. 60 Prozent hingegen kommen aus der landwirtschaftlichen Betriebsprämie und Naturschutzmitteln.

"Auch Naturschutz und Erholung der Menschen sind keine Gegensätze", ergänzte Gerhard Eppler, Landesvorsitzender des NABU. Die Nähe zur Stadt Wetzlar lockt zahlreiche Spaziergänger an. Das Gebiet solle und könne auch Erholungsraum für die Menschen sein. Zahlreiche NABU-Schutzgebietsbetreuer bieten regelmäßig Fachführungen an.

In den nächsten Wochen erblüht die offene Landschaft und die Luft duftet nach Thymian. Das Gebiet trägt nicht nur den Titel "Nationales Naturerbe", sondern hat auch den Schutzstatus eines EU-Vogelschutzgebietes und eines Fauna-Flora-Habitat-Gebietes, wie insgesamt 20,9 Prozent der hessischen Landesfläche. Es bildet damit einen wichtigen Trittstein im EU-weiten Naturschutznetzwerk Natura 2000. Artenreiche Magerrasen sind in der hessischen Landschaft selten geworden. Sie sind durch intensive Landwirtschaft und Düngung verschwunden. Dass der Weinberg als Naturschatz erhalten blieb, verdankt er der zeitweisen Nutzung als militärischem Übungsplatz. Als das Militär abzog, gab es sofort Pläne, Teile des Gebietes mit einer Trabantenstadt zu bebauen. Erst mit der Ernennung zum Europäischen Schutzgebiet wurden diese Pläne von der Stadt fallen gelassen. Der Schutzstatus verpflichtet nun zum Erhalt der wertvollen Lebensräume. Im Jahr 2012 wurde das Gebiet im Zuge des Programms "Nationales Naturerbe" von der Bundesregierung an die NABU-Stiftung Hessisches Naturerbe übertragen. Seither kümmert sich der NABU um das Gebiet, unterstützt von einer NAJU-Kindergruppe den "Weinberg-Rangern".

Die Finanzierung der Schäfererei und von gezielten Maßnahmen für seltene Arten, wie Kammmolch, Gartenrotschwanz, Wendehals, Schlingnatter und Zauneidechse gibt es nur durch den europäischen Schutzstatus. Die Pflege der trockenen europäischen Heiden, der Silikatfelsen und artenreichen Borstgrasrasen ist ohne Schafe nicht möglich. "Diese schöne Kulturlandschaft zeigt, was auf dem Spiel steht, wenn die EU-Naturschutzrichtlinien nun in Brüssel einem 'Fitness-Check' unterzogen werden: der Erhalt dieses und anderer Naturschätze in Hessen könnte erschwert oder gar unmöglich gemacht werden", so Eppler weiter. 42 verschiedene Lebensraumtypen, 132 Tier- und Pflanzenarten sowie 140 Vogelarten unterstehen dem besonderen europäischen Schutz in Hessen.

Mit Blick auf die EU-Bürgerbefragung zum "Fitness-Check" möchte der NABU unter www.NABU.de/naturschaetze zahlreiche Menschen dazu bewegen, sich für starke Naturschutzgesetze in der Europäischen Union auszusprechen. Einige Regierungen und Wirtschaftslobbyisten verlangen bereits die Abschwächung der Fauna-Flora-Habitat- (FFH)- und Vogelschutzrichtlinie. Der Schutz von allein in Deutschland über 5.000 Natura-2000-Gebieten könnte damit geschwächt werden. Die Jagd auf Zugvögel und Wölfe, der Schutz von Fledermäusen, Bibern, Wildkatzen und Buchenwäldern stünde wieder zur Debatte.


Mehr zur NABU-Stiftung Hessisches Naturerbe:
https://hessen.nabu.de/wirueberuns/organisation/Stiftung/18385.html

Mehr zur Beweidungsprojekten im Naturschutz:
https://www.nabu.de/natur-und-landschaft/naturschutz/aktivitaeten/deutschland/12966.html

Weitere Informationen zum Fitness-Check und zur EU-Online-Konsultation:
www.NABU.de/naturschaetze

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Quelle:
NABU Pressedienst, Nr. 62, 29.05.2015
Herausgeber:
Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)
Pressestelle
Charitéstraße 3, 10117 Berlin
Tel.: 030/284 984-1510, -1520, Fax: 030/284 984-84
E-Mail: presse@NABU.de
Internet: www.NABU.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Juni 2015

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