BUND Landesverband Schleswig-Holstein e.V. - Kiel, 19. September
2025
Stellungnahme, Landwirtschaft, Landespolitik, Flüsse & Gewässer,
Grünland, Moore, Lebensräume
Lebensadern statt Vorfluter
+++ Erlass zur Gewässerunterhaltung: BUND SH fordert Anwendung auch auf kleine Gräben und Bäche +++ Chance zur Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung +++ Gewässerpflege durch Ehrenamtliche stärken +++
Kiel. "Auch ein kleiner Bach kann für den Klimaschutz und den Erhalt der Artenvielfalt eine große Rolle spielen, wenn Bäume und Büsche an seinem Rand stehen und er einen natürlichen Verlauf hat, sodass schnell und langsam fließende Bereiche sich abwechseln", sagt Bini Schlamman. Sie ist Referentin für Agrar- und Biodiversitätspolitik im Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e. V. (BUND SH). Der Naturschutzverband fordert in seiner Stellungnahme, den "Gemeinsamen Erlass der obersten Naturschutzbehörde und der obersten Wasserbehörde über den Vollzug naturschutzrechtlicher Anforderungen an die Gewässerunterhaltung" auf alle Gewässer anzuwenden, auch auf Gräben und kleine Bäche. "Selbst diese können als Trittsteine und Entwicklungsräume für geschützte Arten wirken", so Schlamann.
"Wir sollten unsere Gewässer nicht nur pflegen, sondern sie zu echten Lebensadern für Natur und Menschen entwickeln", sagt Andreas Scholl, Sprecher des Landesarbeitskreises Wasser beim BUND SH. "Gerade angesichts von Klimawandel und Artenrückgang ist das unverzichtbar."
Der BUND SH fordert einen integrierten Erlass, der Wasser- und Naturschutzrecht zusammenführt. Naturschutz und Wasserwirtschaft sollten noch stärker Hand in Hand arbeiten. Sowohl die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie, deren Umsetzung nach Ansicht des BUND seit 25 Jahren verschleppt wird, als auch die der EU-Wiederherstellungsverordnung sollten verbindlich berücksichtigt werden. Die seit 18. August 2024 geltende EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur verlangt, Binnengewässer wirksam wiederherzustellen.
Der BUND SH setzt sich für einfache und wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur ein. Beispiele sind: Ufergehölze für mehr Beschattung und Kühlung, um kälteliebende Fischarten wie Bachforelle, Äsche oder Neunauge zu fördern. Das Einarbeiten von Totholz in den Gewässergrund kann für einen natürlichen, abwechslungsreichen Verlauf sorgen. Der BUND SH regt an, für solche Maßnahmen ein einfaches Anzeigeverfahren anstelle vollständiger Genehmigungsprüfungen einzuführen. "Das würde ehrenamtlich engagierte Menschen aus Gemeinden und Vereinen motivieren, in gemeinsamen Aktionen Bäume zu pflanzen oder Totholz und Steine ins Bachbett einzuarbeiten. Komplizierte Genehmigungsverfahren dagegen schrecken ab", meint Andreas Scholl.
"Wenn Verwaltung, Fachbehörden und engagierte Akteur*innen gemeinsam
an einem Strang ziehen, können wir unsere Gewässer in
Schleswig-Holstein Schritt für Schritt zu Oasen der Artenvielfalt,
Klimaresilienz und Lebensqualität machen", betont Bini Schlamann.
Die Stellungnahme zum Gemeinsamen Erlass der obersten
Naturschutzbehörde und der obersten Wasserbehörde über den Vollzug
naturschutzrechtlicher Anforderungen an die Gewässerunterhaltung
finden Sie hier:
https://www.bund-sh.de/publikationen/
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Quelle:
Presseinformation, 19.09.2025
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Schleswig-Holstein
Lorentzendamm Nr. 16, 24103 Kiel
Tel.: 0431/66060-0, Fax: 0431/66060-33
E-Mail: info@bund-sh.de
Internet: www.bund-sh.de
veröffentlicht in der Online-Ausgabe des Schattenblick am 26. September 2025
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