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JAGD/056: BUND enttäuscht von Entwurf zum Landesjagdgesetz (BUND NRW)


BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. - 18. November 2014

Landesjagdgesetz: BUND ist enttäuscht von Entwurf der Landesregierung

Kabinett hat heute Jagdgesetzentwurf nach Verbändeanhörung beschlossen



Düsseldorf, 18.11.2014 / Nach der heutigen Kabinettsentscheidung zum neuen Landesjagdgesetz zeigt sich der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) enttäuscht über das Zwischenergebnis der Landesregierung. "Wir hatten in der zurückliegenden Verbändeanhörung zahlreiche Vorschläge gemacht, wie aus dem Entwurf ein ökologisches Jagdgesetz werden könnte. Keiner davon wurde aufgegriffen", sagte Holger Sticht, Landesvorsitzender des BUND.

Kritisch seien insbesondere die Streichung der Anzeigepflicht für geschossene Hunde und der Verzicht auf die Abschaffung des Jagdzwangs. Letztere war im ersten Entwurf noch enthalten gewesen. "Der Haustierabschuss von Hunden soll weiter erhalten bleiben, was aufgrund der Verwechslungsgefahr eine Gefährdung für den einwandernden Wolf darstellt", so Sticht. Dass juristische Personen wie der BUND weiterhin gezwungen werden sollen, das "Hobby Jagd" auf ihren eigenen Flächen durchführen zu lassen, bedeute einen Eingriff in das Eigentum und sei mit Zielen zum Schutze der biologischen Vielfalt nicht zu vereinbaren. Der BUND kündigt an, in den kommenden Monaten weiterhin für ökologische Inhalte des Jagdgesetzes zu streiten.

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Quelle:
Presseinformation, 18.11.2014
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/30 20 05-22, Fax: 0211/30 20 05-26
Redaktion: Dirk Jansen, Pressesprecher
E-Mail: dirk.jansen@bund.net
Internet: www.bund-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. November 2014