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MELDUNG/126: Expertenrat "Biodiversität in Schleswig-Holstein" (LNV)


Landesnaturschutzverband Schleswig-Holstein e.V. - 22. April 2014

Gründung eines Expertenrates "Biodiversität in Schleswig-Holstein"



Im Zuge der aktuellen Diskussion um die Energiewende in Schleswig-Holstein sind viele andere umwelt- und naturschutzpolitischen Belange aus der öffentlichen Diskussion weitgehend verbannt. Besonders die fehlende Aufmerksamkeit auf zunehmende Artenverluste in der "Normallandschaft" wird von vielen Experten im Naturschutz mit Sorge betrachtet. Daher hat sich auf Anregung des LNV ein Expertenrat "Biodiversität in Schleswig-Holstein" gegründet, der sich aus etwa 20 Experten zusammensetzt, die für verschiedene Organismengruppen herausragende Kenntnisse angehäuft haben. Dieser Expertenrat will sein Spezialwissen bündeln und Verbänden und Behörden zur Verfügung stellen, aber sich auch in die Naturschutzpolitik einmischen.

Auf seiner ersten Sitzung im April wurde der besorgniserregende Zustand der Gewässer im Lande diskutiert, der sich trotz hoher Geldaufwendungen im Rahmen der Europäischen Wasserrahmen-Richtlinie nur unwesentlich verbessert hat. Dies liegt nach übereinstimmender Meinung der Experten an der mangelnden Einbeziehung von Fließgewässer-Einzugsgebieten und der an die Fließgewässer angrenzenden Auenbereiche.

Um die verbindlichen Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen, fordert der Expertenrat von der Landesregierung die Vorlage eines fach- und ressortübergreifenden Programmes zum Schutz von Auen und Uferbereichen mit folgenden Mindestinhalten:

  • Festlegung von Bereichen für eine natürliche Auenentwicklung mit Auwäldern und Berücksichtigung verschiedener Fließgewässer- und Auentypen,
  • Ausweisung von Bereichen mit extensiver Grünlandnutzung,
  • Ausweisung von Überflutungsbereichen und mögliche zukünftige Rückdeichungen für den Hochwasserschutz,
  • kein Unterschreiten von Bundesvorgaben (WHG) hinsichtlich der Breite von Uferschutzstreifen,
  • konkrete Vorgaben für die naturnahe Gewässerunterhaltung.

Ein solches Programm hätte den Vorteil, dass sowohl Verbesserungen bei der Gewässergüte als auch für die Artenvielfalt erzielt würden. Es ist auch erforderlich, um Nährstoffeinträge ins Grundwasser sowie Nord- und Ostsee zu reduzieren und sichert über die Verbesserung der Badewasserqualität in Binnengewässern und den Meeren auch den Tourismusstandort Schleswig-Holstein.

Für die Umsetzung ist ein Vorkaufsrecht des Landes für Flächen in potenziellen Überflutungsbereichen unverzichtbar und daher in die Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes aufzunehmen. Der Expertenrat fordert die Landesregierung daher auf, bis Ende des Jahres die Eckpunkte für einen verbesserten und nachhaltigen Schutz der Oberflächengewässer vorzustellen und diese in die Neufassungen von Landschaftsprogramm und Landschaftsrahmenplänen zu übernehmen.

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Quelle:
Pressemitteilung, 22.04.2014
Landesnaturschutzverband Schleswig-Holstein e.V. (LNV)
Burgstraße 4, 24103 Kiel
Tel.: 0431/93027, Fax: 0431/92047
Internet: www.LNV-SH.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. April 2014