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MELDUNG/059: Für Schutz und Nutzung - Lebensräume in der deutschen Nord- und Ostsee werden kartiert (BfN)


Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Pressemitteilung - Bonn, 23. November 2012

Erstmals werden Lebensräume in der deutschen Nord- und Ostsee kartiert

Kartierung dient zum Schutz der marinen Lebenswelten und ermöglicht eine schonende Nutzung der Ressourcen der Meere



Bonn, 23. November 2012: Zum ersten Mal werden die vielfältigen Lebensräume in der Nord- und Ostsee umfassend untersucht und kartiert. Die Biotopkartierung stellt die verschiedenen marinen Lebensräume dar und ist eine wichtige Grundlage für den Schutz der marinen Tier- und Pflanzenwelt. Diese Informationen ermöglichen auch eine schonende Nutzung der Ressourcen der Meere. In einem neuen Forschungsprojekt erarbeitet das Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Kooperation mit der Universität Vechta und dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) eine flächendeckende Biotopkarte für die ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) von Nord- und Ostsee. "Was an Land bereits seit Jahrzehnten Standard ist, wird nun erstmalig mit dem mehrjährigen Projekt zur marinen Biotopkartierung auch für die deutsche Nord- und Ostsee umgesetzt", sagte Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz zum Projektstart.

Biotopkarten des Meeresbodens dienen als Grundlage für Stellungnahmen zu möglichen Auswirkungen von Plänen und Projekten im Meer. Darüber hinaus sind sie für die Bewertung von Auswirkungen bereits bestehender Nutzungen auf die marine Lebensvielfalt und zur Identifizierung von Schutzbedürfnissen notwendig. "Ein umfassender Schutz der marinen Lebensvielfalt verlangt eine ganzheitliche Sichtweise, die konsequent die Wirkungen aller menschlichen Belastungen auf das Ökosystem Meer betrachtet. Dabei muss - wo notwendig - Schutz und Nutzung miteinander verbunden werden", sagte die BfN-Präsidentin. Die Meeresstrategierahmenrichtlinie der Europäischen Union gibt das Ziel vor, bis 2020 den guten Umweltzustand der Meere herzustellen. "Die Kenntnis über die räumliche Verteilung der Lebensraumtypen am Meeresboden hilft, dieses Ziel zu erreichen und gleichzeitig eine dauerhafte und zugleich schonende Nutzung der Ressourcen des Meeres zu ermöglichen", so Jessel. Eine umfassende Kenntnis über die räumlichen Verteilungsmuster von marinen Lebensraumtypen des Meeresbodens wird inzwischen auch vom europäischen und vom deutschen Naturschutzrecht vorgeschrieben.

Die erforderlichen Arbeiten sind im Meer viel aufwendiger als bei Biotopkartierungen an Land. Mittels zeit- und kostenintensiver Einsätze von Forschungsschiffen mit spezieller Gerätschaft werden Daten zum Vorkommen von Tier- und Pflanzenarten des Meeresbodens erhoben. Erforderlich sind darüber hinaus unter anderem Daten über die Verbreitung der Sedimentarten, die Sauerstoffverteilung am Meeresboden, die Wassertiefe sowie Strömungsverhältnisse.

Der Umfang des Projektes erfordert über mehrere Jahre die Einbindung weiterer Institutionen. Die biologischen Daten werden vom Institut für Ostseeforschung Warnemünde und Bioconsult Schuchardt & Scholle GbR Bremen erhoben. Das BSH führt die erforderliche flächendeckende Sedimentkartierung in Kooperation mit dem Alfred Wegener Institut auf Sylt, Senckenberg am Meer Wilhelmshaven und der Universität Kiel durch, die die Methoden-Weiterentwicklungen unterstützt. Aus den abiotischen und biologischen Daten werden am Lehrstuhl für Landschaftsökologie der Universität Vechta mit geografischen Informationssystemen Biotopkarten in unterschiedlichen Maßstäben modelliert und als Karten dargestellt.

Die flächendeckenden Biotopkartierungen erfolgen in einer ersten Stufe bis Oktober 2014 in den Meeresschutzgebieten der AWZ von Nord- und Ostsee. Weiterhin soll in dieser Phase die Erfassung der gemäß õ30 Bundesnaturschutzgesetz geschützten Biotope auch außerhalb der Schutzgebiete begonnen werden. Anschließend soll in einer zweiten Phase der gesamte Meeresboden der AWZ kartiert werden.

Das BfN ist Vollzugsbehörde für den Meeresnaturschutz in der AWZ, dem offenen Meeresgebiet, welches sich jenseits des Küstenmeeres und bis maximal 200 Seemeilen seeseitig der sogenannten Basislinie erstreckt. Im Küstenmeer liegt die Verantwortung für den Meeresnaturschutz dagegen bei den jeweiligen Bundesländern.

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Quelle:
BfN-Pressemitteilung, 23.11.2012
Herausgeber: Bundesamt für Naturschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. November 2012