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JAGD/070: Rolle rückwärts beim Landesjagdgesetz (NABU NRW)


NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen - 6. Juni 2018

Rolle rückwärts beim Landesjagdgesetz

NABU NRW: Einlösen von Wahlversprechen und ideologisch geprägte Änderungen


Düsseldorf - In seiner Stellungnahme zur erneuten Novellierung des Landesjagdgesetzes kritisiert der NABU Nordrhein-Westfalen den vorliegenden Gesetzesentwurf als vorwiegend ideologisch geprägt. "Die vorliegende Gesetzesnovelle stellt in weiten Teilen leider keine Anpassung an zwingende gesetzliche Notwendigkeiten oder neue ökologische oder wildbiologische Erkenntnisse dar. Sie folgt in weiten Teilen den Wahlversprechen von CDU und FDP sowie der Festlegung im Koalitionsvertrag von 2017", erklärte Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW.

Darin heiße es, 'Das Landesjagdgesetz werden wir weitreichend überarbeiten und die Fehler der letzten Novellierung rasch korrigieren'. Angesichts dieser Festlegung könne man dem vorliegenden Entwurf attestieren, dass er dies auch weitgehend umsetze. "Allerdings behebt er keine Fehler, sondern führt alte nur wieder ein. Eine Aussöhnung von Interessen des Natur- sowie des Tierschutzes und der Jagd wird es mit diesem Gesetzentwurf kaum geben", so Tumbrinck weiter. Eine erneute Novellierung nach einem Wechsel der Landesregierung sei damit vorprogrammiert.

Zentraler Kritikpunkt am Gesetzentwurf aus Sicht des NABU ist unter anderem die Wiederaufnahme von Säugetierarten wie Wildkatze und Fischotter in das Jagdrecht. Nach einem Gutachten des Bundesumweltministeriums ist eine Aufnahme solcher Arten, die im Anhang 4 der FFH-Richtlinie gelistet sind und zudem nach Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt sind, sowohl verfassungsrechtlich als auch EU-rechtlich nicht zulässig. Ähnlich sieht es bei einigen Vogelarten aus, die wieder in das Jagdgesetz aufgenommen werden sollen, aber nach EU-Vogelschutzrichtlinie nicht für die Jagd in Deutschland freigegeben sind. Dazu zählen beispielsweise Greifvögel, Graureiher, Gänsesäger, Haselhuhn, Turteltaube und Schneegans.

Nicht ohne Grund werde die Jagd in ihrer heutigen Form sowohl vom Naturschutz als auch vom Tierschutz und von weiteren Teilen der Bevölkerung kritisch gesehen. Eine wichtiger Ursache dafür sei das Reformdefizit des Jagdrechts: So seien in das seit 1952/53 im wesentlichen unverändert fortgeltenden Bundesjagdgesetz wichtige Erkenntnisse der Wildtierökologie sowie des Natur-, Arten- und Tierschutzes ebenso wenig eingeflossen wie die veränderten gesellschaftlichen Anforderungen an die Jagdausübung.

Mit der letzten Novelle habe NRW ein modernes Jagdgesetz bekommen, das ebensolche Anforderungen begonnen hatte zu berücksichtigen, auch wenn der NABU NRW in einer ganzen Reihe von Punkten weitere Veränderungen eingefordert hatte. Mit der vorliegenden Novelle fällt NRW in weiten Teilen wieder auf den alten Stand zurück.

Die detaillierte Stellungnahme finden Sie unter
www.nabu-nrw.de

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 34/2018, 06.06.2018
NABU Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 7-9, 40219 Düsseldorf
Tel.: 0211/15 92 51-14, Fax: 0211/15 92 51-15
E-Mail: Presse@NABU-nrw.de
Internet: www.nabu-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Juni 2018

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